Auch die Zwischenerfolgseliminierung folgt dem Einheitsgedanken, denn es ist unmöglich, dass ein einheitliches Unternehmen Erfolge aus einem Innengeschäft ausweist.
Beispiel
A bucht entsprechend
Forderungen an Umsatzerlöse 1.000 €,
das Unternehmen B hingegen
Aufwendungen an Verbindlichkeiten 1.000 €.
Es kommt also zu einem Erfolg bei A und zu einem Aufwand bei B. Die Zwischenerfolgseliminierung besagt nun, dass der Erfolg bei A und der Aufwand bei B auszubuchen sind.
Merke
- Die Zwischenerfolgseliminierung ist erfolgswirksam, wenn der Zwischenerfolg der abgelaufenen Periode zuzurechnen ist.
- Wenn nicht, so ist die Zwischenerfolgseliminierung erfolgsneutral.
Wenn ein Unternehmen A aus einem Konzernverbund an ein anderes Unternehmen B hieraus Lieferungen vornimmt, so wird A einen Erfolg verbuchen und das Unternehmen B einen Aufwand. Aus Sicht der Einheitstheorie hat jedoch keine Erfolgsrealisierung auf Konzernebene stattgefunden, denn eine Betriebsstätte kann nicht zulasten einer anderen einen Erfolg realisieren.
Merke
Beispiel
Die Bewertung der Lagermenge des Produkts darf nicht mit den Anschaffungskosten der Tochter B erfolgen, da die Mutter mit einem Gewinnaufschlag an B geliefert hat. Vielmehr muss der Zwischengewinn konsolidiert werden.
Beispiel
Der Zwischengewinn beträgt
ZG = Verkaufspreis von A an B – Herstellungskosten A
= 3 €/Stück – 2 €/Stück
= 1 €/Stück.
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