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Unternehmensführung und -steuerung

Finanzplan

01. Aus welchen Gründen ist eine Finanzplanung erforderlich?

Um rechtzeitig zu erkennen, ob finanzpolitische Maßnahmen zur Wahrung der Liquidität notwendig werden und um zu vermeiden, dass Störfaktoren nicht zur Zahlungsunfähigkeit führen, müssen die künftigen Ein- und Auszahlungen geplant werden.

02. Wie ist bei Aufstellung eines Finanzplanes vorzugehen und worauf ist zu achten?

Im Finanzplan werden die Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt sowie der Kapitalbedarf und die Kapitaldeckungsmöglichkeiten aufgeführt. Alle Bereiche eines Unternehmens müssen in den Finanzplan miteinbezogen werden, so z. B. der Beschaffungs- und Investitionsplan, der Forschungs- und Entwicklungsplan oder der Produktionsplan.

Es muss darauf geachtet werden, dass alle Informationen vollständig und übersichtlich erfasst werden. Die Zukunftsbezogenheit verlangt, dass die Änderungen bei Löhnen, Zinsen usw. berücksichtigt werden müssen. Bereits getroffene Maßnahmen dürfen nur dann miteingerechnet werden, wenn sie Ein- oder Auszahlungen im Planungszeitraum bewirken.

Ebenso ist das Bruttoprinzip einzuhalten, d. h. es dürfen keine Saldierungen (Verrechnungen) von Ein- und Auszahlungen vorgenommen werden. Darunter leidet die Klarheit bzw. Übersichtlichkeit. Die Planungsansätze müssen auf realistischen Annahmen basieren und Absatzerwartungen oder Lohn- und Preissteigerungen berücksichtigen.

Die Termingenauigkeit verlangt, dass Ein- und Auszahlungen zu den Zeitpunkten erfasst werden, an denen sie anfallen, denn nur so können Rückschlüsse auf die Einhaltung der ständigen Zahlungsfähigkeit gezogen werden.

03. Wie ist die Finanzplanung strukturiert?

Die Finanzplanung kann kurzfristig, mittelfristig oder langfristig aufgebaut sein. Der Finanzplan beruht auf den Einzahlungen und Auszahlungen bzw. den Einnahmen und Ausgaben, wobei bei dem ersten Begriffspaar nur die Kassenbestände und jederzeit verfügbaren Bankguthaben enthalten sind, während bei dem zweiten auch die Kreditvorgänge enthalten sind.

Die Daten für den Finanzplan werden aus den übrigen Teilplänen, wie z. B. der Warenbeschaffung, den Lagerkosten abgeleitet. Die Finanzplanung muss, um eine ständige Liquidität zu garantieren, immer auf den Zeitpunkt der festgelegten Ausgaben bezogen sein. Gelegentlich erforderliche langfristige Kapitalrechnungen erstrecken sich auf Gründung bzw. Umgründung, Kapazitätsausweitung und Umstrukturierungen und fordern eine möglichst genaue Erfassung aller Kosten und deren Zahlungseingänge.

04. Welche Größen müssen in der kurzfristigen Finanzplanung (auch: kurzfristige Liquiditätsplanung) berücksichtigt werden?

  1. Anfangsbestand an Zahlungsmitteln und den liquiden Mitteln. Hierzu zählen:

    • Bargeld

    • sofort fällige Forderungen und

    • evtl. Kreditlinienn

  2. Einzahlungen, gegliedert nach

    • Einzahlungen aus Umsätzen

    • Finanzvorgängen und

    • sonstigen, außerhalb des Geschäftsbetriebs liegenden Vorgängen.

  3. Auszahlungen, gegliedert nach Auszahlungen

    • für den laufenden Geschäftsbetrieb

    • für Finanzvorgänge und

    • sonstige, außerhalb des Geschäftsbetriebs fallende Vorgänge.

  4. Über- bzw. Unterdeckung, die mithilfe des Finanzplans vermieden werden soll.

Finanzpläne sind oftmals mit Unsicherheiten bezüglich künftiger Einnahmen oder Ausgaben behaftet (Höhe und Zeitpunkt), sodass sich eine monatliche Fortschreibung bzw. Korrektur aufgrund inzwischen bekannt gewordener Veränderungen empfiehlt.

Kurzfristige Finanzplanung eines Unternehmens (1. bis 4. KW):

Kurzfristige Finanzplanung1. KW2. KW3. KW4. KWSumme
alle Angaben in 1.000 €
Einnahmen:
 Forderungen aus LL2025101065
Umsätze4003503003001.350
Anzahlungen801006080320
sonstige Einzahlungen2040101080
Summe Einzahlungen5205153804001.815
Ausgaben:
 Löhne und Gehälter  120 120
Lohnsteuer 15  15
Sozialabgaben 50  50
Berufsgenossenschaft 5  5
Verbindlichkeiten aus LL3803504003601.490
Darlehen30  1040
Steuern 20  20
Tilgung10   10
Privatentnahmen10  515
sonstige Auszahlungen5050  100
Summe Auszahlungen4804905203751.865
Saldo: Einnahmen - Ausgaben4025-14025 
Bankkonto; Anfangsbestand: -50-1015-125-100
Limite: 100

Analyse der kurzfristigen Finanzplanung:

  1. Der finanzielle Engpass ist in der 3. und 4. KW.

  2. In der 3. KW ist das Unternehmen kurzfristig zahlungsunfähig.

  3. In der 4. KW ist der Kontokorrentkredit mit - 100 T€ voll ausgeschöpft.

Mögliche kurzfristige Maßnahmen im Einnahmenbereich, z. B.:

  • Einbringen der Forderungen aus LL der 4. KW bereits in der 3. KW.

  • Erhöhung der Kundenanzahlungen: in der 3. KW und 4. KW um je 10 T€.

Mögliche kurzfristige Maßnahmen im Ausgabenbereich, z. B.:

  • Finanzieren auf Kosten der Lieferanten („Verschleppen der Bezahlung der Verbindlichkeiten“), z. B. in der 3. und 4. KW um jeweils 20 T€.

  • Verzicht auf Privatentnahmen in der 4. KW.

Langfristige Betrachtung:
Es ist sorgfältig zu beobachten, ob das Unternehmen nicht möglicherweise ein generelles Liquiditätsproblem hat, das mittel- und langfristig in jedem Fall gelöst werden muss (Renditestruktur, Kostenstruktur, Fristigkeit der Einnahmen und Ausgaben, Kapitalbedarf u. Ä.). Die oben vorgeschlagenen Maßnahmen können nur kurzfristiger Natur sein. In der Praxis wird die Finanzplanung dv-gestützt durchgeführt.

Merke

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Mangelnde Liquidität ist Ursache Nr. 1 bei Zusammenbrüchen deutscher Firmen (nicht mangelnde Aufträge).

05. Welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmeseite bestehen?

  • Absatz verstärkt nur gegen Barzahlung

  • forcierte Eintreibung fälliger Forderungen

  • Verkauf von Forderungen durch Factoring

  • Aufnahme neuer Kredite

  • Liquidierung langfristig gebundener Vermögensteile durch Verkauf

  • Eigenkapitalerhöhungen durch Geldeinlagen der Inhaber.

06. Welche Möglichkeiten bestehen zur Entlastung der Auszahlungen?

  • Verschiebungen des Kaufs von Investitionsgütern

  • Leasing statt Kauf von Investitionsgütern

  • Hinausschieben von Bestellungen, die bar bezahlt werden müssen

  • Verlängerung der Kreditfristen durch verspätetes Begleichen von Rechnungen

  • Verzicht auf Gewinnausschüttungen

  • Reduzierung der Privatentnahmen seitens des Unternehmers.