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Steuern und überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse

Preise ermitteln

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01. Was sind Kostenpreise?

Preise, die sich an den Kosten orientieren, haben einen grundlegenden Fehler: wenn das Unternehmen weiß, dass es seine Kosten immer auf die Kunden überwälzen kann, muss es sich nicht anstrengen, wirtschaftlicher zu produzieren.

Kostenpreise führen zu mangelndem Kostenbewusstsein, zu Verschwendung, zur Missachtung von Kundenwünschen und zu geringer Innovation. Wer als Betrieb seine Kosten auf die Bevölkerung in Form von Gebühren überwälzen kann, wird wenig tun, um besser oder billiger zu werden. Der Bürger zahlt sowieso immer. Dies ist z. B. bei allen Unternehmen, die keine oder sehr wenig Konkurrenz haben so, z. B. Krankenhäuser bis 1993, Behörden, Wasserwerke, Bundesbahn, Stadtwerke, früher die Bundespost.

Innovations- und Rationalisierungsdruck kommt hier nur von außen, wenn z. B. Steuereinnahmen wegbrechen oder der Haushalt eines Landes schrumpft, bzw. die Pensionslasten den Haushalt erdrücken.

Bei Kostenpreisen ist eine Kostendeckung vorgesehen. Ein Gewinn ist dann nicht geplant, G = 0. Gewinn kann, wie bei einer Vollkostenrechnung, nur durch eine Mengenausweitung über die kalkulierte Menge hinaus realisiert werden.

 

 

02. Was sind Marktpreise?

In einer funktionierenden Marktwirtschaft werden die Preise durch den Wettbewerb von Angebot und Nachfrage bestimmt. Es ist der Wettbewerb, der die Unternehmen auffordert, ihre Preise anzupassen. Wer seine Kosten nicht niedriger als den vom Wettbewerber gesetzten Preis hat, hat auf dem freien Markt keine Überlebenschance. Verkauft Sanitätshaus A seine Rolatoren zum Preis X, setzt es damit für alle Wettbewerber den Maßstab. Ist Sanitätshaus B teurer, wird es auf seinen Waren sitzenbleiben. Ist es billiger, werden die Kunden dort für hohe Umsätze sorgen.

Diese freie Preisgestaltung und der Markt funktionieren jedoch nur theoretisch einwandfrei, da keine vollständige Transparenz für Anbieter und Kunden herrscht.

Marktpreise enthalten entsprechende kalkulatorische Gewinne. Grundsätzlich wird ein Gewinn angestrebt.

 

03. Was ist ein administrierter Preis?

Gerade im Gesundheits- und Sozialwesen herrschen staatliche Preisvorgaben vor. So ist das DRG-Entgelt ein staatlich festgelegtes Entgelt. Auch die Vergütung der Krankenkassen (Kopfpauschale) an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind administrierte Preise. Ebenso die Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ, GOZ) und der DKG-NT (Deutsche Krankenhausgesellschaft Normaltarif) sowie die Gebühren für z. B. Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten. Als Beispiel können hier auch die Festpreise aus dem Arznei-, Heil- und Hilfsmittelkatalog des G-BA dienen.

Administrierte Preise können einen Leistungs- und Qualitätswettbewerb auslösen. Die Anbieter können sich nur auf der Kostenseite verbessern, da alle Leistungserbringer den gleichen Preis für eine allgemein festgelegte Leistung erhalten. Hier sind im Betrieb Prozessinnovation und Kostenreduktion bei gleicher oder besserer Qualität im Bezug zur Konkurrenz anzustreben. Eine Gewinnerzielung ist hier nur durch eine Mengenausweitung und Kostenrationalisierung möglich.

Grundsätzlich gehören zu den administrierten Preisen auch die Vergütungsvereinbarungen nach § 89 SGB XI, welche die Entgelte (Preise) für ambulante Leistungen von Pflegediensten festlegen. Ebenso zählt die Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen nach § 120 SGB V hierzu.

 

04. Wie kann eine Preiskalkulation für eine Kindertagesstätte durchgeführt werden?

Die Geschäftsleitung denkt über die Einrichtung eines Betriebskindergartens für die Gesundheitszentrum GmbH nach. Der Kindergarten könnte als Personalbindungsmaßnahme auch den Mitarbeitern mit Kindern einen attraktiveren Arbeitsplatz bieten.

Kalkulationsgrundlagen

Die Bedarfsanalyse hat einen geschätzten Bedarf von ca. 20 Kindern, von Mitarbeitern und 20 Kindern aus unserem Stadtteil ergeben (Kindergartengruppe für 3 - 7 Jahre).

Der Kindergarten (Elementargruppe) könnte in Räumen eingerichtet werden, die zurzeit nicht mehr genutzt werden: 3 Räume mit 20 m², 50 m² und 60 m². Weiterhin stehen zwei Toiletten/Bäder (2 x 15 m²) sowie ein Lagerraum mit 20 m² und eine 30 m² große Küche zur Verfügung. Um den Kindern genügend Spielraum zu geben, kann ein Gartenanteil von 500 m² genutzt werden. Diese Räume könnten auf dem freien Markt für 2.000 € kalt pro Monat vermietet werden.

Die Flächen sind nach Mindestbauverordnung für das Betreiben eines Kindergartens zulässig.

Die Räume müssten noch gestaltet und kindgerecht eingerichtet werden. Die Einrichtung ist von Montag bis Freitag, in der Zeit von 06:30 - 17:30 Uhr, an durchschnittlich 220 Tagen geöffnet. Dienstbeginn (Vorbereitung) ist 06:00 Uhr und Dienstende 18:00 Uhr (Nachbereitung).

Jeder belegte Platz wird durch die Kommune mit 868,28 € im Monat gefördert.

Personalbedarf (VK = Vollkraft)

  • 1,0 VK Kindergartenleitung
  • 3,3 VK Erzieher
  • 3,3 VK Sozialpädagogische Assistenten
  • 1,0 VK Reinigung
  • 0,2 VK Heilpädagoge

 

Personalvergütung (je 1,0 VK mit 40 Std. Wochenarbeitszeit).

Bezahlung und Eingruppierung nach TVÖD Sozial- und Erziehungsdienst 2019

KindergartenleitungTVÖD Entgeltgruppe S 13 Erfahrungsstufe 3
Vollstellen ErzieherTVÖD Entgeltgruppe S 8a Erfahrungsstufe 3
Soz. Päd. AssistentTVÖD Entgeltgruppe S 3 Erfahrungsstufe 2
ReinigungTVÖD Entgeltgruppe 2 Erfahrungsstufe 2 TVÖD VKA 2019
HeilpädagogeTVÖD Entgeltgruppe S 9 Erfahrungsstufe 3

Der Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung beträgt 25 % der monatlichen Bruttogehälter.

Für Jahressonderzahlungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld) werden 80 % der monatlichen Bruttogehälter angesetzt.

Sachkostenin €
Telefon-Flatrate pro Monat30,00
Reinigungsmittel je m² und Jahr2,00
Schutzkleidung je Vollkraft und Jahr10,00
Müllabfuhr pro Monat338,47
Desinfektionsmittel je Kind und Jahr10,00
Lebensmitteleinsatz Pauschale je Kind und Tag4,50
Frischwasser 100 l pro Kind und Tag, Preis je m³2,00
Abwasser 100 l pro Kind und Tag, Preis je m³4,00
Betriebs- und Diensthaftpflicht für alle Mitarbeiter pro Jahr2.000,00
Fachliteratur und Fortbildung je VK500,00
Strom 2.000 Kw/h pro Kind und Jahr, Preis pro Kw/h0,10
Pädagogischer Bedarf pro Kind und Monat10,00
Bezogene Leistungen (Wartung der Heizung, Spielgeräte, Med. Geräte usw.) pro Jahr850,00
Heizung, Kosten je m²7,00
Verbrauchsmaterial pro Monat (Papier, Toner, Bleistift, Bürobedarf, Verwaltungsbedarf usw.)480,00
Versicherungen (Glasbruch und Hausrat) pro Jahr500,00
Abschreibung (AfA) für Einrichtung und Ausstattung (Stühle, Tische, Regale, Geschirr, Besteck, Schränke, Spielzeug, Kfz, PC)4.000,00

Bei der AfA erfolgt ein durchschnittlicher Ansatz von sieben Jahren, da die Einrichtungsgegenstände im Schnitt solange halten und dann eine Ersatzbeschaffung erfolgt.

Kalkulatorische Kosten sind bei den Berechnungen nicht zu berücksichtigen.

Kalkulation:

Sachkosten
Kinder: 40 an 220 Tagen
Mitarbeiter: 8,8 Vollkräfte
Insgesamt: 48,8 Personen und 210 m² Fläche
  
Lebensmittel
5,00 € je Kind und Tag
 44.000,00 €
  
WEB
Wasser
je Kind 100 Liter pro Tag Wäsche, Körperpflege usw.
5.280,00 €
Energie
je Kind 2.000 kwh p. a.; Licht, Kochen, Waschen
10.400,00 €
Brennstoff
je m2 á 7 € pro Jahr; Heizung, Warmwasser
1.470,00 €
Summe17.150,00 €
  
Pädagogisches Material4.800,00 €
  
bezogene Leistungen850,00 €
  
Verwaltungsbedarf 
Fachlit., Fort- und Weiterbildung4.400,00 €
Papier, Stifte, Toner usw.5.760,00 €
Telefon360,00 €
Summe10.520,00 €
  
Wirtschaftsbedarf 
Reinigungsmaterial je m² p. a. 2 €420,00 €
Desinfektionsmaterial je Kind 10 € M p. a.400,00 €
Schutzkleidung je VK 10 € p. a.88,00 €
Summe908,00 €
  
Steuer/Abgaben/Versicherung 
Betriebs-/Dienst-Haftpflicht2.000,00 €
Glasbruch500,00 €
Müllabfuhr; 338,47 € monatlich4.061,64 €
Summe6.561,64 €
  
EuA AfA-Pauschale4.000,00 €
Summe88.789,64 €

Kalkulation der Personalkosten:

PersonalEntgeltgruppe VKAEntgelt in € pro MonatAnzahl MonateBruttoentgelt p.a. je VKArbeitgeberanteil Sozialversicherung
LeitungTVÖD S 13/33.771,57 €12,8048.276,10 €12.069,02 €
ErzieherTVÖD S 8a/33.216,36 €12,8041.169,41 €10.292,35 €
SozPäd Ass.TVÖD S 3/22.631,05 €12,8033.677,44 €8.419,36 €
HeilpädagogeTVÖD S 9/33.317,55 €12,8042.464,64 €10.616,16 €
ReinigungTVÖD VKA 2/22.316,97 €12,8029.657,22 €7.414,30 €
PersonalPersonalkosten p.a. je VKVKPersonalkosten p.a. gesamtdurchschn. Personalkosten pro Monat gesamt
Leitung60.345,12 €1,060.345,12 €5.028,76 €
Erzieher51.461,76 €3,3169.823,81 €14.151,98 €
SozPäd Ass.42.096,80 €3,3138.919,44 €11.576,62 €
Heilpädagoge53.080,80 €0,210.616,16 €884,68 €
Reinigung37.071,52 €1,037.071,52 €3.089,29 €
Summe 8,8416.776,05 €34.731,34 €

Bei der Kalkulation ist es nicht nötig, nach Teilzeitstellen zu differenzieren. Wenn sich drei Mitarbeiter eine Vollkraftstelle teilen, so sind diese drei Köpfe rechnerisch eine Vollkraft.

Ermittlung der Gesamtkosten:

KostenartKosten p. a. FK/VK
Personalkosten   
Leitung60.345,12 € fix
Erzieher169.823,81 € fix
SozPäd Ass.138.919,44 € fix
Heilpädagoge10.616,16 € fix
Raumpflege37.071,52 € fix
Summe416.776,05 €868,28 € gefördert 
    
Sach- und Investitionskosten   
Lebensmittel44.000,00 € var
WEB17.150,00 € var
Päd. Material4.800,00 € var
bezogene Leistungen850,00 € var
Verwaltungsbedarf10.520,00 € var
Wirtschaftsbedarf908,00 € var
Steuer / Abgaben / Vers6.561,64 € fix
EuA AfA-Pauschale4.000,00 € fix
Summe88.789,64 €184,98 € nicht gefördert 
    
Gesamtkosten505.565,69 €  

Kalkulation der Entgelte:

Durch einfache Division der gesamten Vollkosten durch die Anzahl der Belegungsmonate (40 Kinder • 12 Monate = 480) errechnen sich die Kosten pro Kind und Monat unter Vollkosten.

Die Division der Gesamtkosten durch die Berechnungstage (220 Tage • 40 Kinder) ergibt den Tagessatz, dieser geteilt durch 12 Stunden ergibt den Stundensatz bei 12-stündiger Betreuung.

 Kosten pro MonatAufschlagPreisFörderung durch die StadtAnteil Eltern
Monatssatz je Kind1.053,26 €10 %1.158,59 €868,28 €290,30 €
Berechnungstage 100 %8800    
Tagessatz je Kind34,63 €10 %38,09 €  
Stundensatz je Kind2,89 €10 %3,17 €  

Der Preis wird durch den 10 %-Aufschlag auf die Kosten ermittelt.

 

05. Welche weiteren Informationen können mithilfe der Kalkulation gewonnen werden?

Der Geschäftsleitung können weitere Zahlen für eine bessere Entscheidungsgrundlage geliefert werden:

1. Ermitteln der Break-even-Belegung.

Die Break-even-Belegung ist bei der Menge an Kindern pro Monat, bei der der Gewinn gleich null ist. Dies wird mittels Gleichsetzung der Kosten und der Erlösfunktion errechnet.

$$Kosten\;=\;Erlöse$$ 

$$Gewinn\;=\;0$$

$$p\;=\;-\;€$$

$$Erlöse\;=\;Preis\;p\cdot\;Menge\;x$$

$$K \;= \;505.565,69\;€$$

$505.565,69\; € \;=\; 1.158,59\; € \cdot\; 12 \;Mon. \cdot\; X$

$X \;= \;505.565,69\; € : 1.158,59 \;€ : 12 \;Mon.$

$X\; =\; 36,36$ rechnerisch

$X\;=\;37$ effektiv Kinder pro Monat

$40\;=\;100\;\%$ und $37\;=\;93\;\%$

Bei 37 Kindern pro Monat oder 93 % Auslastung ist die Gewinnschwelle erreicht.

2. Ermitteln des Gewinns bei Vollbelegung.

Bei Vollbelegung wird ein Gewinn in Höhe des Gewinnzuschlages von 10 % erwirtschaftet.

$$G\; = \;Erlöse\; -\; Kosten$$

$$G\; = \;p\; \cdot\; X\; -\; K$$

$G \;= \;(1.158,59\; \;€ \cdot\; 12\; Mon.\; \cdot\; 40 \;Kinder)\; - \;505.565,69\; €$
$G\; = \;505.565,69\; €$

Der Gewinn beträgt 48.074,24 €, wenn die Kita ganzjährig vollbelegt ist.

3. Ermitteln der variablen Kosten je Kind und Öffnungstag bei Vollbelegung.

Wenn die Fixkosten 60 % der Gesamtkosten bei Vollbelegung betragen.

Die Stückvariablenkosten, d. h. die variablen Kosten je Kind und Tag errechnen sich wie folgt:

$$K = K_{f}\; +\; K_{v}$$

$k_{v} \;= \;K_{v} \;:\; X$
$100 \;\% \;= \;60\; \%\; + \;40 \;\%$
$K_{v}\; = \;505.565,69\; € \;\cdot \;40\; \%$
$K_{v}\; = \;202.226,28\; €$
$k_{v} \;=\; K_{v} \;: \;40\; Kinder\; : \;220 \;Öffnungstage$
$k_{v} \;=\; 22,98\; €$ variable Kosten je Kind und Tag

Die variablen Kosten je Kind und Tag betragen 21,85 €.

4. Deckungsbeitrag bei einer Belegung von 80 %.

Da die fixen Kosten in der Planperiode unveränderlich sind, müssen diese durch den Deckungsbeitrag gedeckt werden.

$$DB \;=\; E\; -\; K_{v}$$

$$DB\; =\; p\; \cdot\; X\; -\; k_{v}\; \cdot\; X$$

$DB \;=\; 1.158,59\; € \;\cdot\; (40\; \cdot\; 12\; \cdot\; 80\;\%)\; -\; (22,98\; €\; \cdot\; 40\; \cdot \;220\; \cdot \;80\; \%)$
$DB \;= \;161.781,02\; €$

Der Fixkosten-Deckungsbeitrag bei 80 % Belegung beträgt 161.781,02 €.

5. Ermitteln des Gewinns bei 80 % Belegung.

Da der Fixkosten-Deckungsbeitrag kleiner als die fixen Kosten ist, entsteht ein Verlust in Höhe der Differenz.

$$G \;= \;DB\; -\; K_{f}$$

oder

$$G \;= \;E \;– \;K$$

$DB \;=\; 161.781,02\; €$ bei 80 %iger Auslastung

$K_{f}\; = \;505.565,69\; €\; \cdot\; 60\; \% \;= \;303.339,41\; €$

Gewinn (Verlust) bei 80 % Belegung : - 465.120,43 €, da $DB\;<\;K_{f}$

Auf Basis dieser Kalkulation kann die Geschäftsführung unter Berücksichtigung ihrer individuellen Risikoneigung und ihrer Planung für die Zukunft eine Entscheidung für oder gegen die Einrichtung der Kita treffen.

 

 

06. Wie können die Gebühren einer Kommune für ihren Rettungsdienst kalkuliert werden?

Am Beispiel der Gebührenrechnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes für das Jahr 2018 nach der SITZUNGSVORLAGE DER STADT NETTETAL Nr. 1465/2014-20 vom 25.01.2018.

Die prospektive Kalkulation basiert auf einer kaufmännischen Buchhaltung nach der Doppik.

Beispiel

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imported

 

imported

 

imported

 

07. Wie wird das Entgelt für eine DRG-Fallpauschale berechnet?

Angenommen der krankenhausspezifische Basisfallwert beträgt 3.350 € und es wird die DRG-Fallpauschale C06Z mit dem Relativgewicht 0,875 abgerechnet. 

DRGPartitionBezeichnungBewertungsrelation bei Hauptabteilung
1234
C06ZOKomplexe Eingriffe bei Glaukom0,875

Merke

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Das DRG-Entgelt für diese Leistung des Krankenhauses wird wie folgt berechnet:

$$Preis \;der\; DRG-Fallpauschale\; in\; Euro\; =\\ \;Bewertungsrelation\; der\; DRG\; in \;Punkten \;\cdot\; Basisfallwert\; in\; Euro$$

Beispiel

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Für dieses Beispiel:

Abrechenbares Entgelt: $3.350\; €\; = \;0,875\; Punkte\; \cdot\; 2.931,25\; €$

Dies gilt nur, solange die $VD\; > \;UGVD$ und $<\;OGVD$ ist.

 

08. Was ist der Bundesbasisfallwert?

Die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene vereinbaren jährlich den Bundesbasisfallwert (BBFW). Unter Berücksichtigung der Veränderungsrate der Grundlohnsumme werden für den Bundesbasisfallwert und die obere und untere Korridorgrenze für die Angleichung der Landesbasisfallwerte an den Bundesbasisfallwert jährlich neu errechnet:

Mit der Berechnung des BBFW und des Basisfallwertkorridors ist das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) beauftragt.

Grundlage der Berechnung sind die bis zum 31. Juli eines jeden Jahres von der jeweiligen Landeskrankenhausgesellschaft zur Verfügung gestellten Ergebnisparameter des aktuell gültigen Landesbasisfallwerts. Diese Parameter sind:

  • der Landesbasisfallwert
  • das Ausgabenvolumen
  • die Summe der effektiven Bewertungsrelationen.

Das Berechnungsergebnis bietet die Basis für die Vereinbarung auf Bundesebene, wobei das Vereinbarungsergebnis wiederum um die maßgebliche Veränderungsrate nach § 71 SGB V (Grundlohnsumme) zu erhöhen ist.

Die Basisfallwerte bilden die Grundlage für die Vergütung der Krankenhausleistungen.

 

09. Was sind die kurzfristigen und langfristigen Preisuntergrenzen (PUG)?

Alles Wirtschaften im Betrieb dient der Überlebenssicherung und der Gewinnerzielung. Ist ein Unternehmen gezwungen, seine Preise zu senken, um den Absatz zu fördern, gibt es zum einen eine kurzfristige Preisuntergrenze, bei der dem Unternehmen Verluste in der Höhe der fixen Kosten entstehen. Dies kommt kostenrechnerisch einer Betriebsstillegung gleich. Der Preis wäre dann gleich den variablen Stückkosten.

$$kurzfristige\; PUG\; :\; p = k_{v}$$

Die kurzfristige PUG führt jedoch langfristig in die Insolvenz, da sich die Verluste anhäufen. Für einzelne Produkte kann dies jedoch eine Entscheidung sein, wenn diese für die gesamte Produktpalette von Nutzen oder eine Pflichtleistung sind.

Bei der langfristigen Preisuntergrenze entspricht der Preis den Stückkosten. Das Unternehmen erzielt also keinen Gewinn. 

$$langfristige\; PUG\; :\; p = k$$

Wenn das Unternehmen über längere Zeit jedoch keine Gewinne realisiert, lebt es von der Substanz, es verdient seine Abschreibungen nicht und kann nicht investieren.

Grundsätzlich sollte über alle Produkte hinweg im gesamten Unternehmen ein positiver Gesamtdeckungsbeitrag erwirtschaftet werden.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sollte ein Unternehmen ein Produkt von Markt nehmen, wenn dessen Deckungsbeitrag negativ ist.

 

10. Welches Kalkulationsverfahren findet im Handel Anwendung?

Im Handel, z. B. in Sanitätshäusern oder bei Pharmahändlern, wird in erster Linie das Zuschlagsverfahren angewendet. Ausgangsbasis ist der Listeneinkaufspreis der Ware. Abzuziehen sind Rabatte und Skonti, hinzuzurechnen sind die Bezugskosten, wie Verpackung, Fracht und Rollgelder.

Die Handelskalkulation kann auf drei Wegen genutzt werden:

Als erstes die Vorwärtskalkulation (= progressive Kalkulation). Diese geht vom Listeneinkaufspreis aus und ermittelt den Netto- bzw. Bruttoverkaufspreis, der den Kunden in Rechnung gestellt werden soll.

Zweitens die Rückwärtskalkulation (= retrograde Kalkulation). Diese errechnet vom gegebenen Verkaufspreis (= Marktpreis) aus und stellt fest, zu welchem Preis die Ware eingekauft werden muss, um die gewünschten Gewinne bzw. Bruttoverkaufspreise zu erzielen.

Drittens die Differenzkalkulation. Diese geht von einem gegebenen Verkaufspreis (= Marktpreis) und einem gegebenen Listeneinkaufspreis aus und ermittelt in einer Gegenrechnung, welcher Gewinn unter den geplanten Bedingungen noch zu realisieren ist.

Für die Handelskalkulation gilt folgendes Schema:

imported

 

11. Welches Kalkulationsverfahren kann in der Produktion angewandt werden?

Bei produzierenden Unternehmen des Gesundheits- und Sozialwesens kann die Zuschlagskalkulation eingesetzt werden. Hierfür werden die Gemeinkosten nach Bereichen getrennt erfasst und durch Zuschlagssätze in der Kostenkalkulation verrechnet. Gemeinkosten sind immer solche Kosten, die nicht nur für eine Produktart entstehen.

Im Labor wären Reinigungsmittel Materialgemeinkosten für die Defektur oder Rezeptur.

Die Abschreibungen für die Pillenpresse wären Fertigungsgemeinkosten für Defektur oder Rezeptur. Die PTA, die nur die Pillenproduktion tätigt, zählt auch zu den Fertigungsgemeinkosten.

BereichGemeinkostenZuschlagsbasis
Produktion/ FertigungMaterialgemeinkosten (MGK)Materialeinzelkosten (MEK)
Fertigungsgemeinkosten (FGK)Fertigungseinzelkosten (FEK)
VerwaltungVerwaltungsgemeinkosten (VwGK)Herstellkosten des Umsatzes (HKU)
VertriebVertriebsgemeinkosten (VtGK)

Die Zuschlagssätze werden nun folgendermaßen ermittelt:

Materialgemeinkostenzuschlag

$$MKGZ\; =\; \frac{MGK}{MEK}\; \cdot\; 100$$

Fertigungsgemeinkostenzuschlag

$$FKGZ\; =\; \frac{FGK}{FEK}\; \cdot\; 100$$

Verwaltungsgemeinkostenzuschlag

$$VwKGZ\; =\; \frac{VwGK}{HKU}\; \cdot\; 100$$

Vertriebsgemeinkostenzuschlag

$$VtGKZ\; =\; \frac{VtGK}{HKU}\; \cdot\; 100$$

imported

Dabei gilt für die Ermittlung der Herstellkosten des Umsatzes und der Preiskalkulation folgendes Schema:

 Materialeinzelkosten (MEK)
+Materialgemeinkostenzuschlag (MEK • MEKZ)
=Materialkosten (MK)
+Fertigungseinzelkosten (FEK)
+Fertigungsgemeinkosten (FEK • FEKZ)
=Fertigungskosten (FK)
=Herstellkosten der Erzeugung (HKE = MK+ FK)
-Bestandsveränderungen (+ Minderbestand/- Mehrbestand)
=Herstellkosten des Umsatzes (HKU)
+Verwaltungsgemeinkosten (HKU • VwKZ)
+Vertriebsgemeinkosten (HKU • VwKZ)
=Selbstkosten (SK)
+Gewinnaufschlag (GA = SK • GA in % (von Hundert))
=Barverkaufspreis
+Vertreterprovision (VP, absolut oder als % -Aufschlag)
+Skonto (in Hundert vom ZVP)
=Zielverkaufspreis (ZVP) (100 % Basis für Skonto, Rückwärtsrechnung!)
+Rabatt (in Hundert! vom LVP)
=Listenverkaufspreis (LVP) (100 % Basis für Rabatt, Rückwärtsrechnung!)
+Umsatzsteuer (UST = LVP • USt in % (von Hundert!)
=Bruttoverkaufspreis

Sind keine Bestandsveränderungen zu berücksichtigen – sind also alle in der Periode hergestellten Erzeugnisse verkauft worden – so gilt: $HKE\; =\; HKU$.

Beispiel

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Ermittlung der Zuschlagssätze

Ermittlung der Zuschlagssätze
Zahlen der KLRMaterialFertigungVerwaltungVertrieb 
Gemeinkosten23.903142.70060.61018.183
Einzelkosten217.300170.000--
Herstellkosten der Erzeugung 553.903
Bestandsveränderungen -190.243
Herstellkosten d. Umsatzes 363.660
Zuschlagsbasis217.300170.000363.660363.660 
Zuschlagssätze23.903142.70060.61018.183 
: 217.300: 170.000: 363.660: 363.660 
• 100• 100• 100• 100 
11,00 %83,94 %16,67 %5,00 % 

 

12. Was sind Preisminderungen?

Bei den Preisen des Handels und der Produktion sind Rabatte, Skonti und Boni einkalkuliert.

 

Rabatt ist eine Preisminderung, die z. B. aufgrund von Mengen, Jahreszeiten (Schlussverkauf) oder persönlichen Gründen gewährt wird.

 

Naturalrabatt ist eine Besonderheit. Wenn ein Krankenhaus z. B. 1.000 Infusionslösungen pro Auftrag bestellt, werden 50 Infusionslösungen also natural 5 % Rabatt dazugelegt. Hierdurch vermindert sich rechnerisch der Einkaufspreis pro Stück.

 

Skonto oder Barzahlungsrabatt wird gewährt, wenn der Kunde seine Verbindlichkeiten (Rechnung) vor der Fälligkeit ausgleicht. Die Skonto-Bedingung kann z. B. „Zahlung innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto, sonst netto innerhalb von 30 Tagen“ sein.

Der Kunde hat nun zu entscheiden, ob er innerhalb von 10 Tagen, also 20 Tage vor Fälligkeit, oder innerhalb von 30 Tagen zahlt. Die 2 % Skonto für 20 Tage (30 Tage - 10 Tage) entsprechen auf Jahressicht einer Verzinsung von 36,5 % p. a. Der Skonto-Abzug lohnt für den Kunden immer, solange die Zinsen für den Dispositionskredit nicht höher als die Skontozinsen p. a. sind und die Forderungen und Verbindlichkeiten regelmäßig für Liquidität sorgen.

 

Bonus wird Kunden in der Regel bei der Abnahme von bestimmten Jahresmengen gewährt. Beispiel: 10 % Bonus, wenn eine Menge von 1.000 Stück p. a. überschritten wird.

Allen Anschaffungspreisminderungen ist gemein, dass sie von den zu aktivierenden Anschaffungs- und Herstellungskosten gem. § 255 HGB abgesetzt werden müssen.

 

13. Wie wird Skonto gebucht?

Die Anschaffungspreisminderung durch Skonto wird erst bei der Zahlung der Verbindlichkeiten realisiert. Daher sind entsprechende Buchungen vorzunehmen.

Beispiel

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Verkauf von 10 Rollatoren durch ein Sanitätshaus für 600 € zzgl. USt. am 01.06.2017 an ein Krankenhaus. Zahlung am 10.06.2017 mit 3 % Skonto.

Buchungen Rechnungseingang bei nicht vorsteuerabzugsberechtigtem Krankenhaus am 01.06.2017:

Medizingeräte714 €anVerbindlichkeiten714 €

Buchung Zahlung am 10.06.2017 mit Skonto:

Verbindlichkeiten714 €anBank692,58 €
   Skontoertrag21,42 €

Die 21,42 € Skontoertrag beinhalten einerseits eine Minderung der AHK für die Waren und anderseits eine Minderung der Vorsteuer, beides muss bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen ausgeglichen werden:

Buchung Ausgleich des Skontoertrags

Skontoertrag21,42 €anWaren18 €
   Vorsteuer3,42 €

Die Vorsteuerkorrektur gilt nur für umsatzsteuerpflichtige Betriebe, also z. B. nicht für die nach der Abgabenordnung befreiten Krankenhäuser (gem. § 67 AO ) oder Pflegeeinrichtungen (gem. § 66 AO ).

 

14. Wann sind Rechnungen/Geldschulden zu zahlen?

Generell gem. § 286 Abs. 3 BGB gilt: „Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet…“.

Es ist grundsätzlich keine Mahnung mehr notwendig, wenn die Fälligkeit nach dem Kalender bestimmt ist. 30 Tage nach Fälligkeit können sofort Verzugszinsen nach § 288 BGB gefordert werden.

Im Allgemeinen hat sich die kaufmännische Gepflogenheit erhalten, Mahnungen zu verschicken und so langfristige Geschäftsbeziehungen zu pflegen.

 

15. Wie können Stundensätze für einen ambulanten Pflegedienst nach dem Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) kalkuliert werden?

Basis für die Kalkulation nach Siessegger ist die Ermittlung der Einsatzzeiten bzw. C-Zeiten für eine Pflegekraft. Diese werden aus den Daten des Vorjahres ermittelt.

A ist die Bruttojahresarbeitszeit auf Basis einer Vollkraft mit 40 Wochenstunden in 49,5 Wochen (52 Wochen zu 5 Tagen abzgl. Wochenfeiertage) gleich 1.980 Stunden p. a.

B wird berechnet in dem von der Bruttozeit die Abwesenheit aufgrund von Krankheit und Urlaub abgezogen wird, dies ist die NJAZ (Nettojahresarbeitszeit) von 1.548 Stunden je Vollkraft p. a.

C ist die Zeit, die die Pflegekräfte für die Kunden brutto aufwenden können. Werden die Koordinations- und Organisationszeiten für Planung und Dokumentation abgezogen, so bleiben 1.468 Stunden als Einsatzzeit.

D ist das Zeitkontingent, das durchschnittlich je Pflegekraft für die tatsächliche Pflege am Kunden aufgewendet werden kann. Dies wird ermittelt, indem von der C-Zeit noch die Fahr- und Wegezeiten abgesetzt werden, so bleiben als Nettopflegezeit 947 Stunden oder 61 % der NJAZ.

Zusammensetzung der Jahresarbeitsstunden

in einem ambulanten Pflegedienst
Beispielzahlen, pro Jahr

  Differenzierung nach Qualifikationen  
Examinierte PflegefachkräftePflegefachkräftesonstige MitarbeiterMischkalkulation
A=Normale vereinbarte (Jahres-)Arbeitszeit19.694 Std.6.372 Std.3.131 Std.29.197 Std.
 -Urlaub und Krankheit3.939 Std.1.274 Std.626 Std.5.839 Std.
B=Anwesenheitszeit15.755 Std.5.098 Std.2.505 Std.23.358 Std.
 -Koordinations- und Organisationszeiten1.260 Std.306 Std.150 Std.1.717 Std.
C=Einsatzzeit14.495 Std.4.792 Std.2.355 Std.21.641 Std.
 -Fahrtzeiten bzw. Wegezeiten6.617 Std.714 Std.351 Std.7.682 Std.
D=Reine Nettopflegezeit für die Kunden7.878 Std.4.078 Std.2.004 Std.13.960 Std.

Umrechnung auf eine Vollzeitstelle (mit den Stunden der Mischkalkulation) ausgehend von 1.980 Std. pro Jahr

A=Normale vereinbarte (Jahres-)Arbeitszeit1.980 Std.
 -Urlaub und Krankheit396 Std.
B=Anwesenheitszeit1.584 Std.
 -Koordinations- und Organisationszeiten116 Std.
C=Einsatzzeit1.468 Std.
 -Fahrtzeiten bzw. Wegezeiten521 Std.
D=Reine Nettopflegezeit für die Kunden947 Std.

Die C-Zeit wird nun für weitere Kalkulationen verwendet, wenn den Kunden die Fahr- und Wegezeiten nicht extra in Rechnung gestellt werden, also ohne Hausbesuchspauschale.

Overheadkosten sind jene Gemeinkosten, die nicht direkt der Pflege zugeordnet werden können also z. B. Kosten der Geschäftsführung, Werbung und Repräsentation, Personal- und Rechnungswesen, IT-Infrastruktur.

Kalkulationsmodell für alle Einsatzstunden (C) = Grundlage für Vergütungsverhandlungen zur Berechnung der Preise für neue Stundensätze (ohne Hausbesuchspauschale)

differenziert für verschiedene Mitarbeitergruppen

 Kalkulation der KostenEinsatzstunden
(= Pflegezeit + Fahrtzeit)
Kosten je Einsatz-Stunde
Pos.Kostenpositionin Euroin Std.in Euro/Std.
1.Personalkosten der Mitarbeiter in der Pflege
1.1Examinierte Pflegefachkräfte (mit mind. 3-jähriger Ausbildung)434.844 €14.495 Std.30,00 €
1.2Pflegekräfte (mit mind. 1-jähriger Ausbildung)95.835 €4.792 Std.20,00 €
1.3Sonstige Mitarbeiter (in Pflege und/oder Hauswirtschaft)40.027 €2.355 Std.17,00 €
1.4    
1.5    
1.6Summe der Personalkosten Pflege (1.1. bis 1.5.)570.705 €21.641 Std.26,37 €
2.Overhead-Kosten für die Leitung und Verwaltung des Pflegedienstes
2.1Personalkosten Leitung des Pflegedienstes67.087 €21.641 Std.3,10 €
2.2Personalkosten Regie (Verwaltung, Geschäftsführung usw.)84.400 €21.641 Std.3,90 €
2.3Summe der gesamten Regie- und Verwaltungskosten (2.1. bis 2.2.)151.487 €21.641 Std.7,00 €
3.Overhead-Sachkosten
3.1... andere Sachkosten ohne Investitio- nen (gem. § 82 Abs. 2 SGB XI)56.267 €21.641 Std.2,60 €
3.2.... Investitionskosten (gem. § 82 Abs. 2 SGB XI, aber für alle Leistungsbereiche)116.862 €21.641 Std.5,40 €
3.3Summe der gesamten Sachkosten (3.1. bis 3.2.)173.128 €21.641 Std.8,00 €
3.4Addition eines gewünschten Zuschlags
... als kalkulatorischer Gewinn, kalkulatorische Zinsen, kalkulatorische Miete, usw.
 Kalkulatorische „Kosten“/Gewinn43.282 €21.641 Std.2,00 €
4.Ermittlung indirekter Kostenanteile für Overhead und kalkulatorische Kosten
Gesamtzuschlag zu den Kosten in der Pflege (= 2.2. + 3.3. + 3.4.)
 „Overhead“kosten367.898 €21.641 Std.17,00 €
5.Ermittlung der Gesamtkosten
... nicht relevant für die Ermittlung differenzierter Kosten (= 1.5. + 2.3. + 3.3. + 3.4.)
  938.603 €21.641 Std.43,37 €

Quelle: Siesegger, Version 4 vom 04.11.2012

Die Investitionskosten werden im Rahmen der dualen Finanzierung der Pflegeversicherung nicht über die Pflegesätze bzw. Stundensätze nach dem PNG finanziert. Die Investitionskosten nach § 82 Abs. 2 SGB XI müssen gesondert ausgewiesen und finanziert werden. Sie gehören nicht in die Stundensätze! Selbstzahler zahlen sie jedoch über Pflegesätze für private Leistungen nach SGB V oder SGB XII.

Berechnung der Stundensätze

Daraus ergeben sich folgende Berechnungen: Die Kosten einer Einsatz-Stunde (C)

a) für Examinierte Pflegefachkräfte
(mit mind. 3-jähriger Ausbildung)
PNG
für Leistungen im SGB XI, z. B. Stundensätze im Rahmen der neuen Kalkulation zum PNG
für Privatzahler, SGB V und SGB XII
= Pflegepersonalkosten30,00 €30,00 €
+ Overhead-Personalkosten7,00 €7,00 €
+ Sachkosten ohne Investitionskostenanteil2,60 €2,60 €
+ Investitionskosten gem. § 82 Abs. 2 SGB XIXXXXXX5,40 €
+ „kalkulatorische“ Kosten2,00 €2,00 €
= Gesamkosten pro Einsatz-Stunde (C)41,60 €47,00 €
b) für Pflegekräfte
(mit mind. 1-jähriger Ausbildung)
PNG ↓
für Leistungen im SGB XI, z. B. Stundensätze im Rahmen der neuen Kalkulation zum PNG
für Privatzahler, SGB V und SGB XII
= Pflegepersonalkosten20,00 €20,00 €
+ Overhead-Personalkosten7,00 €7,00 €
+ Sachkosten ohne Investitionskostenanteil2,60 €2,60 €
+ Investitionskosten gem. § 82 Abs. 2 SGB XIXXXXXX5,40 €
+ „kalkulatorische“ Kosten2,00 €2,00 €
= Gesamkosten pro Einsatz-Stunde (C)31,60 €37,00 €
c) für Sonstige Mitarbeiter
(in Pflege und/oder Hauswirtschaft)
PNG
für Leistungen im SGB XI, z. B. Stundensätze im Rahmen der neuen Kalkulation zum PNG
für Privatzahler, SGB V und SGB XII
= Pflegepersonalkosten17,00 €17,00 €
+ Overhead-Personalkosten7,00 €7,00 €
+ Sachkosten ohne Investitionskostenanteil2,60 €2,60 €
+ Investitionskosten gem. § 82 Abs. 2 SGB XIXXXXXX5,40 €
+ „kalkulatorische“ Kosten2,00 €2,00 €
= Gesamkosten pro Einsatz-Stunde (C)28,60 €34,00 €
###
f) Kosten im DurchschnittPNG
für Leistungen im SGB XI, z. B. Stundensätze im Rahmen der neuen Kalkulation zum PNG
für Privatzahler, SGB V und SGB XII
= Pflegepersonalkosten26,37 €26,37 €
+ Overhead-Personalkosten7,00 €7,00 €
+ Sachkosten ohne Investitionskostenanteil2,60 €2,60 €
+ Investitionskosten gem. § 82 Abs. 2 SGB XIXXXXXX5,40 €
+ „kalkulatorische“ Kosten2,00 €2,00 €
= Gesamkosten pro Einsatz-Stunde (C)37,97 €43,37 €

Anmerkung: Rautezeichen in der Tabelle bedeuten Auslassung d) und e).

Die Durchschnittskosten für eine Einsatzstunde von 37,97 € sind der Festpreis für eine Einsatzstunde, der in der Pflegesatzverhandlung festgelegt werden sollte. Das bedeutet, für eine Einsatzminute sind dies 37,97 € durch 60 Minuten gleich 62,28 Cent die Minute.

Dauerte ein Hausbesuch im Durchschnitt des letzten Kalkulationszeitraums 8,2 Minuten, so wird für die Hausbesuchspauschale ein Preis von 8,5 Minuten mal 62,28 Cent gleich 5,29 € ermittelt. Dies ist sowohl ein Festpreis als auch eine Preisuntergrenze.