Inhaltsverzeichnis
Im Rahmen der Kostenartenrechnung werden Kosten Kostenartenkonten zugeordnet. Nach ihrer Zurechenbarkeit lassen sich diese dann weiter unterteilen in
Einzelkosten,
Gemeinkosten und
Sondereinzelkosten.
Hierbei lässt sich weiter unterteilen
nach dem Bezug: primäre und sekundäre Kosten,
nach der Art der Zurechenbarkeit: Einzelkosten und Gemeinkosten,
nach der Art der Verrechnung: pagatorische und kalkulatorische Kosten.
Einzelkosten | Gemeinkosten | Sondereinzelkosten |
Fertigungsmaterial | Fertigungslöhne | SEK der Fertigung |
Primäre und sekundäre Kosten
Primäre Kosten entstehen für von außen bezogene Güter und Dienstleistungen. Sekundäre Kosten wiederum fallen für selbsterstellte (innerbetriebliche) Leistungen an.
Einzelkosten
Einzelkosten sind Kosten, die einem Kostenträger (z.B. einem Produkt) aufgrund von Fertigungsplänen, Stücklisten etc. direkt und unmittelbar zugerechnet werden können. Fertigungsmaterial und Fertigungslöhne sind typische Beispiele für Einzelkosten. Als Fertigungsmaterial wird der Verbrauch an Rohstoffen und bezogenen Fertigteilen bezeichnet. Das Fertigungsmaterial, z.B. Bleche in der Automobilindustrie oder Mehl in einer Bäckerei kann den Kostenträgern direkt, d.h. einzeln zugerechnet werden. Fertigungslöhne sind die unmittelbar mit der Fertigung im Zusammenhang stehenden, den Kostenträgern direkt zurechenbaren Löhne (Lohnzettel, Auftragszettel).
Gemeinkosten
Gemeinkosten sind Kosten, für die eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist, weil sie für mehrere Produkte oder das Unternehmen als Ganzes (z.B. Gehalt der Geschäftsführung) anfallen. Sie werden folglich von mehreren oder allen Kostenträgern gemeinsam verursacht (Abschreibung für die Teigmischmaschine, die für das Produkt Brot, aber auch die Produkte Brötchen, Torte etc. genutzt wird). Sie können den einzelnen Erzeugnissen oder Aufträgen nur als Zuschlag auf die Einzelkosten zugerechnet werden. Eigentlich müssten sie Allgemeinkosten heißen, weil sie durch Produktion und Vertrieb allgemein verursacht worden sind.
Hinweis
In der unternehmerischen Praxis werden häufiger auch Kostenarten als Gemeinkosten geführt, die durchaus einem Kostenträger zugerechnet werden könnten. Man spricht hier von unechten Gemeinkosten. Der Verzicht auf die direkte Zuordnung solcher Kosten geschieht aus Vereinfachungs- und Wirtschaftlichkeitsgründen, z. B. bei geringwertigen Materialien (Schrauben, Nägel, Leim, Lacke, etc.). Hier ist die exakte Erfassung des Verbrauchs je Kostenträger zwar möglich, aber viel zu aufwändig (Messung des Leimverbrauchs je Bilderrahmen).
Zusammenhang Einzel- und Gemeinkosten und fixe und variable Kosten
Die folgende Abbildung illustriert die Gemeinsamkeiten und Unterschiede:
Halten wir die zentrale Aussage zunächst fest:
Expertentipp
Fixe Kosten hingegen sind immer „gemein“, sie lassen sich nicht dem Kalkulationsobjekt zuordnen, denn sie schwanken gerade nicht mit diesem. Bleibt nur zu klären,
- wann variable Kosten „gemein“ sein können bzw.
- wann Gemeinkosten variabel sind.
Beispiel
Sondereinzelkosten
Sondereinzelkosten (SEK) fallen aufgrund besonderer Produktions- und Lieferungsbedingungen nur für einzelne Aufträge an. Sie können den Aufträgen direkt zugerechnet werden.
Als Sondereinzelkosten der Fertigung (SEKF) werden auftragsabhängige Konstruktionsarbeiten, Erstellung von Prototypen, Lizenzgebühren, Modelle, Gesenke, Spezialwerkzeuge, Formen, Matrizen und Patrizen abgerechnet.
Sondereinzelkosten des Vertriebs (SEKV) sind beispielsweise Vertreterprovisionen, Ausgangsfrachten, Transportversicherungen, Spezialverpackungen.
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