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Die lineare Abschreibung (AfA) (§ 7 I 1 EStG) bildet den Normalfall. Hierbei werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Nutzungsdauer bezogen.
Beispiel
Die Auszahlung in Höhe von 1000 € wird auf die Nutzungsdauer verteilt durch die Rechnung Anschaffungskosten/Nutzungsdauer = 1.000 €/5 Jahre = 200 €/Jahr.
Abschreibung über die Nutzungsdauer
Bei der Abschreibung über die Nutzungsdauer unterscheidet man
- die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer,
- die wirtschaftliche Nutzungsdauer und
- die technische Nutzungsdauer.
Maßgebend ist allein die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer , für welche vom BdF sog. AfA-Tabellen herausgegeben wurden. Darüber hinaus spielt allerdings auch das Urteil des Steuerpflichtigen eine Rolle, wie die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu schätzen ist.
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