Kursangebot | Planen, steuern und organisieren betrieblicher Prozesse | Gesundheits- und Sozialpolitik der EU einordnen

Planen, steuern und organisieren betrieblicher Prozesse

Gesundheits- und Sozialpolitik der EU einordnen

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01. Worin unterscheiden sich Staatenbund, Staatenverbund und Bundesstaat?

Bei einem Staatenbund handelt es sich um eine lose Verbindung von Staaten, bei der jeder Staat souverän bleibt. Ein Staatenverbund geht darüber hinaus, sodass die Mitgliedstaaten Teile ihrer Souveränität zu Gunsten des Staatenverbundes aufgeben. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich in einem Staatenverbund zusammengeschlossen (mit Flagge und Hymne). Die Europäische Union ist kein Bundesstaat, weil jedes der einzelnen Mitgliedstaaten die völkerrechtliche Souveränität behält (vgl. Duden 2012).

 

02. Was bedeutet supranational und intergouvernemental im Zusammenhang mit der Europäischen Union?

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Organisationen (bzw. Institutionen) eingerichtet, die Aufgaben über den eigenen nationalen Radius hinaus wahrnehmen. Diesen Organisationen haben die einzelnen Mitgliedstaaten ihre Souveränität, bezogen auf die konkreten Aufgaben, übertragen. Weil diese Organisationen über den Hoheitsbereich eines jeden Mitgliedstaates für die gemeinschaftlichen Interessen der Europäischen Union wirken, handelt es sich um supranationale Organisationen (z. B. Europäisches Parlament, Europäische Kommission und Europäischer Gerichtshof).

Aufgabenfelder sind beispielsweise Außenwirtschafts- und Landwirtschaftspolitik. Wenn der Europäischen Union bestimmte Aufgaben nicht übertragen werden, sondern diese durch Zusammenarbeit der einzelnen Regierungen der Mitgliedstaaten gestaltet werden, dann handelt es sich um eine intergouvernemental gestaltete Politik (z. B. Europäischer Rat und Ministerrat). Aufgaben sind beispielsweise die Außen- und Sicherheitspolitik (vgl. Duden 2012).

 

03. Warum ist die Europäische Union eine Wertegemeinschaft?

Die Europäische Union soll Frieden, Freiheit, Einheit, Gleichheit, Solidarität, soziale Stabilität, Sicherheit, Fortschritt und wirtschaftlichen Wohlstand für die Mitgliedstaaten erreichen und sichern. Sie ist nach dem Unionismus (Zusammenarbeit souveräner Staaten) und dem Föderalismus (Bildung supranationaler Organisationen und Aufgabe diesbezüglicher Souveränität der Mitgliedstaaten) organisiert. Der Europäischen Union können europäische Staaten beitreten, wenn sie folgende Werte der EU achten und sich verpflichten, sie im eigenen Hoheitsbereich zu realisieren:

  • Übernahme des Europäischen Rechts und Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft

  • Stabilität, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Mitgliedsland

  • Wahrung der Menschenrechte und Minderheitenschutz

  • wettbewerbsfähige Marktwirtschaft (vgl. Duden 2012 und Boeckh/Huster/Benz 2011).

 

04. Welche Verträge sind bestimmend für die europäische Integration?

Der europäische Integrationsprozess begann 1948 mit dem Brüsseler Pakt, einem Verteidigungspakt von Großbritannien, Frankreich und den Beneluxstaaten gegen Deutschland. Dieser entwickelte sich weiter zur Grundlage einer gemeinsamen europäischen Verteidigungspolitik durch die Gründung der Westeuropäischen Union (WEU) und der Nato (sicherheitspolitische Zusammenarbeit).

Weitere Integrationsschritte bis 1992 waren supranationale Regelungen für Schlüsselindustrien (z. B. Kohle und Stahl), Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM), Europäische Gemeinschaft (EG), Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ), Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, Europäisches Währungssystem (EWS) mit der gemeinsamen Verrechnungseinheit ECU (European Currency Unit), erste Direktwahl zum Europäischen Parlament 1979 (EP), Schengener Abkommen (Abbau der Personenkontrollen an den gemeinsamen Grenzen) und einheitlicher Binnenmarkt (Einheitliche Europäische Akte).

Durch den einheitlichen europäischen Binnenmarkt erfolgte 1992 die vollständige Öffnung der Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten für Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Ebenfalls im Jahr 1992 wurde die Europäische Union (EU) gegründet. Der Vertrag von Maastricht führte zur Erweiterung der bisherigen Zusammenarbeit durch die Einbeziehung der Politikfelder Bildung, Kultur, Gesundheit, Industrie sowie Innen- und Justizpolitik. Außerdem wurde eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik vereinbart.

Nach Gründung der Europäischen Union wurde im Vertrag von Amsterdam die Mitentscheidungskompetenz des Europäischen Parlamentes erweitert, eine Charta der Grundrechte der Unionsbürger erlassen (2002), der Euro eingeführt (Europäische Währungsunion im Jahr 2002) und eine EU-Verfassung verabschiedet (2005), die aber durch die Ablehnung von Frankreich und den Niederlanden (in Referenden) nicht ratifiziert werden konnte. Der Ablehnung folgte mit dem Vertrag von Lissabon (01.12.2009) ein neues Vertragswerk, das wesentliche Inhalte der gescheiterten Verfassung und nachfolgende zusätzliche Regelungen enthält:

  • Die EU wird Rechtsnachfolgerin der EG und ist dadurch eine Rechtspersönlichkeit mit Völkerrechtsfähigkeit.

  • Der Europäische Rat erhält einen Präsidenten.

  • Für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union wird ein Vertreter bestellt.

  • Erweiterung von Politikbereichen mit Mehrheitsentscheidungen (diesbezüglich Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip).

  • Stärkung der Stellung des Europäischen Parlaments (EU-Budget und Gesetzgebung).

  • Begrenzung der Abgeordnetenzahl des Europäischen Parlaments auf 751 Abgeordnete.

  • Europäische Zentralbank wird eine Institution der Europäischen Union.

  • Verbesserung des Mitspracherechts der Mitgliedstaaten im Gesetzgebungsverfahren.

  • Einführung der Möglichkeit eines Bürgerbegehrens (Zulassung der Eingabe erfordert Unterschriften von mindestens einer Million EU-Bürgern).

  • Grundrechte-Charta wird rechtsverbindlich.

  • Freiwilliger Austritt eines Staates aus der EU ist möglich (vgl. Duden 2012).

 

05. Nennen Sie wichtige Aufgaben der Europäischen Union.

Wichtige Aufgaben der Europäischen Union sind:

  • gemeinsamer Markt (harmonische Entwicklung des Wirtschaftslebens)

  • europäische Beschäftigungspolitik (gemeinsame Zielvorgaben für die Beschäftigungspolitik, bis 2020 soll dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit positiven Effekten auf die Beschäftigung erreicht werden)

  • gemeinsame Agrarpolitik (GAP; Sicherung des Lebensstandards der Landwirte, Versorgung der Verbraucher mit hochwertigen Nahrungsmitteln, Nahrungsmittelsicherheit, von Produkten losgelöste und kosten-/leistungsbewusste Förderungspolitik)

  • Regionalpolitik (Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit, Förderung der Beschäftigung durch Innovationen, Umweltschutz und Zusammenarbeit zwischen Regionen)

  • Sozialpolitik (Europäischer Sozialfonds (ESF) zur Schaffung von Arbeitsplätzen, Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte Freizügigkeit, Vereinigungsrecht, Tarifverhandlungen, geschlechterunabhängige Entlohnungen, Schutz für Ältere und Behinderte)

  • Umweltpolitik (Verringerung der Treibhausgasemmissionen, Verbesserung der Abwasserbehandlung und Abfallwirtschaft, Überwachung des Chemikalieneinsatzes, Verringerung des Kfz-Geräuschpegels)

  • Forschungspolitik (Ergänzung nationaler Forschungsprojekte, supranationale Zusammenarbeit)

  • gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP; Unionsvertreter für Außen- und Sicherheitspolitik, EU-Sonderbeauftragte für internationale Krisenfälle, gemeinsame Verteidigungsstruktur durch schnelle Eingreiftruppe und ein Kontingent von Polizeibeamten für zivile Aufgaben) (vgl. Duden 2012).

 

06. Über welche Organe verfügt die Europäische Union?

Die Europäische Union verfügt über folgende Organe:

  • Europäische Kommission (ausführendes Organ der Europäischen Union). Die Europäische Kommission kontrolliert, ob die einzelnen Mitgliedstaaten die vertraglichen Verpflichtungen einhalten. Die Europäische Kommission besteht aus 28 Kommissaren (ein Kommissar je Mitgliedstaat für jeweils ein Ressort), die auf Vorschlag der Mitgliedstaaten für fünf Jahre benannt werden. Das Europäische Parlament muss die Benennung bestätigen und der Europäische Rat muss der vorgelegten Gesamtbesetzung mit entsprechender Mehrheit zustimmen.

  • Europäischer Rat (politische Steuerungsinstanz und oberster Konfliktlöser in der Europäischen Union). Der Europäische Rat besteht aus den stimmberechtigten Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten und aus den folgenden nicht stimmberechtigten Mitgliedern: Präsident des Europäischen Rates, Präsident der Europäischen Kommission und Vertreter der Außen- und Sicherheitspolitik).

  • Ministerrat (Rat der Europäischen Union). Der Ministerrat vertritt die Interessen der Mitgliedstaaten und ist das eigentliche Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Er besteht aus den 28 Fachministern der Mitgliedstaaten, die der Aufgabe entsprechend wechseln (z. B. Umweltministerrat, Rat der Außenminister). Der Ministerrat wird von einem Generalsekretariat und einem Ausschuss mit ständigen Vertretern unterstützt.

  • Europäisches Parlament (Vertretung der Bürger). Das Europäische Parlament ist das einzig demokratisch legitimierte Organ der Europäischen Gemeinschaft und zusammen mit dem Ministerrat der Gesetzgeber der Europäischen Union. Dem Europäischen Parlament gehören ab 2014 insgesamt 751 Abgeordnete an, die von den Bürgern der Mitgliedstaaten in allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahlen für fünf Jahre gewählt werden. Für den Einzug in das Parlament wird die Verhältniswahl zugrunde gelegt. Je nach Mitgliedstaat gelten unterschiedliche „Prozent-Klauseln“ für den Einzug ins Parlament. Seit 1979 werden die Abgeordneten nach Mitgliedstaaten direkt gewählt. Im Europäischen Parlament schließen sie sich zu sieben supranationalen Fraktionen zusammen (Christdemokraten, Sozialdemokraten, Liberale, Grüne und Freie Europäische Allianz, Konservative und Reformisten, Vereinigte Europäische Linke und Nordische Grüne Linke, Europa der Freiheit und Demokratie). Darüber hinaus gibt es fraktionslose Abgeordnete.

  • Europäischer Gerichtshof (EuGH). Der Europäische Gerichtshof ist für die Überwachung, Auslegung und Anwendung des EU-Rechts verantwortlich. Das Recht der Europäischen Union bricht das Recht der Mitgliedstaaten und muss einheitlich in den Mitgliedstaaten angewendet werden. Der Europäische Gerichtshof trifft Entscheidungen über die Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten und Unionsorganen. Außerdem können unter bestimmten Voraussetzungen Streitsachen zwischen EU-Institutionen und Unternehmen, Privatpersonen oder Organisationen behandelt werden. Im Europäischen Gerichtshof ist ein Richter aus jedem Mitgliedstaat vertreten (insgesamt 28 Richter), die von den nationalen Regierungen für sechs Jahre ernannt werden (und wieder ernannt werden können). Aus ihrem Kreis wählen die Richter für drei Jahre einen Präsidenten, der wiedergewählt werden kann. Außerdem wird der Europäische Gerichtshof von elf Generalanwälten unterstützt, die anhängige Rechtsangelegenheiten öffentlich und unparteilich begutachten. Neben dem EuGH gibt es zwei weitere Gerichte. Beispielsweise werden Klagen der Mitgliedstaaten oder der Unionsorgane vor dem EuGH und Klagen natürlicher oder juristischer Personen vor dem Gericht (EuG) jeweils mit einfacher Mehrheit getroffen. Das dritte Gericht entscheidet über Streitigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihren Bediensteten (Gericht für den öffentlichen Dienst); (vgl. Duden 2012, S. 46 ff., Amt für Veröffentlichungen, S. 24 ff., http://europa.eu).

 

07. Wie wirken die EU-Organe zusammen?

Die Bevölkerung der Europäischen Union wählt das Europäische Parlament und das Parlament ihres Mitgliedstaates. Das Parlament des Mitgliedstaates wählt seine Regierung. Das Europäische Parlament bildet zusammen mit dem Ministerrat die Haushaltsbehörde und kann den Gesamthaushalt ablehnen. Es muss Beitritten, Assoziierungen zur EU, EU-Verträgen und Finanzprotokollen zustimmen und wirkt an der Gesetzgebung des Ministerrates mit. Außerdem muss das Europäische Parlament der Zusammensetzung der Europäischen Kommission und dem Kandidatenwunsch für die Kommissionspräsidentschaft zustimmen. Sie kontrolliert die EU-Kommission, kann Anfragen an die EU-Kommission oder den Ministerrat stellen und gegenüber der EU-Kommission ein Misstrauensvotum aussprechen, dass zum Rücktritt der gesamten EU-Kommission führen kann.

Trotz der verbesserten Rechte des Europäischen Parlaments hat es keine vergleichbar starke Stellung wie die Parlamente in den Mitgliedstaaten (vgl. Boeckh/Huster/Benz 2011). Während der Europäische Rat Grundsatzentscheidungen trifft, ist die EU-Kommission die Regierung der Europäischen Union. Sie legt dem Ministerrat (als Gesetzgeber der EU) Gesetzesinitiativen vor, über die dieser, ggf. unter Mitentscheidung des Europäischen Parlaments, entscheidet.

Die EU-Kommission wird vom Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ministerrat vom Ausschuss der Regionen unterstützt. Für die Geld- und Währungspolitik ist die Europäische Zentralbank, für die Haushaltskontrolle der Europäische Rechnungshof und für die Einhaltung des EU-Rechts der Europäische Gerichtshof zuständig. Sofern es eine geteilte Zuständigkeit zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten gibt, liegt die primäre Zuständigkeit nach dem Subsidiaritätsprinzip beim Mitgliedstaat (vgl. Duden 2012).

 

08. Beschreiben Sie das Gesetzgebungsverfahren in der Europäischen Union.

Das Initiativrecht für Rechtsvorschriften liegt bei der EU-Kommission. Beim Erlass von Richtlinien, Verordnungen und Beschlüssen hat das Europäische Parlament unterschiedliche Rechte (Unterrichtung, Anhörung, Veto). Grundsätzlich wird das Mitentscheidungsverfahren angewendet, bei dem der Ministerrat und das Europäische Parlament gleichberechtigt sind. Das Europäische Parlament wird durch zwei Lesungen an der Gesetzgebung beteiligt. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, kann ein Vermittlungsausschuss angerufen werden. Mit der absoluten Mehrheit kann das Europäische Parlament eine Gesetzesinitiative ablehnen.

Rechtsvorschriften der EU sind Verordnungen (in allen Teilen verbindlich, über dem Recht der Mitgliedstaaten stehend und unmittelbar anzuwenden) und Richtlinien (EU-Weisungen, die zu entsprechenden Änderungen der Gesetze in den Mitgliedstaaten führen, wobei die Gestaltung der Umsetzung den Mitgliedstaaten überlassen bleibt) (vgl. Duden 2012). Ausnahmen vom Mitentscheidungsrecht sind Entscheidungen in der Steuerpolitik, bei Sozialversicherungen und in der Außen- und Sicherheitspolitik, die einstimmig im Ministerrat getroffen werden müssen (vgl. Boeckh/Huster/Benz 2011).

 

09. Skizzieren Sie mögliche Entwicklungen der Gesundheits- und Sozialpolitik in Europa.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie sich die Gesundheits- und Sozialpolitik in Europa weiterentwickeln wird. Nachfolgend werden vier mögliche Entwicklungstendenzen von eher theoretischer Natur aufgezeigt:

  • Freihandels- und Zollunion ohne sozialpolitische Elemente

  • politisch-ökonomische Union mit nachrangiger Bedeutung der Sozialpolitik (trifft den heutigen Zustand am ehesten)

  • politisch-ökonomische Union mit einer konkretisierten, geschützten und geförderten Sozialpolitik in der primären Verantwortung der Mitgliedstaaten, innerhalb eines europäischen Mehrebenensystems mit materieller Unterstützung und Mindeststandards

  • europäischer Sozialstaat, der die sozialpolitischen Kompetenzen der Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene übernimmt.

Die konkrete politische Diskussion umfasst in Europa die zweite und dritte Alternative. Die Osterweiterungen zeigen deutlich, dass die von diesen Ländern erworbene EU-Bürgerschaft wenig oder nicht mit den garantierten sozialen Bürgerrechten der Europäischen Union übereinstimmt. Damit in der Europäischen Union die gesetzten Werte erreicht werden können, sind in der Sozialpolitik Mindeststandards auf europäischer Ebene als erster Schritt erforderlich. Die Sozialsysteme würden sich zu unterschiedlich entwickeln, würden sie dauerhaft vollständig in der Regelungsautonomie der Mitgliedstaaten verbleiben. Den Mindeststandards müssten rechtliche und materielle Instrumente auf europäischer Ebene folgen, die durch eine europäische Sozialpolitik unter Berücksichtigung der unterschiedlichen europäischen Ebenen umgesetzt werden (vgl. Boeckh/Huster/Benz 2011).