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Konzernabschluss nach IFRS - Idee der Zwischenerfolgseliminierung

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Konzernabschluss nach IFRS

Idee der Zwischenerfolgseliminierung

Die Zwischenerfolgseliminierung wird in IAS 27.21 angesprochen. Folgendes Beispiel zeigt die Notwendigkeit der Zwischenerfolgseliminierung.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenM hält alle Anteile an der Tochter-AG. Im laufenden Geschäftsjahr hatte sie Erzeugnisse für 400 € produziert und diese an die Tochter-AG für 700 € weiterverkauft. Am Bilanzstichtag hat die Tochter-AG diese noch unbearbeitet auf Lager.

Man rechnet wie folgt:

Positionen

Mutter

Tochter

Summe

Konsolidierung

Konzern- bilanz

 

A

P

A

P

A

P

Soll

Haben

A

P

Vorräte

  

700

 

700

  

300 (1)

400

 

Forderungen

700

   

700

  

700

  

Bank

 

400

   

400

   

400

           

Jahresüberschuss

 

300

   

300

300 (1)

   

Verbindlichkeiten

   

700

 

700

700

   

Summe

700

700

700

700

1400

1400

1000

1000

400

400

Positionen

Mutter-GuV

Tochter-GuV

Summen-GuV

Konsolidierung

Konzern- GuV

 

A

E

A

E

A

E

Soll

Haben

A

E

Umsätze

 

700

   

700

700

   

Herstellungskosten

(= Materialaufwand)

400

   

400

  

400

  

Jahresüberschuss

300

   

300

  

300

  

Summe

700

700

  

700

700

700

700

  

Methode

Hier klicken zum AusklappenHauptaufgabe der Zwischenerfolgseliminierung ist also die Konsolidierung dieses „fälschlicherweise“ entstandenen Gewinns, der zwar auf einzelbilanzieller Sicht vollkommen in Ordnung ist, auf Konzernebene allerdings nicht.

Zwischengewinne entstehen aus den folgenden, kumulativ zu verstehenden, Gründen:

  • Lieferung oder Leistung eines Vermögenswerts

    • von einem Konzernunternehmen zu einem anderen

  • Bilanzierung bei einem der beteiligten Konzernunternehmen

    • Verkauf an konzernfremde Unternehmen darf (noch) nicht stattgefunden haben

    • gelieferte Vermögenswerte müssen sich also noch im Bestand des belieferten Unternehmens befinden

  • unterschiedliche Wertansätze in Einzel- und Konzernbilanz

    • die Bewertung im Einzelabschluss muss – aus Konzernsicht – unzulässig sein

Sollte es bereits zu einem Verkauf an Konzernfremde gekommen sein, so ist es zu einer Gewinnrealisierung bereits gekommen. Es ist dann keine Zwischenerfolgseliminierung erforderlich, vielmehr nur eine Konsolidierung interner Aufwendungen und Erträge.

Merke

Hier klicken zum Ausklappen

Latente Steuern sind auf Konsolidierungsbuchungen der Zwischenergebniskonsolidierung abzugrenzen, sofern die allgemeinen Voraussetzungen für temporäre Differenzen i. S. d. IAS 12.5 erfüllt sind nach IFRS 10 Anhang B 86 c Satz 3.

Weichen die relevanten Steuersätze des konzerninternen Veräußerers und Erwerbers voneinander ab, so ist auf den anzuwendenden Steuersatz beim erwerbenden Konzernunternehmen abzustellen, da durch den konzerninternen Transfer der Steuerwert beim Erwerber verändert und damit auch eine temporäre Differenz beim Erwerber geschaffen wird.