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Im Falle von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) spricht man von allen Vermögensgegenständen des (abnutzbaren) Anlagevermögens, die einen Wert von unter 800 € nach AK/HK aufweisen.
Methode
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Möglichkeiten der Abschreibung für GWG's:
- bis 250,00 €: Sofortige Betriebsausgabe (keine Aufzeichnungspflicht) oder Abschreibung (§ 7 EstG) über die ND gemäß AfA-Tabelle.
- 250,01 € bis 800,00 €: Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2 EStG) oder Pool-Abschreibung über 5 Jahre (§ 6 Abs. 2a EStG) oder Abschreibung (§ 7 EstG) über die ND gemäß AfA-Tabelle (mit Aufzeichnungspflicht).
- 250,01 € bis 1.000,00 €: Pool-Abschreibung über 5 Jahre (mit Aufzeichnungspflicht) oder Abschreibung (§ 7 EstG) über die ND gemäß AfA-Tabelle (mit Aufzeichnungspflicht).
Diese Wertgrenzen sind aus steuerrechtlicher Sicht vorhanden (siehe § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG). Eine Regelung im HGB existiert nicht, weshalb auf die GoB und den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit hingewiesen wird.
Beispiel
Der Bürostuhl hat Anschaffungskosten in Höhe von 380 €. Die USt wird herausgerechnet.
Sofortabschreibung
Es besteht zum einen die Möglichkeit einer Sofortabschreibung. Dies bedeutet es wird ein Aufwand in Höhe von 380 € gebucht. Der Vermögensgegenstand erscheint nicht in der Bilanz. Der Buchungssatz lautet (mit Berücksichtigung der USt):
Aufwand für Büromaterial | 380 € | an | ||
Vorsteuer | 72,20 € | an | Bank | 452,20 € |
Ausweis im Sammelposten
Desweiteren besteht die Möglichkeit den Vermögensgegenstand unter einem Sammelposten auszuweisen und eine Sammel-Abschreibung vorzunehmen.
Beispiel
Der Sammelposten erhöht sich um 380 € auf 1.000 € und wird jährlich mit 200 € abgeschrieben.
Buchungssatz beim Zugang:
Sammelposten Bürobedarf | 380 € | an | ||
Vorsteuer | 72,20 € | an | Bank | 452,20 € |
Buchungssatz für die Abschreibung:
Abschreibung | 200 € | an | Sammelposten Bürobedarf | 200 € |
Wird eines oder mehrere der Vermögensgegenstände aus dem Sammelposten vor Ablauf der 5 Jahre verkauft, werden diese nicht aus dem Pool herausgenommen/herausgerechnet (§ 6 Abs. 2a Satz 4 EStG).
Abschreibung über die Nutzungsdauer
Als weitere Möglichkeit kann der Bürostuhl über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden (13 Jahre) und wird somit als Aktivposten in der Bilanz angesetzt.
Buchungssatz beim Zugang:
Bürostuhl | 380 € | an | ||
Vorsteuer | 72,20 € | an | Bank | 452,20 € |
Buchungssatz für die Abschreibung:
Abschreibung | 29,23 € | an | Bürostuhl | 29,23 € |
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