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Bei der differenzierenden Zuschlagskalkulation werden unterschiedliche Arten von Gemeinkosten unterschiedlich zugeschlagen. Es werden bspw. für Fertigungskosten ein anderer Zuschlagsatz ermittelt als für Materialkosten. Nach folgendem Schema wird die differenzierende Zuschlagskalkulation gerechnet:
Methode
Materialeinzelkosten | MEK |
+ Materialgemeinkosten | + MGK (=ZS MK · MEK) |
+ Fertigungseinzelkosten | + FEK |
+ Fertigungsgemeinkosten | + FGK (=ZS FK · FEK) |
+ Sondereinzelkosten der Fertigung | + SEKF |
= Herstellkosten | = HK |
+ Verwaltungsgemeinkosten | + VwGK (=ZS VW · HK) |
+ Vertriebsgemeinkosten | + VtGK (=ZS VT · HK) |
+ Sondereinzelkosten des Vertriebs | + SEKV |
= Selbstkosten | = SK |
Was wird genau unter den Sondereinzelkosten der Fertigung verstanden?
Merke
Beispiel
Merke
Problematisch an der differenzierenden Zuschlagskalkulation ist die prozentuale Zuordnung der Gemein- auf Einzelkosten. Es wird nämlich hierbei gewissermaßen unterstellt, dass die Einzelkosten die Gemeinkosten verursachen. Außerdem ist auch problematisch, dass sehr hohe Zuschlagssätze häufig auf die Einzelkosten verrechnet werden. Zuschlagssätze von 200 oder 300 % oder sogar mehr sind nicht selten in der Praxis. Dieses Problem der Zuschlagskalkulation wird durch die Prozesskostenrechnung aufgegriffen. Hierbei erfolgt keine Verrechnung von Gemeinkosten bezogen auf die Einzelkosten, sondern vielmehr eine Verrechnung von Gemeinkosten in Bezug auf sogenannte Prozesse und Prozessmengen.
Merke
Beispiel
Berechne die Herstellkosten und die Selbstkosten.
Zur Wiederholung: die errechneten Zuschlagssätze aus dem BAB ergaben
Zuschlagssatz Materialkosten: 26,25 %,
Zuschlagssatz Fertigungskosten: 210,85 %,
Zuschlagssatz Verwaltungskosten: 8,59 %.
Hiermit lassen sich die Herstellkosten und die Selbstkosten nach dem oben genannten Schema kalkulieren.
Man setzt die Einzelkosten ein und multipliziert die jeweiligen Einzelkosten mit dem entsprechenden Zuschlagssatz. So sind die Materialeinzelkosten von 8 € mit 26,25 % zu multiplizieren, um die auf das Produkt zuzuordnenden Materialgemeinkosten in Höhe von $\ 0,26,25 \cdot 8\ € = 2,10\ € $ zu erhalten:
Positionen | Produkt |
Materialeinzelkosten | 8 € |
+ Materialgemeinkosten (= $\ ZS_{MK} \cdot MEK = 0,26,25 \cdot 8\ € $) | 2,1 € |
+ Fertigungseinzelkosten | 7 € |
+ Fertigungsgemeinkosten (= $\ ZS_{FK} \cdot FEK = 2,1085 \cdot 7\ € $) | 14,76 € |
+ Sondereinzelkosten der Fertigung | 5 € |
= Herstellkosten | 36,86 € |
+ Verwaltungskosten ( = $\ ZS_{VW} \cdot HK = 0,0859 \cdot 36,86\ € $) | 3,17 € |
+ Vertriebskosten (= $\ ZS_{VK} \cdot HK $) | -- |
+ Sondereinzelkosten des Vertriebs | 2 € |
= Selbstkosten | 42,03 € |
Tab. 35: Selbstkosten in differenzierender Zuschlagskalkulation.
Überblick über die Kostenträgerstückrechnung
An dieser Stelle zur Übersichtlichkeit die Abbildung zur Kostenträgerstückrechnung aus dem Video.
Problematik und Kritik
An der Zuschlagskalkulation ist ebendieses Zuschlagen jedoch problematisch.
Denn man behandelt die Kosten so, als würden die Gemeinkosten von den Einzelkosten verursacht. Das ist aber nicht der Fall. Im vorliegenden Beispiel werden auf die 8 € Materialeinzelkosten einfach 26,25 % drauf geschlagen, so dass die Einzelkosten die Gemeinkosten in ihrer Höhe beeinflussen, gewissermaßen verursachen.
Dieses Problem geht man mit der Prozesskostenrechnung an. Hier werden nämlich die Gemeinkosten nicht nach Maßgabe der Einzelkosten zugeordnet, sondern nach Maßgabe sogenannter Prozesse. Man erreicht dadurch zwar auch keine Verursachungsgerechtigkeit – da Gemeinkosten definitionsgemäß nicht verursachungsgemäß zuordenbar sind – wohl aber eine Beanspruchungsgerechtigkeit.