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Konzernabschluss nach IFRS - Besonderheit: Latente Steuern

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Konzernabschluss nach IFRS

Besonderheit: Latente Steuern

Latente Steuern können auf Einzelabschlussebene sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen bzw. bei der Erstellung der Handelsbilanz/IFRS II entstehen. 

Einige EPM-Systeme bieten eine zum Teil automatisierte Ermittlung dieser Steuerdifferenzen an, indem in den Konsolidierungsmaßnahmen ein entsprechender Steuersatz zur Multiplikation hinterlegt werden kann. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass eine große Anzahl von Unternehmen auf Grund der Komplexität des Themas auf eine Automatisierung verzichtet.

Die latenten Steuern werden oft außerhalb eines Konsolidierungssystems ermittelt und anschließend in das Konsolidierungssystem übernommen.

Im Rahmen der Konzernabschlusserstellung sind nur die beiden zuletzt genannten Varianten relevant.

Optimaler Grad der Automatisierung

In keinem anderen Bereich der Konsolidierung kann ein so starker Wunsch nach einer Automatisierung beobachtet werden, wie es bei der Kapitalkonsolidierung der Fall ist. In der Realität ist eine hohe Automatisierung aber i. d. R. mit einem erheblichen Einrichtungsaufwand verbunden und impliziert eine hohe Anforderung an die Qualität der zu liefernden Daten.

Detaillierungsgrad

Beim Einführen eines neuen Konsolidierungssystems stellt sich zunächst die Frage, wie detailliert die Kapitalkonsolidierung aufgebaut werden soll. Dabei die gesamte Historie abzubilden stellt sich oft als sehr aufwendig heraus. Es liegt deshalb nahe, lediglich den letzten Stand abzubilden. Erfahrungsgemäß wirkt sich dieser Ansatz aber stark auf die Nachvollziehbarkeit aus und führt insbesondere bei einer Entkonsolidierung zu Problemen, da die hierfür benötigten Informationen im System nicht vollständig vorliegen. Unabhängig davon, welche Variante gewählt wird, bieten alle gängigen Konsolidierungssysteme die Möglichkeit, einen Geschäfts- oder Firmenwert sowie stille Reserven und Lasten automatisiert abzuschreiben bzw. aufzulösen.

Behandlung von Minderheitenanteilen

Zu den gut automatisierbaren Standardfällen kann auch die Ermittlung von Minderheitenanteilen am Kapital bzw. am Ergebnis gezählt werden. Durch die hinterlegte Beteiligungsquote kann die Berechnung automatisiert erfolgen. Schwieriger wird es hingegen, wenn indirekte Minderheitenanteile berechnet und somit der Kreisanteil und nicht die direkte Quote verwendet werden. Beide Fälle sind erfahrungsgemäß von vielen gängigen Konsolidierungssystemen durchführbar.

Ziel muss insbesondere bei der Kapitalkonsolidierung sein, den optimalen Grad der Automatisierung zu erreichen, der wiederum genügend Spielraum lässt, die konzernspezifischen Besonderheiten effizient abzubilden.