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Bilanz nach Steuerrecht - Stille Rücklagen

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Bilanz nach Steuerrecht

Stille Rücklagen

Bei stillen Rücklagen (= stillen Reserven) handelt es sich um

  • Unterbewertung von Aktiva oder
  • Überbewertung von Passiva.

Folgendes Beispiel dient der Verdeutlichung, was stille Rücklagen sind.

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen Beispiel:
Eine Maschine steht mit 1.000 € in der Bilanz und wird zu 1.200 € verkauft.

Durch den Verkauf wird eine stille Rücklage (= stille Reserve) in Höhe von 200 € aufgedeckt.