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Bilanz nach Steuerrecht - Prozessrückstellungen

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Bilanz nach Steuerrecht

Prozessrückstellungen

Inhaltsverzeichnis

Zunächst zur Wiederholung das Ausgangsbeispiel zur Verdeutlichung der Prozessrückstellung.

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen Beispiel:
Ein Kunde der X-AG rutscht am 30.12.2015 beim Hereinkommen in das Verwaltungsgebäude auf einer Bananenschale aus und verklagt die X-AG vier Wochen später auf Schadenersatz. Der Prozess hierzu wird erst in 2016 zu Ende gehen, es spricht jedoch aus Sicht der X-AG vieles dafür, dass der Kunde den Prozess gewinnt und die X-AG Schadensersatz leisten muss.

Das oben erwähnte Beispiel des Kunden, der die Unternehmung wegen des Schadens verklagt, zeigt sehr gut die Essenz von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und Rückstellungen im Allgemeinen, nämlich die Vorwegnahme von Verlusten. Obwohl der Prozess

  • erst in der Zukunft, also im Jahre 2016 beendet sein wird,
  • der Verlust wahrscheinlich, aber nicht sicher ist,

ist der Verlust nicht erst in 2016 zu buchen, sondern schon heute, also in 2015, weil der wirtschaftliche Grund, d.h. das Entstehen des Grundes für die wahrscheinliche Auszahlung der Zukunft in der heutigen Periode liegt, nämlich der Schadensfall des Kunden. Der Buchungssatz lautet deswegen auch folgendermaßen:

Aufwand für Prozessrückstellungen anProzessrückstellungen.

Aufwandsbuchung

Der Verlust wird also heute bereits angesetzt (Aufwandsbuchung), es entsteht eine Schuld auf der Passivseite der Bilanz in Form der Rückstellung. Es gibt nun zwei Möglichkeiten, wie mit dieser Rückstellung im Jahr 2016 umgegangen wird:

  • der Prozess wird tatsächlich, wie erwartet, verloren,
  • der Prozess wird völlig überraschend gewonnen.

Im ersten Fall ist „lediglich“ noch die Auszahlung zu buchen, aber nicht mehr der Verlust, denn dieser wurde bereits in 2015 durch die Bildung der Rückstellung verbucht.

Der Buchungssatz lautet in 2016

Rückstellungen für Prozesse anBank.

Die Rückstellungen sind also auszubuchen und die Kasse wird weniger. Es handelt sich im Jahre 2016 um eine Bilanzverminderung, da ein Aktivkonto (die Bank) und ein Passivkonto (die Rückstellung) sinken. Erfolgsmäßig passiert in 2016 nichts mehr.

Im zweiten Fall, dass nämlich der Prozess unvorhergesehenerweise gewonnen wird, muss der Verlust, der in 2015 gebucht wurde, nun durch einen Ertrag rückgängig gemacht werden. Durch die Aufwandsbuchung in 2015 und die Ertragsbuchung in 2016 gleichen sich Gewinne und Verluste über die Jahre hinweg gesehen aus, man erhält also über die Zeit hinweg eine Erfolgsneutralisierung

Der Buchungssatz lautet

Rückstellungen für Prozesse anaußerordentliche Erträge.