Inhaltsverzeichnis
- 01. Welche Kontenrahmen sind für Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens maßgeblich?
- 02. Wie ist der Kontenrahmen nach Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) gegliedert?
- 03. Welche Vorteile hat die Anwendung des Kontenrahmens nach PBV?
- 04. Was ist ein Kontenplan?
- 05. Wie wird eine Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) durchgeführt?
- 06. Was ist bei der EÜR zu beachten?
- 07. Was ist eine Bilanz?
- 08. Aus welchen Gründen ist eine Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) und Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) notwendig?
- 09. Wie sind die Haftungsverhältnisse in der Bilanz nach Handelsrecht darzustellen?
- 10. Welche vier Arten der Bestandsveränderung sind in einer Bilanz möglich?
- 11. Welche Konten werden aus der Bilanz abgeleitet?
- 12. Mit welchen Konten wird der Erfolg des Unternehmens ermittelt?
- 13. Wie werden Geschäftsvorfälle dokumentiert?
- 14. Welche Kontenarten gibt es?
- 15. Wie gelangt man von der Eröffnungsbilanz zur Schlussbilanz?
- 16. Was ist ein Privatkonto?
- 17. Wie wird auf dem Konto Privat gebucht?
- 18. Wie muss der Gewinn des Unternehmens bei Privatentnahme und -einlagen korrigiert werden?
- 19. Wie werden Sonderposten im Krankenhaus gebucht?
- 20. Welche Besonderheiten sind in der Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) berücksichtigt?
01. Welche Kontenrahmen sind für Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens maßgeblich?
Für Krankenhäuser ist er in der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern (Krankenhaus-Buchführungsverordnung – KHBV), zuletzt geändert am 21.12.2016, in der Anlage 4 beschrieben. Der DATEV-Kontenrahmen SKR 99 beschreibt folgende Kontenklassen:
0: Anlagevermögenskonten
1: Umlaufvermögenskonten
2: Eigenkapitalkonten/Fremdkapitalkonten
3: Fremdkapitalkonten
4: Betriebliche Erträge
5: Andere Erträge
6: Aufwendungen
7: Weitere Aufwendungen
8: Vortrags- und statistische Konten
9: Statistische Konten.
Für Pflegeeinrichtungen ist er in der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (Pflege-Buchführungsverordnung − PBV), zuletzt geändert am 21.12.2016, in der Anlage 4 beschrieben. Der DATEV-Kontenrahmen SKR 45 beschreibt folgende Kontenklassen:
0: Anlagevermögenskonten
1: Umlaufvermögenskonten
2: Eigenkapitalkonten
3: Fremdkapitalkonten
4: Betriebliche Erträge
5: Andere Erträge
6: Aufwendungen
7: Weitere Aufwendungen
8: Weitere Erträge und Aufwendungen, Vortragskonten
9: Statistische Konten.
Zahnärzte, die die doppelte Buchführung durchführen, können den DATEV-Kontenrahmen SKR 80 nutzen, dieser beschreibt folgende Kontenklassen:
0: Anlagekonten
1: Finanz- und Privatkonten
2: Abgrenzungskonten
3: Einkaufs- und Bestandskonten
4: Betriebliche Aufwendungen
7: Bestände
8: Erlöskonten
9: Vortrags- und Abschlusskonten.
Ärzte, die die doppelte Buchführung durchführen, können den DATEV Kontenrahmen SKR 81 nutzen, dieser beschreibt folgende Kontenklassen:
0: Anlagekonten
1: Finanz- und Privatkonten
2: Abgrenzungskonten
3: Einkaufs- und Bestandskonten
4: Betriebliche Aufwendungen
8: Erlöskonten
9: Vortrags- und Abschlusskonten.
Vereine, Stiftungen und gGmbH, die die doppelte Buchführung durchführen, können den DATEV Kontenrahmen SKR 49 nutzen, dieser beschreibt folgende Kontenklassen:
0: Bestandskonten Aktiva
1: Bestandskonten Passiva
2: Erfolgskonten für ideellen Bereich
3: Erfolgskonten für ertragsteuerneutrale Posten
4: Erfolgskonten für Vermögensverwaltung
5: Erfolgskonten für ertragsteuerfreie Zweckbetriebe Sport
6: Erfolgskonten für andere ertragsteuerfreie Zweckbetriebe
7: Erfolgskonten für ertragsteuerpflichtige Geschäftsbetriebe Sport
8: Erfolgskonten für andere ertragsteuerpflichtige Geschäftsbetriebe
9: Statistik- und Vortragskonten.
Vereine, Kindertagesstätten, Freiberufler wie Ärzte usw., die keine doppelte Buchführung durchführen, ermitteln ihren Gewinn nach der Einnahmeüberschussrechnung (EÜR).
02. Wie ist der Kontenrahmen nach Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) gegliedert?
Der Kontenrahmen entspricht den Gliederungsvorschriften des § 3 Abs. 2 PBV. Der Kontenrahmen nach PBV ist für alle ambulanten und stationären bzw. teilstationären Pflegeeinrichtungen, die einen Versorgungsvertrag haben, maßgeblich.
Kontenrahmen nach PBV | |||
Aktiva | Anlagevermögen | Klasse 0 | immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Finanzanlagen |
Umlaufvermögen | Klasse 1 | Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung | |
Passiva | Klasse 2 | Eigenkapital, Sonderposten und Rückstellungen | |
Klasse 3 | Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung | ||
Erträge | Klasse 4 | betriebliche Erträge | |
Klasse 5 | andere Erträge | ||
Aufwendungen | Klasse 6 | betriebliche Aufwendungen | |
Klasse 7 | Weitere Aufwendungen | ||
Ergebnisrechnungen | Klasse 8 | Eröffnungs- und Abschlusskonten | |
Kosten- und Leistungsrechnung | Klasse 9 | Kostenstellen |
03. Welche Vorteile hat die Anwendung des Kontenrahmens nach PBV?
Der Kontenrahmen nach PBV bietet den Einrichtungen eine einheitliche Grundstruktur für die Gliederung und Bezeichnung der Konten. Damit wird die buchhalterische Erfassung der Geschäftsvorgänge vereinfacht und vereinheitlicht. Zeitvergleiche und Betriebsvergleiche sowie die Prüfung der Kontierung sind leichter möglich.
Der Kontenrahmen ist unterteilt in zehn Kontenklassen (1. Stelle der Nummer), in zehn Kontengruppen (2. Stelle der Nummer) und in zehn Kontenuntergruppen (3./4. Stelle der Nummer). Die Konten (bis zu 12 Stellen) können vom Unternehmen, je nach den betrieblichen Erfordernissen, individuell benannt werden. Der betriebliche Kontenplan muss den Vorgaben der Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) entsprechen.
04. Was ist ein Kontenplan?
Der Kontenplan wird aus dem Kontenrahmen abgeleitet und ist auf die Belange des betreffenden Unternehmens speziell ausgerichtet: Er enthält die Grundstruktur des Kontenrahmens, führt jedoch nur die Konten, die das betreffende Unternehmen benötigt und spezifiziert die Bezeichnung in der Kontenunterart.
Beispiel
Innerhalb der Kontenklasse 6 (Betriebliche Aufwendungen), der Kontengruppe 60 (Löhne und Gehälter) und der Kontenart 601 (Löhne und Gehälter Leitung Pflegedienst, PDL) enthält der Kontenplan des Unternehmens die Konten (6010, 6110, 6500).
Analog wird der Betrieb bei der Bildung seiner Bankkonten verfahren: Je nachdem, welche Bankverbindungen existieren, werden in der Kontengruppe 12 Konten angelegt:
1260 | Sparkasse ... |
1261 | Volksbank ... |
1262 | Deutsche Bank ... |
05. Wie wird eine Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) durchgeführt?
Steuerpflichtige, die keine doppelte Buchführung durchführen müssen, ermitteln ihren Gewinn nach der EÜR gemäß § 4 Abs. 3. EStG.
Das amtliche Formular EÜR 2018 hat u. a. folgende Positionen und Angaben in Euro:
Betriebseinnahmen:
Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer
davon aus Umsätzen, die in § 19 Abs. 3 Nr. 1 und 2 UStG bezeichnet sind
umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen
umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach §13b UStG schuldet
vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben
vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer
Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen
private Kfz-Nutzung
sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen
Auflösung von Rücklagen und Ausgleichsposten.
= Summe Betriebseinnahmen.
Betriebsausgaben:
Betriebsausgabenpauschale nach § 3 Nr. 26, 26a und/oder 26b EStG § 3 EStG
Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich der Nebenkosten
bezogene Fremdleistungen
Ausgaben für eigenes Personal (z. B. Gehälter, Löhne und Versicherungsbeiträge).
Absetzung für Abnutzung (AfA):
AfA auf unbewegliche Wirtschaftsgüter (ohne AfA für das häusliche Arbeitszimmer)
AfA auf immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. erworbene Firmen-, Geschäfts- oder Praxiswerte)
AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Kfz)
Sonderabschreibungen nach § 7g EStG
Herabsetzungsbeträge nach § 7g Abs.2 EStG
Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) nach § 6 Abs.2 EStG
Auflösung Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG
Restbuchwert der ausgeschiedenen Anlagegüter.
Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen (ohne häusliches Arbeitszimmer):
Miete/Pacht für Geschäftsräume und betrieblich genutzte Grundstücke
Miete/Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung
sonstige Aufwendungen für betrieblich genutzte Grundstücke (ohne Schuldzinsen und AfA).
Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben:
Aufwendung für Telekommunikation (z. B. Telefon, Internet)
Fortbildungskosten (ohne Reisekosten)
Rechts- und Steuerberatung, Buchführung
Miete/Leasing bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne Kfz)
Beiträge, Abgaben, Gebühren und Versicherungen (ohne Gebäude und Kfz)
Werbekosten
Schuldzinsen zur Finanzierung von AHK von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens
übrige Schuldzinsen
gezahlte Vorsteuerbeträge
an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer
Rücklagen, stille Reserven und/oder Ausgleichsposten
übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben.
Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben und Gewerbesteuer, jeweils unterteilt in: nicht abziehbar und abziehbar:
Geschenke
Bewirtungsaufwendungen
Verpflegungsmehraufwendungen
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (einschl. AfA und Schuldzinsen)
sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben
Gewerbesteuer.
Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrkosten:
Leasingkosten
Steuer, Versicherung, Maut
sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen (z. B. Reparaturen, Wartung, Treibstoff)
Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge
Kfz-Kosten zwischen Wohnung und Betriebsstätte; Familienheimfahrten
mindestens abziehbare Kfz-Kosten zwischen Wohnung und Betriebsstätte; Familienheimfahrten.
= Summe Betriebsausgaben
Ermittlung des Gewinns:
Summe der Betriebseinnahmen
abzüglich Summe der Betriebsausgaben
zuzüglich
Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 2 EStG (Vorjahre)
Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 und 10 EStG
abzüglich Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 1 EStG
Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart
Ergebnisanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften.
= Korrigierter Gewinn/Verlust
bereits berücksichtigte Beträge für die das Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b KStG gilt
steuerpflichtiger Gewinn/Verlust vor Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG
Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Abs. 4a EStG
= steuerpflichtiger Gewinn/Verlust
Ergänzende Angaben:
Rücklagen, stille Reserven
Rücklagen nach § 6c i. V. m. § 6b EStG, R 6.6 EStR § 6c EStG § 6b EStG
Übertrag von stillen Reserven nach § 6c i. V. m. § 6b EStG, R 6.6 EStR § 6c EStG § 6b EStG
Ausgleichsposten nach § 4g EStG
Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen:
Entnahmen und Einlagen:
Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen
Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen.
Das Formular EÜR wird jährlich neu aufgelegt.
06. Was ist bei der EÜR zu beachten?
Auch umsatzsteuerliche Kleinunternehmer (Betriebseinnahmen unterhalb von 17.500 € pro Jahr), haben die EÜR elektronisch, auf dem amtlichen Vordruck (ELSTER) zu übermitteln.
Die Besonderheit der EÜR ist, das Zuflussprinzip: dies bedeutet, dass nur die Einnahmen bzw. Ausgaben zu berücksichtigen sind, welche in dem Wirtschaftsjahr eingenommen bzw. ausgezahlt wurden. Bestandsveränderungen bleiben unberücksichtigt. Dadurch erfolgt keine periodengerechte Gewinnermittlung, dies ist der wesentliche Unterschied zum Betriebsvermögensvergleich (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG und § 5 Abs. 1 EStG ).
Das Ausfüllen der Anlage EÜR ist aufgrund der Belegdokumentation und steuerrechtlichen Inhalte nicht einfach und sehr zeitintensiv. Da die betrieblichen Steuererklärungen seit 2012 nur noch elektronisch eingereicht werden dürfen, ist die Nutzung einer Buchhaltungssoftware angezeigt.
07. Was ist eine Bilanz?
Die Bilanz ist die zu einem bestimmten Zeitpunkt zusammengefasste Gegenüberstellung der Vermögensteile (Aktiva) und der Kapitalien (Passiva) einer Unternehmung. Die linke Seite der Bilanz (Aktiv- oder Vermögensseite) zeigt, aus welchen Teilen sich das Vermögen zusammensetzt. Die rechte Seite (Passiv-, Kapital- oder Schuldenseite) zeigt, aus welchen Quellen die Mittel zur Anschaffung der Vermögenswerte stammen.
Die allgemeine Gliederungsform der Bilanz ist in § 266 HGB verbindlich festgelegt:
Merke
Das Eigenkapital errechnet sich als rechnerische Größe aus Vermögen minus Schulden.
Das Eigenkapital ist eine Schuld des Unternehmens gegenüber dem Eigentümer des Unternehmens.
Merke
Die Summe der Aktiva ist immer gleich der Summe der Passiva, dies ist die Bilanzsumme.
Die allgemeine Gliederungsform der Bilanz nach Anlage 1 der KHBV ist abweichend:
08. Aus welchen Gründen ist eine Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) und Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) notwendig?
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen unterliegen der Pflicht zur kaufmännischen Buchführung. Die Besonderheit der Krankenhaus- und Pflegebuchführung resultiert aus der dualen Finanzierung der Krankenhäuser nach § 4 KHG und der Pflegeeinrichtungen nach den Landespflegegesetzen. Die aktivierten Fördermittel müssen in der Bilanz durch passive Sonderposten neutralisiert werden.
Die Buchung von Sonderposten ist eine Spezialität der KHBV und PBV. Die KHBV (§ 5 Abs. 3 KHBV) und PBV (§ 5 Abs. 2 PBV) schreiben die Buchungen vor. Die KHBV und PBV dienen auch der bundesweiten Vergleichbarkeit der Einrichtung sowie der einheitlichen Datenvorgabe für Kalkulation und Vorbereitung von Pflegesatzverhandlungensowie Beantragung öffentlicher Einzelförderung sowie Fördermittel für die Gesundheitsbetriebe.
siehe auch: H. Christophers, Pflegesatzverhandlungen – die Grundlagen, Hannover 2019.
Die übrige Buchführung entspricht prinzipiell jenen in Industrie- oder Dienstleistungsbetrieben.
09. Wie sind die Haftungsverhältnisse in der Bilanz nach Handelsrecht darzustellen?
Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und die Aufstellungsgrundsätze der Bilanz umfassen auch die Rechnungslegung der Haftungsverhältnisse. Nach Handelsrecht sind folgende Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Verbindlichkeiten
aus der Begebung und Übertragung von Wechseln
aus Bürgschaften
Wechsel- und Scheckbürgschaften
aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.
Der § 251 HGB lässt zur Angabe der Haftungsverhältnisse ein Wahlrecht zu: Danach kann die Angabe in der Bilanz (auf der Passivseite) oder im Anhang erfolgen.
10. Welche vier Arten der Bestandsveränderung sind in einer Bilanz möglich?
Aktivtausch: Beim Aktivtausch sind nur Aktivkonten beteiligt. Bei einer Barabhebung vom Bankkonto und Einzahlung in die Kasse, nimmt das Bankkonto ab und das Kassenkonto um den entsprechenden Betrag zu.
Buchungssatz: Kasse (+) an Bank (-)
Passivtausch: Ein Passivtausch erfasst nur Schulden. Die Bilanzsumme bleibt unverändert. Bei der Umwandlung von Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen in ein Darlehen nimmt das Konto kurzfristige Verbindlichkeiten ab und das Konto Darlehen um den Betrag zu.
Buchungssatz: V. a. L. L (-) an Darlehensschulden (+)
Bilanzverlängerung oder Aktiv-Passiv-Mehrung: Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und auf der Passivseite erhöht sich um den gleichen Betrag. Beim Kauf von Rohstoffen auf Rechnung nimmt das Konto Rohstoffe als Aktivkonto im Soll zu und das Konto Verbindlichkeiten als Passivkonto im Haben zu.
Buchungssatz: Rohstoffe (+) an V. a. L. L (+)
Bilanzverkürzung oder Aktiv-Passiv-Minderung: Die Bilanzsumme vermindert sich auf der Aktiv- und auf der Passivseite um den gleichen Betrag. Bei Bezahlung einer Rechnung per Banküberweisung nimmt das Bankkonto als Aktivkonto ab und das Konto Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf der Passivseite ebenso.
Buchungssatz: V. a. L. L (-) an Bank (-)
Merke
plus und minus auf der Aktivseite = Aktivtausch
plus und minus auf der Passivseite = Passivtausch
plus auf der Aktiv- und plus Passivseite = Aktiv-Passivmehrung
minus auf der Aktiv- und minus Passivseite = Aktiv-Passivminderung
Keiner dieser Geschäftsvorfälle ist erfolgswirksam.
Merke
Links in den Konten werden die Wertzugänge und rechts die Wertabgänge gebucht.
Aktiva mehren sich links. Aktiva mindern sich rechts.
Passiva mindern sich links. Passiva mehren sich rechts.
Jeder Geschäftsvorfall betrifft immer mindestens zwei Konten bzw. Bilanzpositionen, daher auch doppelte Buchführung.
11. Welche Konten werden aus der Bilanz abgeleitet?
Die Positionen der Bilanz werden als aktive (links) und passive (rechts) Bestandskonten geführt, diese werden auch Sachkonten genannt. Die Sachkonten werden im sogenannten Hauptbuch, in T-Konten geführt.
Im Hauptbuch werden die anfallenden Geschäftsfälle nach sachlichen Gesichtspunkten gebucht. So erfasst z. B. das Konto „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ alle Ausgangsrechnungen und im Konto „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ alle Eingangsrechnungen.
Um die Übersicht zu bewahren, werden für jeden Kunden (auch Schuldner oder Debitoren) und Lieferanten (auch Gläubiger oder Kreditoren) einzelne Unterkonten, sogenannte Personenkonten, angelegt.
Die Personenkonten werden in Nebenbüchern geführt. Dies bedeutet, dass nicht direkt in der Bilanz gebucht wird, sondern dort nur die Summe der Buchungen für Debitoren und Kreditoren als Verbindlichkeiten bzw. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dargestellt wird. Die Debitorenbuchhaltung ist für die Forderungen an die Kunden und die Kreditorenbuchhaltung für die Verbindlichkeiten gegenüber den Lieferanten zuständig.
Bei den Sachkonten unterscheidet man folgende T-Konten:
Das Eröffnungsbestandskonto ist aus der Bilanz abgeleitet. Die links auf der Aktivseite der Bilanz befindlichen Bestände werden rechts auf der Habenseite des Eröffnungsbestandskontos eingetragen bzw. gebucht.
S | Eröffnungsbilanzkonto | H | |
AB Passivkonten | AB Aktivkonten | ||
Summe = Summe |
S | Aktivkonto | H | S | Passivkonto | H | |||
AB + Mehrung | - Minderung SB | - Minderung SB | AB + Mehrung | |||||
Summe = Summe | Summe = Summe |
S | Schlussbilanzkonto | H | |
SB Aktivkonto | SB Passivkonto | ||
Summe = Summe |
AB = Anfangsbestand, SB = Schlussbestand
Die Verbindung der Konten findet über den allgemeinen Buchungssatz
SOLL an HABEN |
statt. Die Anfangsbestände der Sachkonten werden aus dem Eröffnungsbestandskonto übertragen. Die Schlussbestände werden im Schlussbestandskonto zusammengeführt.
12. Mit welchen Konten wird der Erfolg des Unternehmens ermittelt?
Es gibt erfolgswirksame Geschäftsvorfälle, bei denen neben der Umschichtung der Vermögens- und/oder Schuldenstruktur auch eine betragsmäßige Änderung des Eigenkapitals des Unternehmens eintritt.
Ein Aufwand vermindert das Eigenkapital und muss daher im Soll gebucht werden.
Beispiel
Lohnzahlung:
Löhne und Gehälter an Bank Kauf von Büromaterial auf Rechnung:
Aufwand Büromaterial an Verbindlichkeiten a.L.L. Zinszahlung:
Zinsaufwand an Bank
Ein Ertrag vermehrt das Eigenkapital und muss daher im Haben gebucht werden.
Beispiel
Verkauf von Waren, bar:
Kasse an Erträge aus Warenverkauf Lieferung auf Rechnung:
Forderungen a.L.L. an Erträge a.L.L. Zinsertrag:
Bank an Zinsertrag
Erfolgskonten sind als Unterkonten des Eigenkapitalkontos angelegt.
Aufwandskonten werden wie Aktivkonten behandelt. Ertragskonten werden wie Passivkonten behandelt.
Bei den Erfolgskonten unterscheidet man folgende T-Konten:
Erfolgskonten haben keinen Anfangsbestand, weil sie nur für einen Zeitraum bebucht werden. Zum Ende der Periode werden die Erfolgskonten über das GUV-Konto im Eigenkapital abgeschlossen.
S | Aufwandskonto | H | S | Ertragskonto | H | |||
Kein AB! + Mehrung | - Minderung SB | - Minderung SB | Kein AB! + Mehrung | |||||
Summe = Summe | Summe = Summe |
AB = Anfangsbestand, SB = Schlussbestand
Die Schlussbestände der jeweiligen Aufwands- und Ertragskonten werden in das GuV-Konto übertragen.
Buchungssatz für den Schlussbestand Aufwandskonto:
GuV | an | Aufwandskonto |
Buchungssatz für den Schlussbestand Ertragskonto:
Ertragskonto | an | GuV |
S | GuV-Konto | H | |
SB Aufwandskonten Gewinn (= Aufwand < Ertrag) | SB Ertragskonten Verlust (= Aufwand > Ertrag) | ||
Summe = Summe |
Der Gewinn oder Verlust aus dem GuV Konto wird in das Eigenkapital übertragen.
Buchungssatz für Gewinn:
GuV | an | Eigenkapital |
Buchungssatz für Verlust:
Eigenkapital | an | GuV |
S | Eigenkapitalkonto | H | |
SB Verlust | AB Gewinn | ||
Summe = Summe |
Die Verbindung der Konten findet immer über den Buchungssatz SOLL an HABEN statt.
13. Wie werden Geschäftsvorfälle dokumentiert?
Im Hauptbuch werden die Geschäftsvorfälle nach sachlichen Gesichtspunkten in die T-Konten gebucht. Als Vorbereitung dieser Buchung dient der Beleg. Der Beleg dokumentiert den Geschäftsvorfall. Ein Geschäftsvorfall ist jede Veränderung von Vermögens- oder Schuldbeständen im Unternehmen.
Zur Buchung der Geschäftsvorfälle im Hauptbuch werden die Belege vorkontiert und das Ergebnis im Grundbuch (oder Tagebuch oder Journal) nach den GoB fixiert.
Das Grundbuch hat folgenden Aufbau: Der Buchungssatz nennt die Konten, auf denen zu buchen ist. Erst das Konto, auf dem im Soll gebucht wird, danach das Konto, auf dem im Haben gebucht wird. Die Konten werden mit dem Wort „an“ verknüpft. Der Wert der Soll-Buchung ist gleich dem Wert der Haben-Buchung.
Beispiel
Kauf von Vorräten auf Rechnung, Beleg ist die Eingangsrechnung des Lieferanten.
Grundbuch (Tagebuch, Journal)
Datum | Belegnummer | Buchungssatz Konto | Soll in € (Lastschrift) | Haben in € (Gutschrift) |
09.04.2019 | ER 901 | Vorräte | 1.000 | |
an V. a. L. L | 1.000 |
Wird ein Geschäftsvorfall nur auf zwei Konten gebucht, ist das ein einfacher Buchungssatz. Wird durch einen Geschäftsvorfall auf mehr als zwei Konten gebucht, so spricht man von einem zusammengesetzten Buchungssatz. Entweder wird das SOLL oder das HABEN gesplittet, daher auch Splitbuchung.
Beispiel
Kauf eines Kfz zum Preise von 47.000 €. Die Bezahlung erfolgt per Scheck über 40.000 € der Rest durch Barzahlung 7.000 €, Beleg ist die Eingangsrechnung des Autohauses mit Quittung über Barzahlung.
Grundbuch (Tagebuch, Journal)
Datum | Belegnummer | Buchungssatz Konto | Soll in € (Lastschrift) | Haben in € (Gutschrift) |
09.04.2019 | ER 902 | Kfz/Fuhrpark | 47.000 | |
an Bank | 40.000 | |||
an Kasse | 7.000 |
Hier liegt ein Habensplitting vor. Wie zu erkennen ist, sind die Buchungen im Soll und im Haben in allen Fällen ausgeglichen.
Es wird ohne USt.-Ausweisung (Brutto) gebucht, da Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen im Allgemeinen nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.
14. Welche Kontenarten gibt es?
Bestandskonten, die langfristig geführt werden und in der Bilanz die Vermögen und Schulden in Aktivkonten und Passivkonten gegenüberstellen. Beispiele: Bank, Fuhrpark, Kasse, Grundstücke, Eigenkapital, Verbindlichkeiten.
Erfolgskonten, die unterjährig geführt werden und in der Gewinn- und Verlustrechnung die Aufwendungen und Erträge in Aufwands- und Ertragskonten gegenüberstellen. Beispiele: Mietaufwand, Personalaufwand, Energiekosten, Erträge aus Dienstleistungen.
15. Wie gelangt man von der Eröffnungsbilanz zur Schlussbilanz?
Zu Beginn des Jahres werden aus der Eröffnungsbilanz alle Aktiv- und Passivkonten eröffnet. Für jede Bilanzposition gibt es ein oder mehrere Konten. Die Geschäftsvorfälle des laufenden Geschäftsjahres verändern die Bestände sowohl dieser Konten als auch die der entsprechenden Aufwands- und Ertragskonten. Am Ende eines jeden Monats bzw. am Jahresende werden alle Aufwands- und Ertragskonten über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen, dieses über das Eigenkapitalkonto und alle Aktiv- und Passivkonten über die Schlussbilanz.
Das Eröffnungsbilanzkonto ergibt sich also aus der Bilanz zum 31.12. des Vorjahres.
Schema für den Kreislauf der Buchführung:
Schritt: Durchführung einer Inventur
Schritt: Erstellung des Inventars
Schritt: Erstellung der Bilanz
Schritt: Umwandlung der Bilanz in ein Eröffnungsbilanzkonto
Schritt: Auflösung des Eröffnungsbilanzkontos in Konten im Hauptbuch; jede Position erhält ein Konto:
S Eröffnungsbilanzkonto H AB Passivkonten AB Aktivkonten Summe = Summe Bei den Aktivkonten (= linke Seite der Bilanz) steht der Anfangsbestand im Soll,
+ Zunahmen im Soll
- Abnahmen im Haben.Bei den Passivkonten (rechte Seite der Bilanz) steht der Anfangsbestand im Haben,
- Abgänge im Soll
+ Zugänge im Haben.S Aktivkonto H S Passivkonto H AB
+ Mehrung
- Minderung
SB
- Minderung
SB
AB
+ Mehrung
Summe = Summe Summe = Summe Schritt: Buchen der Geschäftsfälle (hier ohne USt).
Beispiel
Finanzbuchhaltung eines Sanitätshauses:
Kauf von Rollstühlen/Waren in bar: 5.000 €
Kunde bezahlt eine offene Rechnung in bar: 20.000 €
Bezahlung einer offenen Eingangsrechnung per Überweisung: 4.000 €
Die o. g. Geschäftsvorfälle werden wie folgt im Grundbuch (Tagebuch, Journal) dokumentiert:
Datum Belegnummer Buchungssatz Konto Soll in € (Lastschrift) Haben in € (Gutschrift) 09.04.2019 101 Waren 5.000 an Kasse 5.000 09.04.2019 102 Kasse 20.000 an Forderungen 20.000 09.04.2019 103 Verbindlichkeiten 4.000 an Bank 4.000 Nach der Inventur und der Erstellung des Inventars wurde folgende Bilanz erstellt:
Die Bilanz wird am 01.01.2019 in ein Eröffnungsbestandskonto umgewandelt, dies wird im Hauptbuch geführt und dient zur Buchung der Anfangsbestände auf die Bestandskonten:
S Eröffnungsbestandskonto H Eigenkapital 62.000 Grundstücke und Gebäude 318.000 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 580.000 Einrichtung und Ausstattung 131.000 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 75.000 Fahrzeuge 134.000 Sonstige Verbindlichkeiten 55.000 Waren 95.000 Forderungen aus Lieferung und Leistung 68.000 Kasse 7.000 Bank 19.000 772.000 772.000 Die Konten werden immer durch SOLL an HABEN verbunden. Die auf der Sollseite des EBK stehenden Anfangsbestände der Passivkonten werden also auf die Habenseite des jeweiligen Passivkontos als Anfangsbestand gebucht. Für die Aktivkonten gilt die Habenbestände des EBK in das SOLL der Aktivkonten als Anfangsbestand. Die Buchungssätze für die Eröffnung der Konten lauten:
EBK an Passivkonten Aktivkonten an EBK Bestandskontenkreis
S Aktivkonto
Grundstücke und GebäudeH S Passivkonto
EigenkapitalH AB 318.000 AB 62.000 S Aktivkonto
Einrichtung und AusstattungH S Passivkonto
Verbindl. gegenü. KreditinstitutH AB 131.000 AB 580.000 S Aktivkonto
FahrzeugeH S Passivkonto
Verbindlichkeiten aus L. und L.H AB 134.000 AB 75.000 S Aktivkonto
WarenH S Passivkonto
Sonstige VerbindlichkeitenH AB 95.000 AB 55.000 S Aktivkonto
Forderungen aus L. und L.H AB 68.000 S Aktivkonto
KasseH AB 7.000
Überträgt man die o. g. Geschäftsvorfälle auf die entsprechenden Konten, so ergibt sich folgendes Bild (es werden nur die Konten dargestellt, auf denen sich Veränderungen ergeben haben):S Aktivkonto
BankH AB 19.000 S Aktivkonto
WarenH S Passivkonto
Verbindlichkeiten aus L. und L.H AB 95.000 103/4.000 AB 75.000 101/5.000 S Aktivkonto
Forderungen aus L. und L.H AB 68.000 102/20.000 S Aktivkonto
KasseH AB 7.000 101/5.000 102/20.000 S Aktivkonto
BankH AB 19.000 103/4.000 6. Schritt: Abschluss der Konten (dargestellt am Beispiel des Kontos Kasse):
6.1Addition der wertmäßig größeren Seite (hier Soll: 27.000):
6.2S Aktivkonto
KasseH AB 7.000 101/5.000 102/20.000 27.000 Übertragung der Summe (= 27.000) auf die wertmäßig kleinere Seite:
6.3S Aktivkonto
KasseH AB 7.000 101/5.000 102/20.000 27.000 27.000 Ermittlung des Saldos auf der wertmäßig schwächeren Seite; der Saldo ist gleich der Schlussbestand (SB) und wird in das Schlussbestandskonto gebucht:
S Aktivkonto
KasseH AB 7.000 101/5.000 102/20.000 SB 22.000 27.000 27.000 Als Formel wird:
$$AB\;(7.000) +\; Mehrung \;(20.000) -\; Minderung\;(5.000) = SB\;(22.000)$$
gerechnet.
Der Schlussbestand der Aktivkonten steht im HABEN und wird im Schlussbestandskonto im SOLL gebucht:
SBK an Aktivkonten Der Schlussbestand der Passivkonten steht im SOLL und wird im Schlussbestandskonto im HABEN gebucht:
Passivkonten an SBK Merke
Das Konto Bank ist ein Wechselkonto als Aktivkonto steht der Schlussbestand im Allgemeinen im Soll. Wird das Konto jedoch z. B. durch einen Dispositionskredit überzogen steht der Schlussbestand nun im Haben. Das Konto Bank ist dann passiv.
Schritt: Durchführen einer Inventur, Erfassung der Saldenbestätigungen der Kunden und Lieferanten.
Schritt: Differenzen aus körperlichen Bestandsaufnahme und Buchbestand buchen (Abschreibungen/Zuschreibungen auf die jeweiligen Bestände).
Schritt: Erstellung des Schlussbestandskontos
Nach Abschluss aller Konten wird das Schlussbestandskonto erstellt, indem die Schlussbestände der Sollkonten auf der Aktivseite und die Schlussbestände der Passivkonten auf der Habenseite übertragen werden.Schritt: Erstellung der Schlussbilanz
Nach Abschluss aller Konten wird die Schlussbilanz erstellt, indem die Schlussbestände der Sollseite des Schlussbestandskontos auf der Aktivseite und die Schlussbestände der Habenseite des Schlussbestandskontos auf die Passivseite der Bilanz nach dem Bilanzschema zusammengefasst übertragen werden.
Generell gibt es nur eine Bilanz zum Stichtag, diese wird aus den Schlussbeständen des Vorjahres gebildet und beinhaltet somit die Anfangsbestände der neuen Rechnungsperiode. Die Finanzbuchhaltung beginnt mit dem Eröffnungsbestandskonto und endet mit der Erstellung des Schlussbestandskonto.
Das folgende Schaubild stellt den Kreislauf der Buchhaltung dar:
Inventur zum 31.12.2018 |
wird zum |
Inventar zum 31.12.2018 |
ergibt die |
Schlussbilanz zum 31.12.2018 |
ist gleich der |
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 |
Aktiva | Bilanz 31.12.18 | Passiva | |
Anlagevermögen | Eigenkapital | ||
Umlaufvermögen | Fremdkapital | ||
Bilanzsumme = Bilanzsumme |
Hauptbuch zum 01.01.2019
Soll | Eröffnungs-bestandskonto (EBK) | Haben | |
AB Eigenkapital | AB Anlagevermögen | ||
AB Fremdkapital | AB Umlaufvermögen | ||
Bilanzsumme = Bilanzsumme |
Bestandskonten
S | Aktivkonto Anlagevermögen | H | S | Passivkonto Eigenkapital | H | |||
AB Mehrung | Minderung SB | Minderung SB | AB Gewinn (GuV) | |||||
Summe = Summe | Summe = Summe |
S | Aktivkonto Umlaufvermögen | H | S | Passivkonto Fremdkapital | H | |||
AB Mehrung | Minderung SB | Minderung SB | AB Mehrung | |||||
Summe = Summe | Summe = Summe |
Schlussbestände der Bestandskonten in das
S | Schlussbilanzkonto (SBK) | H | |
SB Anlagevermörgen SB Umlaufvermögen | SB Eigenkapital SB Fremdkapital | ||
Bilanzsumme = Bilanzsumme |
Inventur zum 31.12.2019 |
wird zum |
Inventar zum 31.12.2019 |
ergibt die |
Schlussbilanz zum 31.12.2019 |
die ist gleich der |
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 |
Aktiva | Bilanz 31.12.19 | Passiva | |
Anlagevermögen | Eigenkapital | ||
Umlaufvermögen | Fremdkapital | ||
Bilanzsumme = Bilanzsumme |
AB = Anfangsbestand, SB = Schlussbestand
16. Was ist ein Privatkonto?
Das Privatkonto ist ein Unterkonto des Kontos Eigenkapital.
Hier werden bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften die Privateinlagen und Privatentnahmen des Unternehmers gebucht. Es wird am Jahresende direkt über das Bestandskonto Eigenkapital im Hauptbuch abgeschlossen.
Das Privatkonto dient der Abgrenzung von betrieblich veranlassten Geschäftsvorfällen und privaten Entnahmen, da diese nicht erfolgswirksam werden dürfen; dies ist insbesondere bei der Ermittlung der Steuern wichtig.
Folgende Geschäftsvorfälle sind privater Natur:
Privateinlagen: dies sind Geldmittel oder z. B. überlassene Vermögensgegenstände
Privatentnahmen: dies sind Entnahmen von Barmitteln oder Sachgegenständen (z. B. Nutzung des Firmen-Pkw, Privatgespräche über das Firmentelefon).
17. Wie wird auf dem Konto Privat gebucht?
Das Konto Privat hat keinen Anfangsbestand, da es über das Konto Eigenkapital abgeschlossen wird. Privatentnahmen werden im Soll gebucht, da sich dadurch die Ansprüche des Unternehmers dem Unternehmen gegenüber mindern, Privateinlagen werden im Haben gebucht.
Hinweis
Privatentnahmen von Waren sind wie ein Warenverkauf zu behandeln, d. h. sie unterliegen ggf. der Umsatzsteuerpflicht. Die Habenbuchung wäre auf dem Konto Umsatzerlöse möglich, besser ist jedoch eine Habenbuchung auf dem Konto Eigenverbrauch.
S | Konto Privat | H | |
Privatentnahmen EK-Mehrung | Privateinlagen
| ||
Bilanzsumme = Bilanzsumme |
Der Einzelunternehmer entnimmt vom Warenlager Elastikbinden im Wert von 20 € netto zzgl. 19 % USt für den Eigenbedarf.
Buchungssatz:
Privatkonto | 23,80 € | an | Erlöse aus Privatentnahmen | 20,00 € |
an | Umsatzsteuer | 3,80 € |
18. Wie muss der Gewinn des Unternehmens bei Privatentnahme und -einlagen korrigiert werden?
Die korrigierte Erfolgsermittlung erfolgt so, dass privat veranlasste Vorgänge das Ergebnis der Unternehmung nicht beeinflussen, dafür muss bei der Gewinn- bzw. Verlustermittlung wie folgt gerechnet werden:
Eigenkapital am Ende des Geschäftsjahres | |
- | Eigenkapital am Ende des Vorjahres |
- | Privateinlagen |
+ | Privatentnahmen |
= | korrigierter Jahreserfolg |
Der Gewinn ist beim Privatkonto also der Unterschied zwischen dem Eigenkapital am Schluss des Geschäftsjahres und dem Eigenkapital am Schluss des vorangegangenen Geschäftsjahres, zuzüglich der Privatentnahmen und abzüglich der Einlagen. Privatentnahmen sind ein vorweggenommener Gewinn.
19. Wie werden Sonderposten im Krankenhaus gebucht?
Beispiel
Ein hamburgisches Krankenhaus beantragt für die Erweiterung der technischen Anlagen des Krankenhauses öffentliche Fördermittel (FöMi) und erhält eine Zusage über 500.000 €. Der gestellte Antrag beschreibt idealerweise das zweckgebundene Objekt und enthält als Anlagen Baupläne, Kostenvoranschläge, Investitionspläne usw.
Der Geschäftsvorfall wird insgesamt wie folgend kontiert: Der Antrag selbst ist kein Geschäftsvorfall, der Bewilligungsbescheid der Behörde ist wie eine Ausgangsrechnung zu buchen, das hamburgische Krankenhaus hat nun Forderungen an die auszahlende Behörde.
Buchung bei Bewilligung:
Forderungen nach dem KHG | 500.000 € | an | Erträge nach dem KHG | 500.000 € |
Forderungen sind erfolgswirksam, daher sind sie gem. § 5 KHBV zu neutralisieren. Forderungen können durch Verbindlichkeiten in der Bilanz und Erträge durch Aufwendungen in der GuV neutralisiert werden.
Buchung der Neutralisierung der Forderungen und des Ertrags:
Zuführung von Fördermitteln nach KHG zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten | 500.000 € | an | Verbindlichkeiten nach dem KHG | 500.000 € |
Die Fördermittel sind, solange diese nicht investiert worden sind, Verbindlichkeiten gegenüber der Behörde und sind den Sonderposten zuzuführen. Nach dem Bescheid überweist die Behörde das Geld. Solange die Fördermittel nicht investiert sind, hat die Behörde z. B. bei Insolvenz des Krankenhauses einen bevorrechtigten Rechtsanspruch auf die bewilligten Fördermittel.
Buchung der Einzahlung:
Guthaben bei Kreditinstituten | 500.000 € | an | Forderungen nach dem KHG | 500.000 € |
Diese Buchung ist ein Aktivtausch und somit erfolgsneutral. Die Forderungen werden erfüllt und die Bankbestände mehren sich.
Nachdem dem Krankenhaus nun die Liquidität für die Maßnahme zur Verfügung steht, investiert es die Fördermittel und einen Teil Eigenmittel.
Buchung bei der Investition:
Technische Anlagen in Betriebsbauten | 750.000 € | an | Guthaben bei Kreditinstituten | 750.000 € |
Da das Geld der Behörde (die Fördermittel) ausgegeben ist, kann der Betrag auch nicht in bar zurückgezahlt werden. Die Ansprüche der Behörde auf die geförderten Investitionen werden nun durch die Zuführung zu Sonderposten dokumentiert.
Buchung der Zuführung zu Sonderposten:
Verbinlichkeiten nach dem KHG | 500.000 € | an | Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG | 500.000 € |
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Behörde sinken um 500.000 €, weil diese zweckgebunden investiert wurden. Die Sonderposten zeigen an, in welcher Höhe Fördermittel im Unternehmen gebunden sind.
Das Konto „Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG“ ist ein passives Bestandskonto. Dieses Konto zeigt an, wie viele Fördermittel im Anlagevermögen des Krankenhauses gebunden sind. Sonderposten sind dem Eigenkapital zuzuordnen, da sie zeitlich wie das gezeichnete Kapital im Unternehmen gebunden und darauf keine Zinsen zu zahlen sind. In der Bilanz stehen die Sonderposten unter dem Posten Eigenkapital. Sie werden in der Bilanzanalyse dem Eigenkapital zugerechnet.
Die geförderten und teilweise mit Eigenmitteln finanzierten technischen Anlagen sind gemäß AfA-Tabelle über zehn Jahre abzuschreiben. Hierbei ist darauf zu achten, dass nur der Teil der AfA erfolgswirksam wird, der auf Eigenmittel basiert, der Rest ist zu neutralisieren.
Buchung der jährlichen Abschreibung:
Abschreibung auf Sachanlagen | 75.000 € | an | Technische Anlagen in Betriebsbauten | 75.000 € |
Nach dem obigen Buchungssatz sind die gesamten AfA erfolgswirksam, der auf Fördermittel beruhende Teil ist zu neutralisieren.
Neutralisierungder FöMi-bedingten AfA:
Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG | 50.000 € | an | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten nach dem KHG | 50.000 € |
Die Erträge neutralisieren die AfA in der GuV und die Minderung des passiven Sonderpostens gleicht die Minderung der aktiven technischen Anlagen in der Bilanz aus.
20. Welche Besonderheiten sind in der Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) berücksichtigt?
Verwahrgelder, die die Pflegeheime für die Bewohner verwalten, sind eine Besonderheit. Hinzu kommt die öffentliche Investitionsfinanzierung, welche analog der Fördermittel (FöMI) im Krankenhaus gebucht werden. Für beide Bereiche finden sich in der Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) Regelungen.