Kursangebot | Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz | Maßnahmen und Hilfsmittel zur Förderung des Mitarbeiterbewusstseins

Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

Maßnahmen und Hilfsmittel zur Förderung des Mitarbeiterbewusstseins

 

01. Warum muss das Mitarbeiterbewusstsein gefördert werden?

Dauerhaft sichere Verhaltensweisen der Mitarbeiter sind vom Mitarbeiterbewusstsein direkt abhängig. Die Sicherstellung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aber auch des Umweltschutzes gehören zu den wesentlichen Aufgaben der Führungskräfte.

Die Führungsaufgabe „Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz/Umweltschutz“ hat das Ziel

  • sicherheitswidrige Verhaltensweisen der Mitarbeiter zu korrigieren

    → kurzfristiges Ziel

    und

  • in sichere Verhaltensweisen bei der Arbeit zu überführen

    → mittel- und langfristiges Ziel.

Der Industriemeister Metall sollte daher mit

  • den Modellvorstellungen zum Mitarbeiterverhalten,

  • den Grundsätzen des menschlichen Handelns,

  • den Motivationsprozessen sowie

  • den Möglichkeiten, das Mitarbeiterverhalten nachhaltig zu ändern,

vertraut sein (Einzelheiten dazu unter 03. ff.).

 

02. Welche Maßnahmen sind geeignet, das Mitarbeiterbewusstsein bezüglich der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes zu fördern (Überblick)?

Maßnahmen zur Förderung des Mitarbeiterbewusstseins
Information der Mitarbeiter
  • Geeignete Hilfsmittel einsetzen, z. B.: Plakate, Videosequenzen, Broschüren der Berufsgenossenschaft
  • Ausbildungsveranstaltungen der Berufsgenossenschaft nutzen und umsetzen
  • Betriebliche Arbeitsschutzlehrgänge zur Weiterbildung umsetzen
  • Unterweisungen, Sicherheitskurzgespräche durchführen
Auswertung von Unfällen und Beinaheunfällen
  • Unfallberichte, Verbandsbuch, Statistiken u. Ä.
Zentrale Führungsaufgaben des Meisters
  • Einfordern der Mitarbeiterpflichten sowie Kontrolle
  • Vorbildfunktion des Vorgesetzten
  • Beteiligung der Mitarbeiter an Problemlösungen
  • Gezielte Verhaltensänderung der Mitarbeiter
  • Information der Mitarbeiter zum Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz:

    • Neben den Unfallverhütungsvorschriften, die die Berufsgenossenschaften den Betrieben kostenlos zur Verfügung stellen, geben der Informationsdienst der BG sowie der zuständigen Behörden geeignete Materialien und Hilfsmittel heraus: Plakate, Filme, Videos, Zeitschriften, Broschüren usw.

    • Zur eigenen Aus- und Weiterbildung sowie die der Mitarbeiter sollte der Meister die kostenlosen speziellen Schulungen der BG nutzen. Diese Kurse vermitteln das notwendige Wissen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

    • Der Meister hat als Vertreter des Arbeitgebers die erforderlichen Unterweisungen in der Arbeitssicherheit sowie im Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz durchzuführen.

  • Auswertung von Unfällen und Beinaheunfällen:

    Entsprechend der DGUV-Vorschrift 1 „Prävention“ sollte das Auffinden von Gefährdungspotenzialen natürlich nicht vorrangig in der Auswertung eingetretener Unfälle sein; trotzdem ist die Unfallanalyse notwendig. Sie kann sich beziehen auf die Auswertung der betrieblichen Unfallstatistik bzw. externer Statistiken und/oder auf die Auswertung des Verbandsbuchs. Selbstverständlich müssen aktuelle Unfälle bzw. Beinaheunfälle sofort analysiert werden. Dazu einige Merkpunkte:

    • Im Vordergrund steht bei der Unfallanalyse nicht die Ermittlung „eines Schuldigen“, sondern das Erkennen der Ursachen und die Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung.

    • Wichtige Betrachtungspunkte bei der Unfall-Analyse sind:

      • Was hat sich ereignet?

        → Keine Vermutungen, sondern Tatsachen und Zeugen sind relevant.

      • Warum hat sich der Unfall ereignet?

        → Ursachen erkennen und den Gefährdungspotenzialen zuordnen (Technik, Organisation, Personenverhalten; vgl. oben)

      • Wäre der Unfall vermeidbar gewesen?

        → Welche Maßnahmen sind zur Vermeidung einzuleiten?

        Dabei werden untersucht:

        → Situation/Organisation/Umgebungseinflüsse am Arbeitsplatz?

        → Vorhandensein der erforderlichen Betriebsanweisung/Betriebsanleitung?

        → Sicherheit der Technik?

        → Verhalten des Mitarbeiters/der Kollegen/des Vorgesetzten?

  • Zentrale Führungsaufgaben des Meisters:

    Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz ist Chefsache. Dazu muss der Meister

    • die diesbezüglichen Pflichten der Mitarbeiter konsequent einfordern und kontrollieren; die Duldung eines sicherheitswidrigen Zustandes oder eines sicherheitswidrigen Verhaltens der Mitarbeiter ist eine Pflichtverletzung des Vorgesetzten; sie wird vom Mitarbeiter als „Zustimmung“ wahrgenommen und führt fatalerweise zur Stabilisierung unerwünschter Verhaltensmuster (vgl. 03. ff.). Erkennt der Meister bestehende Sicherheitsmängel, muss er sofort eingreifen und die Arbeit des Mitarbeiters unterbrechen. Für den Mitarbeiter gilt beim Erkennen von Sicherheitsmängeln die „3-M-Regel“:

      imported
    • die Mitarbeiter in geeigneter Weise beteiligen, z. B.:

      besonders langjährige Mitarbeiter kennen ihren Arbeitsbereich und die Gefährdungspotenziale. Daher: Einbindung der Mitarbeiter bei der Entwicklung und Verbesserung von Sicherheitsmaßnahmen; Mitarbeiter zu Wort kommen lassen, ihre Vorschläge einfordern, ernst nehmen und mit ihrer Beteiligung umsetzen. Dies erhöht die nachhaltige Wirksamkeit getroffener Maßnahmen. Es gilt die bekannte Regel: „Mache die Betroffenen zu Beteiligten!“

    • stets Vorbild in Sachen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sein (vgl. dazu 07.)

    • die psychologischen Grundlagen der Verhaltensänderung kennen und gezielt anwenden:

      Dieses Thema wird nachfolgend ausführlich behandelt, da die Stabilisierung erwünschter (sicherer) Verhaltensweisen und die Vermeidung unerwünschter (sicherheitswidriger) Verhaltensmuster eine zentrale Rolle in der Führungsaufgabe „Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz/Umweltschutz“ ist.

 

03. Was muss der Industriemeister über das Verhalten der Mitarbeiter wissen?

Grundsätzlich ist jede betriebliche Situation mit Risiken bzw. Herausforderungen für den Mitarbeiter verbunden. Der Mitarbeiter ist – bewusst oder unbewusst – in jeder betrieblichen Situation gezwungen, das Maß der Herausforderung für ihn persönlich bzw. das Risiko der Situation einzuschätzen und seine Handlungen entsprechend darauf einzustellen.

Dabei nimmt er die Situation über seine Sinne wahr und muss sie im Anschluss bewerten. Zur Bewertung der Situation dienen ihm:

  • sein Wissen,

  • seine Motivation,

  • seine Erwartungen an die Situation,

  • seine gegenwärtige emotionale Verfassung,

  • seine Erfahrungen und

  • seine persönlichen Einstellungen (z. B. Risikobereitschaft).

Der Mitarbeiter muss jedes Mal unter Beachtung der Handlungsmöglichkeiten darüber entscheiden, wie er sich verhält und wie er handelt. Das Handeln hat immer Folgen. Diese Handlungsfolgen gehen dann wiederum in sein Wissen, seine Erfahrungen und auch in seine Einstellung ein. Auf diese Weise entwickeln sich Wissen, Motivation, Erfahrungen und Erwartungen, aber auch die persönlichen Einstellungen des Mitarbeiters stetig fort.

Die Folgen des Mitarbeiterhandelns können für ihn persönlich positiv aber auch negativ sein. Wesentlich in diesem Zusammenhang sind zwei Erkenntnisse der Psychologie:

Verhaltensweisen, die positive Folgen haben, werden wiederholt. Menschen verändern Verhaltensweisen, wenn sie negative Folgen haben.

Weiterhin gilt:

Der Mensch und sein Verhalten wird vorwiegend von der Hoffnung auf Erfolg gesteuert. Sie ist das stärkste Motiv zum Handeln.

Angst vor Strafe tritt im Bewusstsein des Menschen hinter das steuernde Element Hoffnung auf Erfolg weit zurück.

Beispiel

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Schon immer werden Bankräuber schwer bestraft. Die Strafandrohung verhindert nicht, dass immer wieder eine neue Bankräubergeneration heranwächst, die die Hoffnung auf den „großen Coup“ in sich trägt.

Darüber hinaus haben sich folgende „Regeln“ menschlichen Verhaltens (Erkenntnisse der Psychologie) bestätigt:

Regel 1: Menschen benötigen i. d. R. Herausforderungen („Kick“).

Beispiel

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Wenn der persönliche oder berufliche Alltag mutmaßlich wenige Herausforderungen bietet, suchen sich Menschen in der Freizeit derartige Herausforderungen, z. B. üben sie sehr gefährliche Sportarten aus.

Regel 2: Menschen tragen im Allgemeinen die „Illusion der Unverletzlichkeit“ der eigenen Person in sich.

Beispiel

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Man muss sich nur einmal selbst überprüfen, um festzustellen, dass man persönlich immer der Meinung ist, dieses oder jenes Böse könnte nur „den anderen“ zustoßen, nicht aber der eigenen Person.

Regel 3: In der Regel bewerten Menschen Ereignisse in der Gegenwart sehr viel höher als mögliche Ereignisse in ferner Zukunft.

Beispiel

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Den gegenwärtigen Genuss des Tabaks bewerten die Raucher sehr viel höher, als die Gefahr z. B. 30 Jahre später schwer zu erkranken.

Es ist wichtig, dass der Industriemeister diese wichtigen verhaltensbestimmenden Eigenschaften des Menschen kennt. Dieses Wissen ist notwendig, wenn er sich der Aufgabe stellen muss, Änderungen des Verhaltens seiner Mitarbeiter zunächst zu initiieren und sie danach zu verstetigen.

 

04. Wie kann der Industriemeister sicherheitswidriges Verhalten der Mitarbeiter nachhaltig in sichere Verhaltensweisen überführen?

Der Industriemeister muss sich Wissen über das menschliche Verhalten zu Eigen machen und die grundsätzlichen „Regeln/Erkenntnisse“ konsequent nutzen. Wenn diese Grundregeln im betrieblichen Alltag beim Umgang mit den Mitarbeitern beachtet werden, bleibt der Erfolg nicht aus. Folgende Empfehlungen zur Führungsarbeit des Meisters haben sich bewährt:

  • „Verhaltensweisen, die positive Folgen haben, werden wiederholt“:

    → Der Meister muss loben/anerkennen, wenn sich der Mitarbeiter sicher verhält.

    • Es muss vorteilhaft sein, sich sicher zu verhalten.

    • Es darf keine Nachteile sicheren Verhaltens geben.

  • „Menschen verändern ihre Verhaltensweise, wenn sie zu negativen Folgen führt.“

    → Gegen sicherheitswidrige Handlungen der Mitarbeiter muss der Vorgesetzte sofort einschreiten, d. h. negative Folgen müssen für den Mitarbeiter sofort erlebbar sein.

    Vorteile des sicherheitswidrigen Verhaltens müssen „zerstört“ werden.

  • „Der Mensch ist erfolgsgesteuert.“

    → Der Meister muss dafür Sorge tragen, dass der Mitarbeiter Erfolg erlebt, wenn er sicher arbeitet (z. B. materieller/immaterieller Erfolg).

  • „Der Mensch ist nicht gesteuert von Angst vor Strafe.“

    → Es nutzt nicht viel, Strafen anzudrohen, insbesondere dann nicht, wenn der Meister die angedrohten Sanktionen nicht ausführt.

  • „Der Mensch benötigt Herausforderungen.“

    → Sicher arbeiten kann als Herausforderung dargestellt werden.

  • „Die Illusion der eigenen Unverletzlichkeit ist fester Bestandteil des menschlichen Denkens und Handelns.“

    → Diese Illusion muss vom Meister ständig gestört werden.

 

05. Wie erreicht der Industriemeister, dass sich die Mitarbeiter trotz der Illusion der eigenen Unverletzbarkeit sicher verhalten?

Der rigorose Abbau dieser Illusion ist schlecht möglich, weil sie für jeden normalen Menschen lebensnotwendig ist. Möglich und erforderlich ist es jedoch, dass ständig und immer wieder

  • Gefahrenpotenziale angesprochen und bewusst gemacht werden,

  • die Folgen und Konsequenzen sowie die Tragweite sicherheitswidrigen Verhaltens aufgezeigt werden und

  • Unfälle von Personen, zu denen die Mitarbeiter einen persönlichen Bezug haben, als Beispiele für die „sehr wohl vorhandene Verletzbarkeit“ dargestellt werden.

Noch wichtiger ist es, eindeutige und begründete Regeln/Normen für den Betrieb aufzustellen:

  • Regeln basieren auf der Erfahrung, dass Menschen dazu tendieren, sich und ihre Fähigkeiten zu überschätzen.

  • Den Regeln müssen ermittelte Gefährdungen zu Grunde liegen.

  • Regeln sind wichtige Handlungs- und Orientierungshilfen. Sie legen einfach und verständlich fest, welches Risiko akzeptiert wird und welches Risiko als inakzeptabel gilt.

Hinweis

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Der Vorgesetzte setzt in seinem Verantwortungsbereich die Normen!

Beispiel

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Für die Durchführung der Inventurarbeiten im Januar des Jahres beschäftigt Ihr Unternehmen Leiharbeiter. Bei Ihrem Rundgang durch das Lager sehen Sie, wie einer der Leiharbeitnehmer auf einer Palette steht und sich von einem Gabelstapler zum oberen Lagerfach anheben lässt, um dort die Mengenzählung zu erfassen. Ihre einzig richtige und notwendige Reaktion ist: Sie untersagen sofort das sicherheitswidrige Verhalten und verwarnen beide Leiharbeiter. Sie führen eine Kurzunterweisung über die Gefahren durch, erstellen ein Protokoll und lassen sich dieses von beiden Arbeitern bestätigen. Außerdem informieren Sie den verantwortlichen Leiter des Leiharbeitsunternehmens (vgl. u. a.: § 11 Abs. 6 AÜG; bitte lesen).

 

06. Wann prägen Verhältnisse im Betrieb das sichere Verhalten der Mitarbeiter?

Die Verhältnisse im Betrieb prägen das sichere Verhalten der Mitarbeiter dann, wenn

  • Mitarbeiter laufend im Erkennen und Einschätzen von Gefahren geschult und unterwiesen werden,

  • betriebliche Situationen so gestaltet werden, dass sicher gearbeitet werden kann,

  • sicheres Verhalten gefördert wird und

  • sicherheitswidriges Verhalten geahndet und entsprechend unterbunden wird.

Werden diese Regeln stetig konsequent angewendet, wird sich langsam eine sicherheitsgerechte Einstellung der Mehrzahl der Mitarbeiter entwickeln.

 

07. Was ist am Verhalten des Vorgesetzten wesentlich für den Mitarbeiter?

Der Vorgesetzte muss konsequent sein. Viel wichtiger noch ist, dass der Vorgesetzte sich selbst sicher verhält, dass er ein Vorbild ist.

Erfahrung aus der Praxis:

Die Mitarbeiter beobachten die Führungskraft ganz genau. Dabei bewerten sie sehr hoch, was der Vorgesetzte tut. Das Handeln des Vorgesetzten wirkt sehr viel schwerer, als sein Wort. Der Mitarbeiter orientiert sich sehr stark am Tun des Vorgesetzten, weniger an seinen Worten.