Inhaltsverzeichnis
01. Welche Anmeldungen sind erforderlich? Welche Genehmigungen müssen eingeholt werden?
Die Mehrzahl der Existenzgründer unterschätzen den Zeitaufwand, der mit Anmeldungen und Genehmigungen verbunden ist. Manche Vorgänge sind „reine Formsache“, andere wiederum Voraussetzung für den Beginn der Geschäftstätigkeit. Verzögerungen können eintreten, wenn Genehmigungen aufeinander aufbauen. Kosten entstehen (fast) immer.
Gewerbeanmeldung im Überblick | |
Deutsche Staatsangehörigkeit | Die Ausübung eines Gewerbes ist für EU-Bürger möglich. Bei Gewerbeanmeldungen von Personen, die nicht EU-Bürger sind bzw. nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis erforderlich. |
Gewerbeschein | Jeder, der ein Gewerbe betreiben will (z. B. Handelsgewerbe nach § 1 Abs. 2 HGB), muss dies vorher anmelden: Den Gewerbeschein erhält man bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung; mitzubringen sind der Personalausweis oder Pass und ggf. erforderliche Nachweise/Genehmigungen (vgl. unten: Besondere Genehmigungen). Der Betrieb eines Gewerbes ist grundsätzlich jedermann gestattet. Das Gewerbeamt leitet die Anmeldung weiter an das Finanzamt, das statistische Landesamt, die Berufsgenossenschaft, die IHK bzw. Handwerkskammer und ggf. an das Handelsregister. |
Finanzamt | Bei Gewerbetreibenden erhält das Finanzamt eine Mitteilung über die Existenzgründung vom Gewerbeamt. Freiberufler müssen sich selbst anmelden. Gewerbetreibende können sich zusätzlich selbst anmelden und so ggf. den Vorgang beschleunigen. Das Finanzamt stellt Fragen (geschätzte Einnahmen/Ausgaben) und erteilt eine Steuernummer. Prüfen Sie, ob die Kleinunternehmerregelung (Verzicht auf USt) für Sie infrage kommt. |
IHK | Gewerbetreibende müssen sich bei der IHK anmelden. |
Krankenkasse | Wer Angestellte beschäftigt, muss sich bei der zuständigen Krankenkasse anmelden (Abführung der Sozialversicherungsbeiträge). |
Handelsregister | Die Pflicht oder die Möglichkeit der Handelsregistereintragung ist abhängig von der Rechtsform. Die IHK prüft und berät. |
Agentur für Arbeit | Pflicht zur Anmeldung, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden. Die Agentur erteilt eine Betriebsnummer und händigt ein Schlüsselverzeichnis der versicherungspflichtigen Tätigkeiten aus. |
Krankenkasse | Die Anmeldung ist erforderlich, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden und kann nach der Betriebsgründung erfolgen. |
Berufsgenossenschaft | Bei Gründung oder Übernahme besteht Anmeldepflicht. Die BG prüft, ob der Geschäftsbetrieb versicherungspflichtig ist. Ggf. kann sich eine freiwillige Versicherung lohnen, da die Beiträge niedrig sind. |
Besondere Genehmigungen (Sachkundenachweis) | Für einige Geschäftszweige sind Sachkundenachweise (Befähigungsnachweis) erforderlich: z. B. Verkauf von Milch, Schusswaffen, frei verkäufliche Arzneimittel; Hotel und Gaststätten: Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz und Teilnahme an einem eintägigen Kurs der IHK; Betreiben von Umwelt gefährdenden Anlagen: Genehmigung nach dem BISchG; Reisegewerbe (ohne feste Betriebsstätte): Erlaubnis beim Gewerbeaufsichtsamt erforderlich. Über weitere, genehmigungspflichtige Gewerbe informiert die zuständige IHK. |
Formalitäten in eigenem Interesse | Anmeldung des Betriebes bei den Versorgungsbetrieben (Strom, Wasser, Müll); Bankverbindung, ggf. Postfach/Postvollmacht; Telefon-/Telefax-Anschluss; Webseite/Internetadresse; Firmenschild anbringen. |
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