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Bilanz nach Steuerrecht - Patente und Lizenzen

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Bilanz nach Steuerrecht

Patente und Lizenzen

Patente und Lizenzen sind klarerweise immaterielle Wirtschaftsgüter. Sind sie entgeltlich erworben (also durch Kauf oder Tausch), so besteht handels- als auch steuerrechtlich ein Aktivierungsgebot.

Wenn sie unentgeltlich erworben wurden, so spricht das Handelsrecht von einem Aktivierungswahlrecht (§ 248 II 1 HGB), weil es sich beim Patent um einen Vermögensgegenstand des Anlagevermögens handelt, der dann selbst geschaffen ist. Steuerlich hingegen darf ein unentgeltlich erworbener immaterieller Vermögensgegenstand nicht aktiviert werden (§ 5 II EStG).

Expertentipp

Hier klicken zum AusklappenOft wird in Prüfungsaufgaben die sog. Einheitsbilanz verlangt, d.h. Handels- und Steuerbilanz sollen, wenn möglich, identisch sein. Dies bedeutet, dass das handelsrechtliche Aktivierungswahlrecht für unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstande des Anlagevermögens nicht (!) anzusetzen ist, denn in der Steuerbilanz darf auch nicht aktiviert werden. Sollte bereits handelsrechtlich aktiviert worden sein, so wäre dies wieder herauszurechnen, der Gewinn würde entsprechend sinken.