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Bilanz nach Steuerrecht - Transitorische und antizipative Rechnungsabgrenzungsposten

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Bilanz nach Steuerrecht

Transitorische und antizipative Rechnungsabgrenzungsposten

Neben den transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten, die als RAP in die Bilanz Eingang finden, existieren auch so genannte antizipative Rechnungsabgrenzungsposten. Diese können in zwei Fällen auftreten:

  • Aufwendungen vor dem Bilanzstichtag aber Ausgaben nachher, oder
  • Erträge vor dem Bilanzstichtag aber Einnahmen nachher.

Sonstige Verbindlichkeiten und sonstige Forderungen

Im ersten Fall handelt es sich um sonstige Verbindlichkeiten, da schon jetzt verbraucht wird, was erst später bezahlt wird, im zweiten Fall um sonstige Forderungen, da die Einnahme erst später erfolgt als der erfolgswirksame Vorgang des Ertrags.

Schema zur Einordung der Rechnungsabgrenzungsposten

Die Überlegungen des obigen Abschnitts fasst die folgende Merkregel zusammen:

Expertentipp

1) Vor oder nach dem Abschlussstichtag?
Fallen Ausgaben/Einnahmen und Aufwendungen/Erträge zeitlich auseinander, d.h. liegt der eine Posten vor dem Abschlussstichtag, der andere hingegen nach dem Abschlussstichtag?

2) Ist der strenge Zeitraumbezug gegeben?
$\ \Rightarrow $ wenn ja: transitorische Rechnungsabgrenzungsposten prüfen,
$\ \Rightarrow $ wenn nein: antizipatorische Rechnungsabgrenzungsposten prüfen.

3) Welcher der folgenden Fälle liegt vor?
a) Ausgabe jetzt, Aufwand später (transitorischer RAP, speziell aktivischer ARAP),
b) Einnahme jetzt, Ertrag später (transitorischer RAP, speziell passivischer RAP),
c) Aufwand jetzt, Ausgabe später (antizipativer RAP, speziell sonstige Verbindlichkeit),
d) Ertrag jetzt, Einnahme später (antizipativer RAP, speziell sonstige Forderung).