Externes Rechnungswesen

Das Kapitel Organisation des Rechnungswesens in unserem Online-Kurs Externes Rechnungswesen besteht aus folgenden Inhalten:

  1. Handelsrechtliche Vorschriften
    Organisation des Rechnungswesens > Handelsrechtliche Vorschriften
    HGB Rechtsgrundlagen zum handelsrechtlichen Jahresabschluss
    Wir wissen, dass jeder Kaufmann im Sinne des HGB (ohne eine etwaige Befreiung) der Buchführungspflicht unterliegt (die Buchführungsplficht wird im Kapitel "Buchführung" ausführlich behandelt).Durch eine gesetzliche Neuregelung (BilMoG) gibt es keine allgemeine Buchführungspflicht für alle Kaufleute mehr. Kaufleute, die nach den §§ 241a und 242 Abs. 4 HGB einer Befreiung von der Buchführungspflicht unterfallen, sind von der Pflicht zur Erstellung eines ...
  2. Steuerrechtliche Vorschriften
    Organisation des Rechnungswesens > Steuerrechtliche Vorschriften
    Steuerrechtliche Vorschriften zur Erstellung des Jahresabschlusses
    Wie schon zuvor erwähnt, gibt es auch im Steuerrecht Vorschriften, die die Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses vorschreiben und in einigen Aspekten beeinflussen können. Hierfür maßgeblich relevant sind die Abgabenordnung (AO) und das Einkommensteuergesetz (EStG). Für Kapitalgesellschaften ist entsprechend auch das Körperschaftssteuergesetz (KStG) relevant.Steuerrechtliche VorschriftenFür die reine Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschluss ...
  3. DRS Vorschriften
    Organisation des Rechnungswesens > DRS Vorschriften
    Im Jahre 1998 wurde das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRS) gegründet. Rechtsgrundlage hierfür ist der § 342 Abs. 1 HGB, mit dem der Gesetzgeber eine private Organisation (in diesem Fall ein eingetragener Verein) mit folgenden Aufgaben betreut hat (Auszug aus dem Gesetz):1. Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung,2. Beratung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bei Gesetzgebungsvorhaben ...
  4. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
    Organisation des Rechnungswesens > Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
    Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind elementare Bestandteile für das externe Rechnungswesen und den Jahresabschluss.Für das Verständnis ist es notwendig einen kurzen (und vereinfachten) Ausflug in den Aufbau des HGB und der Rechtswissenschaften durchzuführen.Gesetze werden meist in 2 Bereiche eingeteilt. Zum einen gibt es den allgemeinen Teil (lex generalis) und zum anderen den speziellen Teil (lex specialis). Hierbei gilt der Grundsatz, dass ...
  5. Rahmengrundsätze
    Organisation des Rechnungswesens > Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) > Rahmengrundsätze
    Grundsatz der Richtigkeit und WillkürfreiheitVermutlich der wichtigste Grundsatz ist der Grundsatz der Richtigkeit. Zwar ist § 239 Abs. 2 HGB primär auf die Buchführung gerichtet, kann aber ebenfalls auf die Erstellung des Jahresabschlusses angewendet werden.Dadurch soll sichergestellt sein, dass ein externer Dritter auf den Informationsgehalt eines Jahresabschlusses vertrauen kann.Allerdings ist der Begriff Richtigkeit nicht gleichzusetzen mit der einen richtigen, absoluten Wahrheit. ...
  6. Abgrenzungsgrundsätze
    Organisation des Rechnungswesens > Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) > Abgrenzungsgrundsätze
    RealisationsprinzipDas Realisationsprinzip ist in § 252 Abs.1 Nr. 4 HGB definiert. Demnach dürfen nur Gewinne im Jahresabschluss berücksichtigt werden, wenn diese bis zum Abschlussstichtag (meist der 31.12.) realisiert worden sind.Demzufolge dürfen Vermögensgegenstände in der Bilanz nur mit ihren Anschaffungskosten (AK) oder ihren Herstellungskosten (HK) bewertet werden. Eine Bewertung zu dem (vermuteten) Verkaufspreis ist nicht zulässig. Diese Wertobergrenze ist ...
  7. Ergänzende Grundsätze
    Organisation des Rechnungswesens > Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) > Ergänzende Grundsätze
    Going concern PrinzipNach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist eine Bewertung unter der Annahme der Unternehmensfortführung (going concern) durchzuführen, solange „dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen“.Somit wird angenommen, dass bei nicht vorliegen entsprechender Informationen, ein Unternehmen auf unbestimmte Zeit fortgeführt wird. Im Falle einer Insolvenz ist dies nicht mehr der Fall und die üblichen Bewertungsmethoden sind hinfällig. ...
  8. Exkurs: Branchenspezifische Regelungen
    Organisation des Rechnungswesens > Exkurs: Branchenspezifische Regelungen
    Neben den speziellen Vorschriften für bestimmte Rechtsformen und Größenklassen, gibt es eine weitere Differenzierung hinsichtlich der Branche. An dieser Stelle soll nur darauf hingewiesen werden, dass es solche speziellen Vorschriften gibt. Eine detaillierte Betrachtung erfolgt nicht.Es gibt branchenspezifische Vorschriften für die Bilanzgliederung, u.a. bei Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft. Darüber hinaus gibt es bei Kreditinstituten (siehe § 340ff HGB) und Versicherungsnehmern ...
Externes Rechnungswesen
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