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Unternehmensführung und -steuerung

Risikofelder

01. Welche Risikofelder werden unterschieden?

Man unterscheidet bei den Risikofeldern interne und externe Gefahrenpotenziale und Risikofelder, z. B.:

Interne Risikofelder
Unternehmen an sich, UnternehmensstrukturZum Beispiel Arbeits- und Verfahrensanweisungen, strategische Lücken, Risiken aus Liefer- und Leistungsverpflichtungen, Wertschöpfungsketten in der Produktion/bei der Erbringung von Dienstleistungen, interne und externe Schnittstellen sind nicht abgestimmt.
Kaufmännischer SektorZum Beispiel Unternehmensprozesse, Absatzmarkt/Vertrieb, Service/Kundenorientierung, Finanzen (z. B. Geschäfte mit Derivaten, Liquiditätsprobleme, Fälligkeit von Krediten in wirtschaftlich schlechter Lage, Zinsänderungsrisiken in Zeiten steigender Zinsen), abnehmende Kapazitätsauslastung, sinkender Auftragsbestand, sinkender Cashflow, drohende Überschuldung (z. B. aufgrund zu geringer Eigenkapitalausstattung in Verbindung mit Ertragseinbrüchen – Konkursrisiko).
BestandsbewirtschaftungZum Beispiel ungünstige Beschaffungsquellen, fehlerhafte Lieferantenauswahl, Abnahmeverpflichtungen, Gefahr der Schaffung von Lagerüberbeständen, steigende Beschaffungspreise, Zunahme des Vorratsvermögens.
Instandhaltung, InvestitionZum Beispiel Veralterung der Technologie bei den Produktionsmaschinen.
PersonalZum Beispiel steigende Krankenstände, Gehaltszuwächse, Altersstruktur.
Gesetzliche RegelungenZum Beispiel Produkthaftung, Änderung der Nutzungsdauer beim Anlagevermögen aufgrund neuer AfA-Tabellen.
Externe Risikofelder
ÖkonomischeZum Beispiel Marktrisiken, Branchenrisiken, Finanzrisiken, Geschäfte mit Rücknahme-, Garantie- und Strafklauseln. Geschäftsbeziehungen mit Krisenregionen, steigende Inflationsrate, Rücknahme von Bestands- und Vertragsgarantien, Kündigung von größeren Krediten durch die Banken.
TechnologischeZum Beispiel Wettbewerber, Kundenerwartungen, Image, Erneuerung der Produkttechnologie bei Wettbewerbern, Lieferanten halten sich nicht an Absprachen.
SozialeZum Beispiel Bewertungsplattformen, Blogs, soziale Netzwerke, Umwelt- und Sozialpolitik und deren Konsequenzen, Finanzierung der Leistungen der betrieblichen Sozialpolitik, Aktivitäten von Öko- oder Terrorgruppen gegen den Betrieb oder das Unternehmen, signifikante Änderungen von Verbrauchergewohnheiten.
RechtlicheZum Beispiel Produkthaftung (Produkthaftungsrisiken (insbesondere in den USA), Gesetze und Richtlinien, Rechtsprechung, gesellschaftliche Trends, Verfahrens-, Kontroll- und Organisationsregeln, geänderte bzw. neue, noch restriktivere Umweltauflagen oder -Verbote, weitere gewerbe- oder baurechtliche Einschränkungen, Verlängerung der Garantiefristen im BGB.

Zwischen den Bereichen/Risikofeldern können Wechselbeziehungen vorliegen. Die oben dargestellte Auflistung kann nicht erschöpfend sein. Jedes Unternehmen muss seine speziellen Risiken erkennen und bewerten (Eintrittswahrscheinlichkeit und ökonomische Folgen in Geldeinheiten).

Vgl. dazu: Marktbedingungen

02. Warum muss die Produkthaftung im Rahmen des Risikomanagements beachtet werden?

Unternehmen, die Produkte verkaufen (in Verkehr bringen), die mit einem Mangel behaftet sind, müssen für den Mangel und den eventuell entstehenden Schaden beim Verbraucher haften (Produkthaftungsgesetz, Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte; ProdHaftG). Der Hersteller haftet ebenfalls im Rahmen der Produkthaftung, falls mit dem Einsatz eines schadhaften Produkts beim Endverbraucher weitere Schäden an Personen, Sachen oder Vermögen entstehen. Der Hersteller muss sich dabei von einer sogenannten schuldhaften Sorgfaltspflichtverletzung selbst entlasten.

Weiterhin gilt: Ein Produkt, das nicht so eingesetzt werden kann, wie es der Kunde erwarten darf oder wie es vertraglich zugesichert wurde, unterliegt der Gewährleistung (Garantie bzw. Mängelhaftung nach BGB).

03. Warum müssen soziale Netzwerke (Social Media) im Rahmen des Risikomanagements beachtet werden?

Es ist nicht selten, das ein Unternehmen von einem Shitstorm (Sturm der Entrüstung) auf Facebook überrascht wird; so geschehen bei McDonald´s wegen einer Preiserhöhung und bei Vodafone wegen einer unangemessenen Reaktion auf eine Kundenbeschwerde. In derartigen Fällen reicht es nicht aus bei Facebook oder anderen Netzwerken vertreten zu sein, sondern es muss ein konkreter Krisenplan vorhanden sein, der vorgibt, wie zu verfahren ist (Mitarbeiter? Maßnahmen? Argumente?). Nur dann ist das Unternehmen für derartige Fälle gerüstet.