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Video: Stufenleiterverfahren
Das Stufenleiterverfahren, das auch step ladder system, Stufenverfahren oder Treppenverfahren genannt wird, ist ebenfalls Bestandteil der Methoden der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung und gehört zu den nicht-exakten Methoden.
Die Idee bei diesem Verfahren ist, die Kostenstellen so aufeinander aufbauend zu ordnen, dass idealerweise jede Kostenstelle an die darauffolgende Kostenstelle Leistungen abgibt, selbst aber keine Leistungen von nachgelagerten Kostenstellen erhält.
Berechnung
Beim Stufenleiterverfahren ist die Idee folgende:
Merke
Es bleiben also Eigenverbräuche außer Betracht. Unter den primären Kosten versteht man Kosten für von außen bezogene Güter und Dienstleistungen. Hierzu addiert man die sekundären Kosten, die man durch Multiplikation der erhaltenen Mengeneinheiten einer anderen Kostenstelle mit dem für diese Kostenstellen gültigen Verrechnungspreis erhält. Beim Stufenleiterverfahren gilt also folgendes Schema:
Expertentipp
2. Bei derjenigen Kostenstelle, die zuerst abgerechnet wird, werden die primären Gemeinkosten durch die insgesamt abgegeben Mengeneinheiten dividiert. Man erhält den Verrechnungssatz der abzurechnenden Kostenstelle.
3. Die zweite abzurechnende Kostenstelle wird anders verrechnet als die Erste. Hierbei bewertet man die von der vorher abgerechneten Kostenstelle erhaltenen Mengeneinheiten mit dem eben ausgerechneten Verrechnungspreis. Zusätzlich hierzu werden die primären Kosten addiert, um die (bis hierhin angelaufenen) Kosten der nun abzurechnenden Kostenstelle zu erhalten. Diese Kosten werden durch folgende Mengen dividiert: Die insgesamt abgegebenen Mengeneinheiten abzüglich der an schon abgerechnete Kostenstellen abgegebenen Mengeneinheiten. Man erhält den Verrechnungssatz der nächsten Kostenstelle.
4. Dies macht man für die anderen Hilfskostenstellen ebenso.
Also gilt folgendes:
Merke
Dies soll nun am Beispiel mit folgender Ausgangstabelle verdeutlicht werden:
von/an | I | II | III | IV | V | ges. Menge | Primärkosten (€) |
I | 20 | 10 | 70 | 100 | 1.000 | ||
II | 10 | 10 | 40 | 20 | 80 | 1.500 | |
III | 10 | 20 | 70 | 100 | 2.000 | ||
IV | 3.000 | ||||||
V | 4.000 |
Zunächst muss man eine Reihenfolge festlegen. Die Kostenstelle I empfängt insgesamt $\ 10\ ME + 10\ ME = 20\ ME $, die Kostenstelle II hingegen $\ 20\ ME + 20\ ME = 40\ ME $, die Kostenstelle III wiederum $\ 10\ ME + 10\ ME = 20\ ME $. Da also die Kostenstellen I und III am wenigsten erhalten, rechnet man diese zuerst ab. Wir gehen also nach der Reihenfolge I, III, II vor (hätten aber auch III, I, II wählen können).
Expertentipp
Man kalkuliert also zunächst den Verrechnungspreis der ersten Kostenstelle und dividiert die primären Gemeinkosten durch die insgesamt abgegebene Menge, also:
$$\ q_1 = {1.000\ € \over 100} = 10\ € $$
Wenn man dann $\ q_3 $ errechnet, lassen sich schon erste sekundäre Kosten erkennen. So können nämlich jene 10 ME, die die erste Kostenstelle an III liefert, schon einbezogen werden. Im Nenner gilt es zu beachten, dass die 10 ME, die von III an eine schon abgerechnete Kostenstelle geliefert werden (also an I), abgezogen werden müssen. Also rechnet man:
$$\ q_3 = {2.000\ € + 10 \cdot q_1 \over 100 – 10} $$
$$\ = {2.000\ € + 10 \cdot 10\ € \over 90} $$
$$\ = 23,33\ € $$
Für die zuletzt abgerechnete zweite Kostenstelle kalkuliert man sehr ähnlich:
$$\ q_2 = {1.500\ € + 20 \cdot q_1 + 20 \cdot q_3 \over 80 – 10 – 10} $$
$$\ = {1.500\ € + 20 \cdot 10\ € + 20 \cdot 23,33\ € \over 80 – 10 – 10} $$
$$\ = 36,11\ € $$
Zusammenfassung
Video: Stufenleiterverfahren
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