Kursangebot | Betriebliches Kostenwesen | Budgetkontrolle

Betriebliches Kostenwesen

Budgetkontrolle

 

01. Welche Zielsetzung ist mit der Budgetierung verbunden?

  • Begriff:

    Der Begriff „Budget“ kommt aus dem Französischen und bedeutet übersetzt „Haushaltsplan, Voranschlag“. Im Controlling kann Budgetierung gleichgesetzt werden mit Planung. Für den Meister bedeutet das, in seinem Bereich ein Gerüst von Zahlen zu erstellen (Planung), die für ihn Gradmesser des Erfolges sind.

  • Arten:

    In der betrieblichen Praxis sind zwei Arten von Budgets geläufig:

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    Ein Costcenter, z. B. Forschung, Verwaltung, werkärztliche Abteilung, betreibt keine Markttätigkeit und hat daher kein Gewinnziel, sondern es soll ein vorgegebenes Kostenbudget nicht überschreiten. Ein Profitcenter, z. B. Produktion, Vertrieb, hat dagegen Eigenverantwortung für Gewinne, Kosten und Erträge.

Allgemein enthält ein Budget Planzahlen für Kosten, Leistungen und Erfolge. Aber: Für die Struktur von Budgets gibt es keine allgemein gültigen Regeln; das Budget kann differieren

  • in zeitlicher Hinsicht, z. B.:

    Monats-, Quartals-, Jahresbudget

  • in sachlicher Hinsicht, z. B.:

    Kostenbudget/Ergebnisbudget (vgl. oben), auf einen Bereich bezogen oder eine einzelne Kostenstelle usw.

  • in funktioneller Hinsicht, z. B.:

    Produktionsbudget, Absatzbudget, Finanzbudget, Investitionsbudget.

Welche Daten letztendlich in einem bestimmten Budget zusammengestellt werden, hängt von der betrieblichen Funktion (z. B. Lager, Fertigung, Montage, Logistik usw.) und dem Verantwortungsbereich des Vorgesetzten ab.

Beispiel

Kostenbudget

Das nachfolgende Beispiel zeigt die Budgetierung der Kostenstelle 23031 für das kommende Planjahr (Kostenbudget; vereinfachte Darstellung auf der Basis der starren Plankostenrechnung, d. h. die Abweichungen werden en bloc ermittelt; Angaben in Tsd. €):

Kostenstelle 23031Plan 20.. (in Tsd. €)
Materialkosten300
Personalkosten288
Sondereinzelkosten84
Sachkosten36
Betriebsumlage60
Gesamtkosten768

Bei einer gleichmäßigen Verteilung über das Gesamtjahr kann das Jahresbudget in ein Monatsbudget aufgesplittet werden (vereinfacht: Division durch 12), sodass im Verlauf des kommenden Jahres die Monatsergebnisse im Ist mit den Plandaten verglichen werden können; aufwändige Budgetkontrollen nehmen folgende Vergleiche vor:

  • Soll-Ist, monatlich

  • Soll-Ist, aufgelaufen (z. B. kumulierte Werte von Januar bis Mai)

  • Ist-Ist, monatlich

  • Ist-Ist, kumuliert.

 

02. Welche Kostenarten sollte der Meister im Rahmen der Budgetkontrolle besonders überwachen?

Für den Meister ist insbesondere die Kontrolle folgender Kostenarten bzw. folgender Daten/Kennzahlen relevant:

  1. Materialkosten, z. B.:

    • Materialeinstandspreise:

      → Senkung der Materialkosten z. B. durch Angebotsvergleiche/Lieferantenauswahl

    • Änderungen in der Konstruktion:

      → Senkung der Materialkosten durch Substitution (Verwendung anderer kostengünstigerer Materialien)

      → Veränderung/Überprüfung der notwendigen Materialeigenschaften

      → Überprüfung der notwendigen Abmessungen, Toleranzen, Dimensionierungen

    • Änderungen im Produktionsablauf:

      → Kostenvergleich von Eigen- und Fremdfertigung

      → Verringerung der Bestellkosten durch Änderung des Bestellverfahrens, der Lagerhaltung (z. B. JiT, Kanban)

  2. Kosten der Anlagen, z. B.:

    • Beschäftigungsgrad/Kapazitätsauslastung

    • Maschinenproduktivität

    • Energiekosten

    • Instandhaltungskosten

    • Sondereinzelkosten der Fertigung

    • Werkzeugkosten

    • Kosten des Umweltschutzes

  3. Qualitätskosten, z. B.:

    • Prüfkosten

    • Fehlerverhütungskosten

    • Fehlerkosten

  4. Lohnkosten, z. B.:

    • Arbeitsproduktivität

    • Ausfallzeiten (Absentismus).

Die Umlagekosten enthalten Gemeinkosten, mit denen die Kostenstellen des Betriebes nach einem ermittelten Schlüssel belastet werden, z. B. Kosten für Kommunikation, Verwaltung, Zinsen, Energiekosten u. Ä. Auf diese Umlagekosten hat der Meister in der Regel keinen Einfluss, da sie von der Geschäftsleitung/dem Rechnungswesen ermittelt und vorgegeben werden.