Kursangebot | Steuern und überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse | Finanzierung unter Berücksichtigung der Fürsorge- und Versorgungsbereiche in Deutschland unterscheiden

Steuern und überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse

Finanzierung unter Berücksichtigung der Fürsorge- und Versorgungsbereiche in Deutschland unterscheiden

 

01. Welchen Stellenwert besitzt das Sozialstaatsprinzip in Deutschland?

Es hat einen das Gemeinwesen prägenden Grundsatz. Dies ist in Art. 20 und Art. 28 des Grundgesetzes verankert. Demnach sollen soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit im demokratischen Rechtsstaat hergestellt werden.

Das Sozialwesen ist die soziale Praxis innerhalb des Sozialstaats Deutschland.

 

02. Welche Aufgaben hat der Sozialstaat?

Der Staat hat das Recht und die Pflicht tätig zu werden für:

  • Soziale Sicherheit: Existenzielle Risiken wie Krankheiten, Alter und Unfall werden durch die Sozialversicherungssysteme ausgeglichen.

  • Sozialen Ausgleich: Leistungen werden zur Wahrung von Chancengleichheit bei Ausbildung, Beruf und Vermögen verteilt.

  • Daseinsvorsorge: Wasser, Strom, Abfall und Abwasserentsorgungs- sowie Rettungs- und Gesundheitswesen werden flächendeckend angemessen bereitgestellt.

  • Soziale und kulturelle Einrichtungen: Schulen und Sporteinrichtungen werden bereitgestellt.

 

03. Wie gliedert sich das Sozialrecht?

  • Soziale Vorsorge meint hier grundsätzlich die Sozialversicherung sowie die Beamtenversorgung

  • Soziale Entschädigung gemäß Kriegsopferfürsorge und Opferentschädigung wie z. B. Infektions- bzw. Behandlungsschäden, Kraftfahrzeughilfeverordnung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben

  • Soziale Hilfe und Förderung in besonderen Hilfs- und Fördersystemen wie auszugsweise diese Leistungen: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Wohngeld, Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten u. v. a. m.

 

04. Wie wird soziale Arbeit gefördert?

  • Pauschal durch die Restkostenübernahme der Kommunen wie z. B. bei Vereinen in Sport und Kultur oder Volkshochschulen (VHS)

  • Projektförderung für soziale Projekte wie Sport, Behinderte, Mittagstische, Hausaufgabenbetreuung durch Organisationen wie Aktion Mensch oder Stiftungen, Rotary und Lions Club

  • Förderung von Netzwerkarbeit auf Gruppenebene (Jugendförderung)

  • Einzelförderung, bedeutet die Förderung einer einzelnen bedürftigen Person auf Antrag (Individualorientierung)

  • Europäischer Sozialfonds (ESF) fördert Bildung im Hinblick auf soziale Integration und Beschäftigung.

 

05. Welche Leistungen stellt der Europäische Sozialfonds (ESF) zur Verfügung?

Die ESF-Maßnahmen der Mitgliedstaaten sind gemäß der einschlägigen Verordnungen auf die Europa-2020-Strategie, die nationalen Ziele dieser Strategie (Nationales Reformprogramm) und die länderspezifischen Empfehlungen des Rates nach Artikel 148 AEUV auszurichten. Die ESF-Förderung muss thematisch konzentriert werden, wobei mindestens 20 % der insgesamt in jedem Mitgliedstaat zur Verfügung stehenden ESF-Mittel für das thematische Ziel „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut und jeglicher Diskriminierung“ nach Art. 9 Abs. 1 Nr. 9 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 bereitgestellt werden sollen.

Schwerpunktmäßig wird der ESF in der neuen Förderperiode einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs leisten sowie die soziale Inklusion fördern und Armut bekämpfen. Weitere Schwerpunkte bilden die Förderungen von Selbstständigkeit, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie die Verbesserung des Bildungsniveaus und lebenslanges Lernen.

Die thematischen Ziele und ihre Investitionsprioritäten:

Ziel A: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte

  • Selbstständigkeit, Unternehmergeist und Gründung von Unternehmen, einschließlich von innovativen Kleinstunternehmen sowie innovativen kleinen und mittleren Unternehmen

  • Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Gebieten, einschließlich des Zugangs zur Beschäftigung und des beruflichen Aufstiegs, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und die Förderung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit

  • Anpassung der Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer an den Wandel.

Ziel B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung

  • Aktive Inklusion, nicht zuletzt durch die Förderung der Chancengleichheit und aktiver Beteiligung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit.

Ziel C: Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen

  • Förderung des gleichen Zugangs zum lebenslangen Lernen für alle Altersgruppen im formalen, nicht formalen und informalen Rahmen, Steigerung des Wissens sowie der Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitskräfte sowie die Förderung flexibler Bildungswege unter anderem durch Berufsberatung und die Bestätigung erworbener Kompetenzen

  • Verbesserung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, Erleichterung des Übergangs von der Bildung zur Beschäftigung und Stärkung der Systeme der beruflichen Bildung und Weiterbildung und deren Qualität, unter anderem durch Mechanismen für die Antizipation des Qualifikationsbedarfs, die Erstellung von Lehrplänen sowie die Einrichtung und Entwicklung beruflicher Bildungssysteme, darunter duale Bildungssysteme und Ausbildungswege.

Hauptzielgruppen sind

  • benachteiligte junge Menschen, insbesondere auch ohne Schul- und Berufsabschluss

  • Langzeitarbeitslose

  • Frauen und Erwerbstätige, insbesondere solche mit geringer Qualifikation oder geringen Einkommen sowie

  • Personen mit Migrationshintergrund, v. a. in schwierigen Lebenslagen (z. B. Flüchtlinge).

Für Frauen und Migranten/innen werden spezifische Fördermaßnahmen vorgehalten. Ein Hauptschwerpunkt liegt schließlich im Bereich der Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen, indem Existenzgründer/innen und Unternehmer/innen im Zusammenhang mit Wettbewerbsfähigkeit, Bestandssicherung und Nachhaltigkeit sowie Fachkräftesicherung unterstützt werden.

Quelle: www.esf.de