Kursangebot | Steuern und überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse | Finanzierungsplan erstellen

Steuern und überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse

Finanzierungsplan erstellen

 

01. Welche Finanzierungsformen werden unterschieden?

Man unterscheidet generell zwei Formen der Finanzierung: die Außenfinanzierung und die Innenfinanzierung. Dies wird im nachstehenden Schaubild deutlich:

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Bei der Einrichtung und Ausstattung von Anlagegütern handelt es sich jeweils um die Ersteinrichtung und Erstausstattung! Diese werden durch die Einzelförderung gefördert.

Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von 3 - 15 Jahren, die wiederbeschafft werden müssen, werden durch die Pauschalförderung abgedeckt. Ebenso kleine bauliche Maßnahmen (gem. § 9 Abs. 3 KHG). Mit diesen Mitteln kann das Krankenhaus frei wirtschaften.

 

02. Wie ist Unterteilung und Finanzierung der Wirtschaftsgüter im Krankenhaus zu erläutern?

Die folgende Übersicht stellt die verschiedenen Wirtschaftsgüter und deren Finanzierung im Krankenhaus dar:

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03. Wie werden Betriebskosten im Krankenhaus finanziert?

Betriebskosten umfassen alle Aufwendungen, die für den Betrieb des Krankenhauses im Rahmen der allgemein medizinisch notwendigen Krankenhausleistungen (Regelleistungen) entstehen. Sie umfassen die Personalkosten, Sachkosten (für Verbrauchsgüter) und Investitionskosten für Anlagegüter mit einer ND < 3 Jahren (sogenannte Gebrauchsgüter).

Diese werden bei Plankrankenhäusern und Krankenhäusern mit Versorgungsvertrag hauptsächlich durch die Pflegesätze, die DRGs, finanziert. Das Krankenhaus rechnet diese mit den Kostenträgern (Krankenkassen) der GKV und PKV ab.

 

04. Welche Finanzierungsregeln gibt es?

  • Kapitalstrukturregeln (vertikale Finanzierungsregeln) beziehen sich auf das Verhältnis Eigen- zu Fremdkapital. Zu den Kapitalstrukturregeln zählen Regeln, die eine Mindestrelation zwischen Eigenkapital und Fremdkapital fordern, wie z. B. die goldene Bilanzregel:

    $$\frac{Eigenkapital}{Anlagevermögen} \geq 1$$
  • Kapitalbindungsregeln (horizontale Finanzierungsregeln, Deckungsregeln, Fristigkeitsregeln) beziehen sich auf das Verhältnis zwischen Vermögens- und Kapitalpositionen eines Unternehmens. Die Forderung der silbernen Bilanzregel ist, dass das auf der Passivseite der Bilanz gebundene Kapital nicht früher als das auf der Aktivseite der Bilanz gebundene Kapital freigesetzt wird, also eine Fristenübereinstimmung zwischen Kapital (Passiva) und Vermögen (Aktiva). Dies bedeutet eine Finanzierung von Anlagevermögen (AV) durch Eigenkapital (EK) ggf. zzgl. langfristigem Fremdkapital.

    Silberne Bilanzregel: $$Anlagevermögen \;= \;Eigenkapital \;(+ \;langfristigem \;FK)$$

05. Was ist das betriebsnotwendige Kapital?

Das betriebsnotwendige Kapital kann folgendermaßen ermittelt werden:

Betriebsnotwendiges Anlagevermögen
+Betriebsnotwendiges Umlaufvermögen
=Betriebsnotwendiges Vermögen
-Abzugskapital
=Betriebsnotwendiges Kapital

Das Abzugskapital ist das zinslos zur Verfügung gestellte Kapital wie z. B.:

  • Privateinlagen

  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

  • Anzahlungen von Kunden.

Das betriebsnotwendige Kapital ergibt bei Betriebsgründung den Finanzierungsbedarf an. Im späteren Unternehmensverlauf kann an dieser Größe das Kapital des Unternehmens angepasst werden, z. B. wenn nicht betriebsnotwendige Güter veräußert werden.

 

06. Wie wird der Zinssatz für eine Finanzierung festgelegt?

Nach BASEL II sind die Banken aufgefordert, Kredite mit einem für den Kunden individuellen und risikoadjustierten Zinssatz zu vergeben. Als Beispiel wird hier die Zinsfindung für das KfW Programm 074 dargestellt:

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Jeder Kreditnehmer wird einer Risiko- bzw. Preisklasse zugeordnet. Die Zuordnung ist zum ersten abhängig von seiner Kreditwürdigkeit, seiner Bonität, die sich in der Ausfallwahrscheinlichkeit des Kredites widerspiegelt (auch Kapitaldienstfähigkeit) und zum zweiten von der Werthaltigkeit der zu beleihenden Vermögensgegenstände.

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Im obigen Beispiel hat der Antragsteller eine durch die Hausbank als „gut“ Stufe 3 bewertete Bonität. Die Hausbank bedient sich für die Bemessung der Bonität auch folgender Information: SCHUFA-Auskunft, Lage der Immobilie, Bodenrichtwert, Wertgutachten für Gebäude, Erfahrung des Kreditnehmers für seine Unternehmung, Cashflow des Unternehmens, Markterwartung des Unternehmens.

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Zusammen mit der werthaltigen Besicherung seines zu beleihenden Vermögens ergibt sich für den Beispielkunden ein Zinssatz der Preisklasse „B“, somit hat dieser bei der Bank einen Zins von 1,6 % p. a. bei einer 20-jährigen Kreditlaufzeit mit 10-jähriger Zinsbindung, bei drei tilgungsfreien Jahren zu zahlen.

 

07. Wie kann ein Finanzierungs- und Tilgungsplan aussehen?

Der Unternehmer ermittelt seinen Kapitalbedarf, um ein Pflegeheim zu bauen, welches an eine Betriebsgesellschaft vermietet werden soll. Die Besitzgesellschaft will er in Form einer Einzelfirma führen.

Die zu kalkulierenden Anschaffungsnebenkosten sind z. B. die Grunderwerbssteuer, Anwalts- und Notargebühren, Grundbuchkosten, Steuerberatungskosten, Beratungs- und Gutachtenkosten.

KapitalverwendungKapitalherkunft
Anschaffungsnebenkosten155.750 €Eigenkapital400.000 €
Inventar550.000 €KfW Kredit 058500.000 €
Grundstück450.000 €KfW Kredit 0741.755.750 €
Gebäude1.500.000 €  
Summe2.655.750 €Summe2.655.750 €

Der Kreditbedarf ist, nach Abzug des vorhandenen Eigenkapitals, demnach:

  Unternehmen
Finanzierungsbedarf 2.255.750,00 €
davonKfW Kredit 058500.000,00 €
 KfW Kredit 0681.755.750,00 €

Da die Kredite innerhalb ihrer Laufzeit von 15 bzw. 20 Jahren voll getilgt werden sollen, ergibt sich folgendes Bild für den Finanz- und Tilgungsplan:

Finanz- und Tilgungsplan
JahrKfW Kredit 074KfW ZinsKfW TilgungKfW RestbuchwertKfW Kredit 058KfW ZinsKfW TilgungKfW Restbuchwert 
  1,60%5,88% 1. - 3. Jahr0,65%12,50%  
     ab 4. Jahr2,65%ab 7. Jahr Kapitaldienst
20191.755.750 €28.092 €- €1.755.750 €500.000 €3.250 €- €500.000 €63.934 €
20201.755.750 €28.092 €- €1.755.750 €500.000 €3.250 €- €500.000 €63.934 €
20211.755.750 €28.092 €- €1.755.750 €500.000 €3.250 €- €500.000 €63.934 €
20221.755.750 €28.092 €103.279 €1.652.471 €500.000 €13.250 €- €500.000 €177.213 €
20231.652.471 €26.440 €103.279 €1.549.191 €500.000 €13.250 €- €500.000 €173.908 €
20241.549.191 €24.787 €103.279 €1.445.912 €500.000 €13.250 €- €500.000 €170.604 €
20251.445.912 €23.135 €103.279 €1.342.632 €500.000 €13.250 €- €500.000 €167.299 €
20261.342.632 €21.482 €103.279 €1.239.353 €500.000 €13.250 €62.500 €437.500 €226.494 €
20271.239.353 €19.830 €103.279 €1.136.074 €437.500 €11.594 €62.500 €375.000 €220.970 €
20281.136.074 €18.177 €103.279 €1.032.794 €375.000 €9.938 €62.500 €312.500 €215.446 €
20291.032.794 €16.525 €103.279 €929.515 €312.500 €8.281 €62.500 €250.000 €209.923 €
2030929.515 €14.872 €103.279 €826.235 €250.000 €6.625 €62.500 €187.500 €204.399 €
2031826.235 €13.220 €103.279 €722.956 €187.500 €4.969 €62.500 €125.000 €198.875 €
2032722.956 €11.567 €103.279 €619.676 €125.000 €3.313 €62.500 €62.500 €193.352 €
2033619.676 €9.915 €103.279 €516.397 €62.500 €1.656 €62.500 €0 €187.828 €
2034516.397 €8.262 €103.279 €413.118 €    119.804 €
2035413.118 €6.610 €103.279 €309.838 €    116.499 €
2036309.838 €4.957 €103.279 €206.559 €    113.194 €
2037206.559 €3.305 €103.279 €103.279 €    109.889 €
2038103.279 €1.652 €103.279 €0    106.584 €

Für die Rentabilität bei der Verpachtung der 70 Betten Einrichtung ergibt sich das folgendene Bild. Dabei ist zu beachten, dass folgende Werte in jedem Jahr unverändert bleiben:

  • Grundsteuer: 8.000 €
  • Versicherungen: 5.000 €
  • AfA Gebäude: 60.000 € (4 % von 1.500.000 €)
  • AfA Anschaffungsnebenkosten: 3.115 € (2 % von 155.750 €)
Rentabilität
Pacht-erlöseSonstigesFK Zinsen gesamtInventarGewinn Thesau-rierter Gewinn p. a.Jahr
280,00 €  10 %zu ver-steuerndes EinkommenSteuernnach Steuern 
je Bett und Monat  150.000 € 30 %  
235.200 €2.000 €31.342 €15.000 €110.743 €33.223 €77.520 €2019
235.200 €2.040 €31.342 €15.000 €110.703 €33.211 €77.492 €2020
235.200 €2.081 €31.342 €15.000 €110.662 €33.199 €77.463 €2021
235.200 €2.122 €41.342 €15.000 €100.621 €30.186 €70.435 €2022
235.200 €2.165 €39.690 €15.000 €102.230 €30.669 €71.561 €2023
235.200 €2.208 €38.037 €15.000 €103.840 €31.152 €72.688 €2024
235.200 €2.252 €36.385 €15.000 €105.448 €31.635 €73.814 €2025
235.200 €2.297 €34.732 €15.000 €107.056 €32.117 €74.939 €2026
235.200 €2.343 €31.423 €15.000 €110.319 €33.096 €77.223 €2027
235.200 €2.390 €28.115 €15.000 €113.580 €34.074 €79.506 €2028
235.200 €2.438 €24.806 €0 €131.841 €39.552 €92.289 €2029
235.200 €2.487 €21.497 €0 €135.101 €40.530 €94.571 €2030
235.200 €2.536 €18.189 €0 €138.360 €41.508 €96.852 €2031
235.200 €2.587 €14.880 €0 €141.618 €42.485 €99.133 €2032
235.200 €2.639 €11.571 €0 €144.875 €43.462 €101.412 €2033
235.200 €2.692 €8.262 €0 €148.131 €44.439 €103.691 €2034
235.200 €2.746 €6.610 €0 €149.729 €44.919 €104.810 €2035
235.200 €2.800 €4.957 €0 €151.328 €45.398 €105.929 €2036
235.200 €2.856 €3.305 €0 €152.924 €45.877 €107.047 €2037
235.200 €2.914 €1.652 €0 €154.519 €46.356 €108.163 €2038