Kursangebot | Steuern und überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse | Liquiditätsplan umsetzen

Steuern und überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse

Liquiditätsplan umsetzen

 

01. Was ist das Ziel eines Liquiditätsplanes?

Das Ziel einer Liquiditätsplanung ist die Ermittlung des voraussichtlichen Liquiditätsbestandes. Der Liquiditätsplan ist dabei als Controlling-Instrument zur rechtzeitigen Risikoeinschätzung zu verstehen. Bei der Erstellung des Liquiditätsplans werden alle Zahlungsflüsse der betreffenden Planungsperiode aufgezeichnet, sodass die Zahlungsfähigkeit stets im Vordergrund steht und Risiken entgegengewirkt werden kann. Zahlungsflüsse sind alle Einzahlungen und Auszahlungen, die die Geldbestände in Kasse und Bank verändern.

 

02. Wie wird ein Liquiditätsplan erstellt?

Zuerst ist es nötig, den Anfangsbestand an liquiden Mitteln zu ermitteln. Dafür werden zunächst die liquiden Bank- und Kassenbestände addiert.

Der nächste Schritt erfordert die Auflistung der zukünftigen Einzahlungen und Auszahlungen einer Periode.

Saldiert bilden diese den Bestand der liquiden Mittel zum Ende der Periode.

Je nach Situation des Unternehmens kann eine Periode u. a. einen Tag, eine Woche, einen Monat oder ein Jahr umfassen. So würde beispielsweise ein Handelsunternehmen mit hohen täglichen Umsätzen eher eine tägliche Liquiditätsplanung erstellen. Hingegen werden Freiberufler und kleine Einzelunternehmen die Planung wahrscheinlich monatlich oder sogar jährlich durchführen.

Im Gegensatz zur GuV werden hier nur liquiditätswirksame Geldflüsse berücksichtigt. Über die Zeit der Liquiditätsplanung hinaus fällig werdende Forderungen oder Verbindlichkeiten werden wie Abschreibungen und Rückstellungen nicht in die periodengerechte Planung einbezogen.

Schematischer Aufbau einer Liquiditätsplanung:

 Anfangsbestand liquide Mittel (Bank, Kasse)
+Einzahlungen einer Periode
=verfügbare Mittel
-Auszahlungen einer Periode
=Endbestand liquide Mittel

Welche Positionen werden zum Erstellen eines Liquiditätsplans benötigt?

EinzahlungenAuszahlungen
Zahlungseingänge auf ForderungenZahlungsausgänge aus Verbindlichkeiten
ZinseinzahlungenLöhne und Gehälter
Einzahlungen aus AnlagenabgangSteuer
 Sozialversicherungsbeiträge
 Leasingraten
Privateinlagen (Einzelunternehmen)Privatentnahmen (Einzelunternehmen)
Kreditaufnahme und EinzahlungKredittilgung und Auszahlung

Bei einer Besitzgesellschaft, die ihr Gebäude verpachtet, könnte eine Liquiditätsplanung wie folgt aussehen:

In den ersten sieben Jahren wird Liquidität aufgebaut, die ab 2027 abgebaut und 2033 sogar zur Unterdeckung führt. Für 2033 und 2034 ist mit einem Liquiditätsunterschuss zu rechnen ist. Hier stellt sich für den Unternehmer die Frage, ob die Unternehmung auf sicheren Beinen steht und ob er dieses Risiko z. B. durch Eigenmittel, zusätzliche Einnahmen und ggf. Fremdfinanzierung decken kann.

Die Rücklage für Dach und Fach wird für Instandhaltungsmaßnahmen angesammelt, welche die Betriebsgesellschaft nicht trägt.

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03. Welche rechtlichen Grundlagen sind für die Kassenhaltung gültig?

  • §§ 146 ff. AO beschreiben die Anforderungen an Kassenführung.

  • § 238 HGB und § 141 AO legen fest, wer buchführungspflichtig ist.

  • § 147 AO enthält die 10-jährige Aufbewahrungsfrist für Kassenbücher und -belege.

  • Die GoBS sind bei Verwendung von elektronischen Kassenbüchern anzuwenden.

Formelle Fehler in der Kassenführung berechtigen das Finanzamt schnell zu Einschätzung von Umsätzen und Steuern.

Bei der Liquiditätssteuerung ist zu prüfen, welche Geld Zu- bzw. Abflüsse regelmäßig, unregelmäßig oder spontan auftreten können.

Liquidität geht vor Rentabilität. Bevor Geldmittel investiert oder angelegt werden, ist für eine ausreichende Liquidität für die Planperiode zu sorgen.

Ein Ansatz ist z. B. die notwendige Liquidität anhand von Durchschnitten der Vorperioden zu planen. In der Vorplanung sind dann die unregelmäßigen Zu- und Abflüsse z. B. monatlich vorzuplanen.