Externes Rechnungswesen

Das Kapitel Bewertung der Aktiva in unserem Online-Kurs Externes Rechnungswesen besteht aus folgenden Inhalten:

  1. Zugangsbewertung
    Bewertung der Aktiva > Anlagevermögen > Bewertung des Anlagevermögens > Zugangsbewertung
    DefinitionNach § 247 Abs. 1 und 2 HGB werden Vermögensgegenstände dem Anlagevermögen zugeteilt, wenn sie bestimmt sind dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Im Allgemeinen wird hier von einer Nutzungsdauer über einem Jahr ausgegangen.Beispiele für Sachanlagen sind u.a. bebaute und unbebaute Grundstücke, Fahrzeuge und Maschinen.ErstbewertungDie Bewertung des Anlagevermögens bestimmt, mit welchem Wert die Anlagegüter in die Bilanz ...
  2. Anschaffungskosten
    Bewertung der Aktiva > Anlagevermögen > Bewertung des Anlagevermögens > Zugangsbewertung > Anschaffungskosten
    Berechnung der AnschaffungskostenNach § 255 Abs. 1 HGB sind das diejenigen Kosten die geleistet werden "um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können." Die Anschaffungskosten werden wie folgt berechnet:§ 255 Abs. 1 HGB Kaufpreis+    Anschaffungsnebenkosten+   nachträgliche Anschaffungskosten-   Anschaffungspreisminderungen= ...
  3. Herstellungskosten
    Bewertung der Aktiva > Anlagevermögen > Bewertung des Anlagevermögens > Zugangsbewertung > Herstellungskosten
    Berechnung der HerstellungskostenSind diejenigen Kosten für die im eigenen Betrieb erstellten Vermögensgegenstände (z.B. fertige Erzeugnisse, selbst erstellte Anlagen). Im Handelsrecht besteht ein Wahlrecht zwischen dem Ansatz von Mindest- und Höchst-Herstellungskosten. Gemäß § 255 Abs. 2 und 3 HGB gilt: § 255 Abs. 2, 3 HGB (neues Recht) Fertigungsmaterial (Materialeinzelkosten)+   Fertigungslöhne (Fertigungseinzelkosten)+   Sondereinzelkosten ...
  4. Folgebewertung
    Bewertung der Aktiva > Anlagevermögen > Bewertung des Anlagevermögens > Folgebewertung
    anlagevermögen
    Das Anlagevermögen wird in abnutzbare (zeitlich begrenzte) und nicht abnutzbare (nicht zeitlich begrenzte) Vermögensgegenstände unterschieden (§ 253 Abs. 3 HGB).Fortgeführte Anschaffungs- oder HerstellungskostenIm Falle von nicht abnutzbaren Vermögensgegenständen sind diese mit den fortgeführten Anschaffungskosten oder Herstellungskosten zu bewerten. Die nicht abnutzbaren Vermögensgegenstände unterliegen keiner zeitlich ...
  5. Planmäßige Abschreibung
    Bewertung der Aktiva > Anlagevermögen > Bewertung des Anlagevermögens > Folgebewertung > Planmäßige Abschreibung
    beispiel afa
    Nach § 253 Abs. 3 HGB müssen alle zeitlich begrenzten Vermögensgegenstände planmäßige über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Abschreibungen sind Aufwendungen und mindern somit den Gewinn des Unternehmens. Sie dienen dazu, den Werteverzehr eines Vermögensgegenstandes abzubilden. Denn jeder Vermögensgegenstand verliert mit der Zeit an Wert z.B. durch Abnutzung, Verschleiß, technischen Fortschritt oder Schaden. Konkret heißt das, ...
  6. Außerplanmäßige Abschreibung
    Bewertung der Aktiva > Anlagevermögen > Bewertung des Anlagevermögens > Folgebewertung > Außerplanmäßige Abschreibung
    Neben der planmäßigen Abschreibung können Vermögensgegenstände des Anlagevermögens auch einer außerplanmäßigen Abschreibung unterliegen.§ 253 III 5, 6 HGB besagt, dass ohne Rücksicht darauf, ob die Nutzung eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens zeitlich begrenzt ist, dieser bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben ist. Bei Finanzanlagen können außerplanmäßige ...
  7. Wertaufholung
    Bewertung der Aktiva > Anlagevermögen > Bewertung des Anlagevermögens > Folgebewertung > Wertaufholung
    Nach § 253 Abs. 5 HGB besteht für alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, außer dem entgeltlich erworbenen (derivativen) Geschäfts- oder Firmenwert, ein Zuschreibungsgebot. Unter einem Zuschreibungsgebot versteht man die gesetzliche Pflicht bei bestimmten Vermögensgegenständen rechtsformunabhängig eine Buchwerterhöhung vorzunehmen, wenn die Gründe für die vorherige Wertminderung entfallen sind. Die vorzunehmende Zuschreibung ...
  8. Gliederung des Anlagevermögens
    Bewertung der Aktiva > Anlagevermögen > Gliederung des Anlagevermögens
    Nach dem Grundsatz der Vollständigkeit muss der Jahresabschluss alle Teile des Anlagevermögens berücksichtigen (§ 246 HGB). Das Anlagevermögen gliedert sich nach § 266 HGB in drei Hauptgruppen:immaterielle Vermögensgegenstände: z.B. Konzessionen, Patente, Lizenzen, (derivative) Geschäfts- oder Firmenwert (GoF),Sachanlagen: z.B. Grundstücke, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und GeschäftsaustattungFinanzanlagen: z.B. Beteiligungen an ...
  9. Immaterielle Vermögensgegenstände
    Bewertung der Aktiva > Anlagevermögen > Gliederung des Anlagevermögens > Immaterielle Vermögensgegenstände
    Nach § 266 Abs. 2 HGB gehören zu den immateriellen VermögensgegenständenSelbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte; entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten; Geschäfts- oder Firmenwert; geleistete Anzahlungen.Bevor ein immaterieller Vermögensgegenstand aktiviert werden darf, muss geprüft werden, ob die Kriterien eines ...
  10. Geschäfts- oder Firmenwert (GoF)
    Bewertung der Aktiva > Anlagevermögen > Gliederung des Anlagevermögens > Geschäfts- oder Firmenwert (GoF)
    Definition GoFEin Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) ist die Differenz zwischen dem Betrag, den der Unternehmer bereit ist zu zahlen und der Summe aller Vermögensgegenstände abzüglich aller Schulden (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB).Bilanzansatz und BewertungSeit dem 01.01.2010 muss gemäß § 246 Abs. 1 HGB der entgeltlich erworbene (derivative) Geschäfts- oder Firmenwert handelsrechtlich als Vermögensgegenstand ausgewiesen werden (Aktivierungspflicht). ...
  11. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
    Bewertung der Aktiva > Anlagevermögen > Gliederung des Anlagevermögens > Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
    Im Falle von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) spricht man von allen Vermögensgegenständen des (abnutzbaren) Anlagevermögens, die einen Wert von unter 800 € nach AK/HK aufweisen.Die nachfolgende Übersicht zeigt die Möglichkeiten der Abschreibung für GWG's:bis 250,00 €: Sofortige Betriebsausgabe (keine Aufzeichnungspflicht) oder Abschreibung (§ 7 EstG) über die ND gemäß AfA-Tabelle. 250,01 € bis 800,00 ...
  12. Sachanlagen
    Bewertung der Aktiva > Anlagevermögen > Gliederung des Anlagevermögens > Sachanlagen
    Nach § 266 Abs. 2 HGB gehören zum SachanlagevermögenGrundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken;technische Anlagen und Maschinen;andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.Wie bereits im Kapitel Bewertung des Anlagevermögens ausführlich behandelt, erfolgt die Zugangsbewertung des Sachanlagevermögens mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. ...
  13. Grundstücke und Gebäude
    Bewertung der Aktiva > Anlagevermögen > Gliederung des Anlagevermögens > Sachanlagen > Grundstücke und Gebäude
    Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden GrundstückenHandelsrechtlich werden diese Positionen in einer Sammelposition zusammengefasst. Ein freiwillig getrennter Ausweis ist allerdings sinnvoll (§ 265 Abs. 5 HGB), vor allem für externe Adressaten, da ansonsten eine Unterscheidung von bebauten und unbebauten Grundstücken nicht möglich ist. Vermögensgegenstände, die der Abnutzung unterliegen, ...
  14. Technische Anlagen und Maschinen
    Bewertung der Aktiva > Anlagevermögen > Gliederung des Anlagevermögens > Sachanlagen > Technische Anlagen und Maschinen
    Zu den technischen Anlagen und Maschinen (TAM) gehören Vermögensgegenstände, die der langfristigen Betriebsbereitschaft (> 1 Jahr) eines Unternehmens dienen und unmittelbar in der Produktion eingesetzt werden. TAM gehören zu den abnutzbaren (zeitlich begrenzten) Vermögensgegenstäden des Anlagevermögens und sind nach § 253 HGB mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten und planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ...
  15. Betriebs- und Geschäftsausstattung
    Bewertung der Aktiva > Anlagevermögen > Gliederung des Anlagevermögens > Sachanlagen > Betriebs- und Geschäftsausstattung
    Zu der Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) gehören Gegenstände, die der langfristigen Betriebsbereitschaft (> 1 Jahr) eines Unternehmens dienen, aber nicht unmittelbar in der Produktion eingesetzt werden. BGA gehören zu den abnutzbaren (zeitlich begrenzten) Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und sind nach § 253 HGB mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten und planmäßig über die betriebsgewöhnliche ...
  16. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
    Bewertung der Aktiva > Anlagevermögen > Gliederung des Anlagevermögens > Sachanlagen > Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
    Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen liegen vor, wenn das Entgelt bereits voll oder zum Teil entrichtet wurde, obwohl die Leistungen noch nicht bzw. noch nicht ganz ausgeführt wurden. Solche Anzahlungen haben reinen Forderungscharakter. Durch die Aktivierung soll zum Ausdruck gebracht werden, dass Investitionen in das Anlagevermögen erfolgt sind. Von den sonstigen Vermögensgegenständen unterscheiden sie sich durch ihre Entstehungsursache (es erfolgt nur eine Zahlung und ...
  17. Finanzanlagen
    Bewertung der Aktiva > Anlagevermögen > Gliederung des Anlagevermögens > Finanzanlagen
    Finanzanlagen, die bestimmt sind dauernd (> 1 Jahr) dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB), gehören nach § 266 Abs. 2 HGB  dem Anlagevermögen an. Finanzanlagen werden in Beteiligungen, langfristig gehaltene Wertpapiere und Ausleihungen unterteilt. Die Entwicklung der einzelnen Posten der Finanzanlagen ist zusätzlich im Anlagespiegel darzustellen (§ 284 Abs. 3 HGB).BeteiligungenNach § 271 Abs. 1 HGB sind Beteiligungen ...
  18. Anlagespiegel
    Bewertung der Aktiva > Anlagevermögen > Gliederung des Anlagevermögens > Anlagespiegel
    Nach § 284 III HGB  sind mit Ausnahme von kleinen Kapitalgesellschaften (siehe § 288 I Nr. 1 HGB) Unternehmen dazu verpflichtet die Entwicklung des Anlagevermögens darzustellen. Dazu geeignet ist der Anlagespiegel.Die Darstellung des Anlagenspiegels ist im HGB (§ 284 III HGB) vorgegeben, sie gliedert sich wie folgt auf: Die gesamten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und die Zuschreibungen des jeweiligen Geschäftsjahres. ...
  19. Bewertung des Umlaufvermögens
    Bewertung der Aktiva > Umlaufvermögen > Bewertung des Umlaufvermögens
    Definition UmlaufvermögenDas Umlaufvermögen wird im HGB nicht ausdrücklich definiert. Aus § 247 Abs. 1 und 2 kann allerdings der Umkehrschluss gezogen werden, dass als Umlaufvermögen alle Vermögensgegenstände definiert werden, die bestimmt sind nicht dauernd dem Unternehmen zu dienen. Analog zum Anlagevermögen wird hier im Allgemeinen von einer Nutzungsdauer unter 1 Jahr ausgegangen.Das Unternehmen XY produziert eine Maschine in Höhe von 150.000 € ...
  20. Gliederung des Umlaufvermögens
    Bewertung der Aktiva > Umlaufvermögen > Gliederung des Umlaufvermögens
    Nach dem Grundsatz der Vollständigkeit muss der Jahresabschluss alle Teile des Umlaufvermögens berücksichtigen (§ 246 HGB). Das Umlaufvermögen gliedert sich nach § 266 HGB in vier Hauptgruppen:Vorräte: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe; unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen; fertige Erzeugnisse und Waren;geleistete AnzahlungenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Forderungen aus Lieferungen ...
  21. Vorräte
    Bewertung der Aktiva > Umlaufvermögen > Gliederung des Umlaufvermögens > Vorräte
    Definition VorräteVorräte sind die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens. Diese werden entweder zum Verbauch oder zur Veräußerung angeschafft oder hergestellt. Die Vorräte untergliedern sich in:Roh-, Hilfs- und BetriebsstoffeRohstoffe gehen als wesentlicher Bestandteil, Hilfsstoffe als nicht wesentlicher Bestandteil in das spätere Produkt ein und werden innerhalb der Produktion verbaucht. Betriebsstoffe hingegen gehen nicht als Bestandteil in ...
  22. Festbewertung
    Bewertung der Aktiva > Umlaufvermögen > Gliederung des Umlaufvermögens > Vorräte > Festbewertung
    Nach § 240 Abs. 3 HGB dürfen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden, wenndie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe regelmäßig ersetzt werden, der Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung für das Unternehmen ist, der Bestand nur geringen Veränderungen hinsichtlich Größe, Wert und Zusammensetzung unterliegt und alle 3 Jahre eine körperliche Inventur durchgeführt wird.Bei ...
  23. Durchschnittsbewertung
    Bewertung der Aktiva > Umlaufvermögen > Gliederung des Umlaufvermögens > Vorräte > Durchschnittsbewertung
    Nach § 240 Abs. 4 HGB dürfen gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens zu einer Gruppe zusammengefaßt und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden. Bei der Durchschnittsbewertung wird aus dem Anfangsbestand (AB) und den Zugängen der Periode ein Durchschnittswert gebildet. Es gibt zwei Möglichkeiten den Durchschnittswert zu ermitteln:Die gewogene Durchschnittsmethode;Die gleitende Durchschnittsmethode.Wichtig!  Die beim ...
  24. Verbrauchsfolgebewertung
    Bewertung der Aktiva > Umlaufvermögen > Gliederung des Umlaufvermögens > Vorräte > Verbrauchsfolgebewertung
    Nach § 256 HGB darf die Bewertung gleichartiger Gegenstände des Vorratsvermögens nach einem sog. Verbrauchsfolgeverfahren erfolgen. Diese Verfahren unterscheiden sich durch die Rangfolge, in welcher der Verbrauch der Vorräte im Laufe eines Jahres stattfindet. Hierbei werden die beiden Verfahren Fifo (First in First out) und Lifo (Last in first out) unterschieden.FIFO: Die Vorräte, die zuerst angeschafft wurden, werden als erstes verbraucht.LIFO: Die Vorräte, ...
  25. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
    Bewertung der Aktiva > Umlaufvermögen > Gliederung des Umlaufvermögens > Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
    Forderungen werden nach § 266 Abs. 2 HGB wie folgt untergliedert:Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;Diese resultieren meist aus noch nicht bezahlten Rechnungen von Kunden. Forderungen gegen verbundene Unternehmen;Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;sonstige Vermögensgegenstände;Eine Forderung ist der Anspruch, den das Unternehmen gegenüber einen externen Schuldner (z.B. einen Kunden) hat. Forderungen entstehen z.B. ...
  26. Wertpapiere
    Bewertung der Aktiva > Umlaufvermögen > Gliederung des Umlaufvermögens > Wertpapiere
    Die Wertpapiere des Umlaufvermögens zeichnen sich dadurch aus, dass sie zur Veräußerung oder als kurzfristige Liquiditätsreserve bestimmt sind. Wichtig ist hierbei, dass sie nicht bestimmt sind dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (= Wertpapiere des Anlagevermögens). Die Wertpapiere können entweder dem Handelsbestand (z.B. Handel mit Kunden) oder der Liquiditätsreserve (zinsbringende Anlage liquider Mittel) zugerechnet werden. Bewertung von WertpapierenFür ...
  27. Bank / Kasse
    Bewertung der Aktiva > Umlaufvermögen > Gliederung des Umlaufvermögens > Bank / Kasse
    Unter liquiden Mittel bzw. flüssigen Mittel wird die Barmittel eines Unternehmens, also jene Mittel die unmittelbar flüssig gemacht werden können, verstanden. Diese werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Zu den liquiden Mitteln zählen nach § 266 HGB Kassenbestände, Bankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. Ermittlung des KassenbestandesDer Kassenbestand kann zum einen rechnerisch ermittelt werden und zum anderen durch ...
  28. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
    Bewertung der Aktiva > Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
    Nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB müssen Aufwendungen und Erträge unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt werden. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) zeigt die Zahlungen für Aufwendungen der nächsten Jahre, die bereits in dieser Periode geleistet wurden (§ 250 Abs. 1 HGB). Der Aufwand dafür wird aber erst gebucht, wenn dieser tatsächlich anfällt. Vorher wird die GuV nicht berührt.Beispiele ...
  29. Aktive Latente Steuern
    Bewertung der Aktiva > Aktive Latente Steuern
    Aktive latente Steuern entstehen, wenn der Steueraufwand in der Handelsbilanz (fiktive Steuern) geringer ist als der Steueraufwand in der Steuerbilanz (effektive Steuern). Steuern werden aus dem Gewinn aus der GuV abgeleitet. Ist also der steuerliche Gewinn höher, als der handelsrechtliche entstehen aktive latente Steuern.In der Handelsbilanz besteht für aktive latente Steuern ein Ansatzwahlrecht ((§ 274 Abs. 1 HGB). Kleine Kapitalgesellschaften sind gemäß § 274a Nr. ...
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