Externes Rechnungswesen

Das Kapitel Bewertung der Passiva in unserem Online-Kurs Externes Rechnungswesen besteht aus folgenden Inhalten:

  1. Bewertung der Passiva
    Bewertung der Passiva
    Die Passivseite der Bilanz gliedert sich nach § 266 HGB wie folgt:A. EigenkapitalB. RückstellungenC. VerbindlichkeitenD. RechnungsabgrenzungspostenE. Passive latente SteuernDas Eigenkapital einer GmbH setzt sich aus dem gezeichneten Kapital und den gebildeten Rücklagen sowie dem Gewinn-/Verlustvortrag und dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag zusammen.Rückstellungen werden für zukünftige Aufwendungen und drohenden Verluste gebildet. Rückstellungen ...
  2. Eigenkapital
    Bewertung der Passiva > Eigenkapital
    Das Eigenkapital ist nach § 266 Abs. 3 HGB in die folgenden Komponenten zu untergliedern: I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen      1. Gesetzliche Rücklage      2. Rücklage für eigene Anteile      3. Satzungsmäßige Rücklagen      4. Andere Gewinnrücklagen  IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag V. Jahresüberschuss/JahresfehlbetragDas ...
  3. Rückstellungen
    Bewertung der Passiva > Rückstellungen
    Rückstellungen sind ungewisse Verbindlichkeiten, die hinsichtlich ihrer Höhe und/oder Fälligkeit noch nicht exakt bekannt sind, aber mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit eintreffen werden. nach § 249 HGB müssen Rückstellungen gebildet werden für:Ungewisse Verbindlichkeiten Drohende Verluste aus schwebenden GeschäftenUnterlasse Aufwendungen für Instandhaltung (bei Nachholung innerhalb der ersten drei Monaten des folgenden Geschäftsjahres)Abraumbeseitigung ...
  4. Verbindlichkeiten
    Bewertung der Passiva > Verbindlichkeiten
    Neben dem Eigenkapital ist das Fremdkapital ein weiteres Mittel, mit denen sich Unternehmen finanzieren (Mittelherkunft). Das Fremdkapital besteht aus (§ 266 Abs. 3 HGB):Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Darlehen), diese werden i.d.R. weiter unterteilt nach ihrer Fristigkeit. Langfristige Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von mehr als 5 Jahren, kurzfristige Verbindlichkeiten dagegen nur bis zu 5 Jahren.Neben Bankdarlehen werden auch Lieferantenverbindlichkeiten unter dem ...
  5. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
    Bewertung der Passiva > Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
    Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRA) sind zu bilden, wenn Einnahmen vor dem Abschlußstichtag anfallen, aber erst zu einem bestimmten Zeitpunkt danach Ertrag werden (§ 250 Abs. 2 HGB). Ziel der Rechnungsabgrenzung ist die periodengerechte Zuordnung von Einnahmen zu ihren Erträgen, also die periodengerechte Gewinnermittlung. Es ist lediglich diese transitorische Rechnungsabgrenzung zulässig, hingegen sind antizipative, ...
  6. Passive latente Steuern
    Bewertung der Passiva > Passive latente Steuern
    Passive latente Steuern entstehen, wenn der Steueraufwand in der Handelsbilanz (fiktive Steuern) höher ist als der Steueraufwand in der Steuerbilanz (effektive Steuern). Steuern werden aus dem Gewinn aus der GuV abgeleitet. Ist also der steuerliche Gewinn geringer, als der handelsrechtliche entstehen passive latente Steuern.In der Handelsbilanz besteht für passive latente Steuern eine Ansatzpflicht ((§ 274 Abs. 1 HGB). Kleine Kapitalgesellschaften sind gemäß § 274a Nr. ...
Externes Rechnungswesen
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