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Das Stufenleiterverfahren ist ein weiteres Verfahren, das im Rahmen der Kostenstellenrechnung angewendet wird. Ziel des Verfahrens ist es, die sich aus dem Betriebsabrechnungsbogen ergebenden Vorkostenstellen auf die Endkostenstellen weiter zu verrechnen. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass bestimmte Leistungen eines Betriebsbereiches an anderer Stelle verbraucht werden können.
Bei der Anwendung des Stufenleiterverfahrens beginnt man mit der Hilfskostenstelle, die die wenigsten Leistungen von anderen Hilfskostenstellen empfängt. Dann legt man ihre primären Kosten entsprechend der Leistungsabgabe auf die anderen Kostenstellen um. So verfährt man schrittweise auch mit den folgenden Kostenstellen. Das macht man solange, bis sämtliche Posten der Hilfskostenstellen durch Verrechnung aufgelöst wurden. Das folgende Beispiel dient der Verdeutlichung:
Beispiel
Empfangende Kostenstellen | Primäre Gemeinkosten (€) | Leistende Stelle | ||
Strom | Wasser | Dienstleistungen | ||
Strom | 4.000 | -- | -- | -- |
Wasser | 3.900 | 200 | -- | -- |
Dienstleistungen | 5.000 | 200 | 500 | -- |
Material | 2.000 | 600 | 600 | 800 |
Fertigung | 1.000 | 600 | 700 | 900 |
Verwaltung | 2.000 | 400 | 350 | 100 |
Außerdem sei bekannt, dass Materialeinzelkosten von insgesamt 27.600 € anfallen. In der Fertigungsstelle liegen die Fertigungseinzelkosten bei insgesamt 3.225 €.
a) Was sind die Hilfskostenstellen, welche sind Hauptkostenstellen?
b) Errechne die innerbetrieblichen Verrechnungspreise.
c) Erstelle den Betriebsabrechnungsbogen.
d) Was sind die Zuschlagssätze der Hauptkostenstellen?
Vertiefung
Lösung zu a) und b)
a) Jene Kostenstellen sind Hilfskostenstellen, die auch an andere Kostenstellen weiterverrechnen. Hier also Strom, Wasser und Dienstleistungen. Die anderen Kostenstellen geben keine Leistungseinheiten ab, sie erhalten diese lediglich. Deswegen sind Material, Fertigung und Verwaltung die Hauptkostenstellen.
b) Man erhält exakte Verrechnungspreise nach dem mathematischen Verfahren und – weil keine Rückverflechtungen existieren – auch nach dem Stufenleiterverfahren, welches wir im vorliegenden Fall benutzen.
Zuerst wird die Stromstelle abgerechnet, dann die Wasser- und schließlich die Dienstleistungsstelle. Zunächst sind die Summen auszurechnen, damit man die insgesamt erstellten Leistungseinheiten kennt:
Berechnung der Bezugsgrößen der Hilfskostenstellen
Empfangende Kostenstellen | Primäre Gemeinkosten (€) | Leistende Stelle | ||
Strom | Wasser | Dienstleistungen | ||
Strom | 4.000 | -- | -- | -- |
Wasser | 3.900 | 200 | -- | -- |
Dienstleistungen | 5.000 | 200 | 500 | -- |
Material | 2.000 | 600 | 600 | 800 |
Fertigung | 1.000 | 600 | 700 | 900 |
Verwaltung | 2.000 | 400 | 350 | 100 |
Summen | 2.000 Kwh | 2.150 cbm | 1.800 h |
Tab. 25: Berechnung der Bezugsgrößen der Hilfskostenstellen.
Berechnung der Verrechnungspreise der Hilfskostenstellen nach dem Stufenleiterverfahren
Hiernach rechnet man nach dem Stufenleiterverfahren die Verrechnungspreise der Hilfskostenstellen aus:
$$\ q_1 = \frac{4.000\ €}{2.000\ Kwh} = 2\ \frac{€}{Kwh} $$
Der Verrechnungspreis der Wasserstelle ist:
$$\ q_2 = {3.900\ € + 200 \cdot 2 \over 2.150\ cbm} = 2\ {€ \over cbm} $$
Man beachte, dass man hier keine Leistungseinheiten im Nenner abziehen muss, denn die Wasserstelle hat an die Stromstelle keine Einheiten geliefert.
Der Preis der Dienstleistungsstelle lautet schließlich:
$$\ q_3 = {5.000\ € + 200 \cdot 2 + 500 \cdot 2 \over 1.800\ h} $$
$$\ = {5.000\ € + 300 + 1.000 \over 1.800\ h} $$
$$\ = 3,56\ {€ \over h} $$
Da die Dienstleistungsstelle nur erhalten und nichts an andere Hilfskostenstellen geliefert hat, muss im Nenner wieder nichts von der Gesamtzahl (1.800 h) abgezogen werden, wie sonst beim Stufenleiterverfahren verlangt.
Auf Grundlage der zuvor berechneten Daten lässt sich der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) aufstellen und folglich Aufgabenteil c) lösen.
Zunächst seine Struktur:
Hilfskostenstellen | Hauptkostenstellen | |||||
Positionen | Strom | Wasser | Dienstleistungen | Material | Fertigung | Verwaltung |
Gemeinkosten | 4.000 | 3.900 | 5.000 | 2.000 | 1.000 | 2.000 |
verrechnete Kosten Strom | ||||||
verrechnete Kosten Wasser | ||||||
verrechnete Kosten Dienstleistungen | ||||||
Summe aus primären und sekundären Gemeinkosten | ||||||
Bemessungsbasis | ||||||
Zuschlagssatz |
Tab. 26: Grundstruktur eines Betriebsabrechnungsbogens.
c) Beispiel und Berechnung
Man schreibt also zunächst die primären Gemeinkosten in die oberste Zeile. Danach verrechnen die Hilfskostenstellen ihre Kosten weiter auf andere Hilfs- und die Hauptkostenstellen. Hierzu hatte man die Verrechnungspreise ausgerechnet. So bezahlt z.B. die Wasserstelle an die Stromstelle 400 € für die beanspruchten 200 kWh à $ 2 \frac{€}{kWh} $. Genauso schuldet die Fertigungsstelle der Wasserstelle 1.400 € für die beanspruchten 700 cbm zu einem Preis von $\ 2\ {€ \over cbm} $.
Merke
Man erhält den folgenden BAB. Die fettgedruckten Zahlen zeigen an, dass die Hilfskostenstellenstellen ihre jeweiligen Kosten (primär als auch sekundär) weiterverrechnen.
Hilfskostenstellen | Hauptkostenstellen | |||||
Positionen | Strom | Wasser | Dienstleistungen | Material | Fertigung | Verwaltung |
Gemeinkosten | 4.000 | 3.900 | 5.000 | 2.000 | 1.000 | 2.000 |
verrechnete Kosten Strom | $\ \hookrightarrow $ - 4.000 | 400 | 400 | 1.200 | 1.200 | 800 |
verrechnete Kosten Wasser | $\ \hookrightarrow $ - 4.300 | 1.000 | 1.200 | 1.400 | 700 | |
verrechnete Kosten Dienstleistungen | $\ \hookrightarrow $ - 6.400 | 2.845 | 3.200 | 355 | ||
primäre + sekundäre Gemeinkosten | 7.245 | 6.800 | 3.855 |
Tab. 27: Schlüsselung der sekundären Gemeinkosten.
Die Hauptkostenstellen errechnen alsdann die Summe ihrer primären und sekundären Gemeinkosten. Schließlich sind diese Summen auf die jeweiligen Bemessungsgrundlagen zu beziehen. So entfallen in der Materialstelle 7.245 € Materialgemeinkosten auf 27.600 € Materialeinzelkosten. Der zugehörige Zuschlagsatz für die Materialkosten und somit Aufgabenteil d) wird nun im Folgenden erklärt.
d) Berechnung des Zuschlagssatzes
$$\ ZS_{Materialkosten} = {Materialgemeinkosten \over Materialeinzelkosten} $$ $$\ = {7.245\ € \over 27.600\ €} $$ $$\ = 26,25 \% $$ Genauso entfallen in der Fertigungsstelle Gemeinkosten von 6.800 € auf 3.225 € Fertigungseinzelkosten, dies ergibt einen Zuschlagsatz von $\ ZS_{FK} = {6.800\ € \over 3.225\ €} = 210,85 \% $. Bei der Bemessungsgrundlage für die Verwaltungsstelle ist in der Aufgabenstellung bewusst nichts angegeben gewesen, weil man sich diese selbst klar machen muss.
Expertentipp
Man erhält hier Herstellkosten in Höhe von $$\ HK = MEK + MGK + FEK + FGK = 7.245\ € + 6.800\ € + 27.600\ € + 3.225\ € = 44.870\ € $$.
Damit lautet der Zuschlagsatz für die Verwaltungskosten:
$$\ ZS_{Verwaltung} = {Gemeinkosten\ Verwaltung \over Herstellkosten} $$ $$\ = {3.855\ € \over 44.870\ €} $$ $$\ = 8,59 \% $$ Also schreibt man auch den Rest hin und erhält:
Hilfskostenstellen | Hauptkostenstellen | |||||
Positionen | Strom | Wasser | Dienstleistungen | Material | Fertigung | Verwaltung |
Gemeinkosten | 4.000 | 3.900 | 5.000 | 2.000 | 1.000 | 2.000 |
verrechnete Kosten Strom | $\ \hookrightarrow $ - 4.000 | 400 | 400 | 1.200 | 1.200 | 800 |
verrechnete Kosten Wasser | $\ \hookrightarrow $ - 4.300 | 1.000 | 1.200 | 1.400 | 700 | |
verrechnete Kosten Dienstleistungen | $\ \hookrightarrow $ - 6.400 | 2.845 | 3.200 | 355 | ||
primäre + sekundäre Gemeinkosten | 7.245 | 6.800 | 3.855 | |||
Bemessungsbasis | 27.600 € MEK | 3.225 € FEK | 44.870 € | |||
Zuschlagssatz | 26,25% | 210,85% | 8,59 % |
Tab. 28: Errechnung der Zuschlagssätze.
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