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Buchführung - passive Rechnungsabgrenzungsposten PRAP

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Buchführung

passive Rechnungsabgrenzungsposten PRAP

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) funktioniert genau wie der aktive Rechnungsabgrenzungsposten, doch hier geht es nicht um eine Vorauszahlung, sondern um eine "Voraus-Einnahme", die eigentlich erst einen Ertrag der nächsten Periode darstellt. Der PRAP fällt zusammen mit dem ARAP unter die transitorische Abgrenzung.

Rechtsgrundlage ist § 250 Abs. 2 HGB: Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Beispiel eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens

Beispiel

Der Vermieter des U hat die am 1.10. erhaltene Miete von 6.000 € (Oktober bis März) als Mieterträge gebucht. Am 31.12. grenzt er den Anteil ab, den U schon für das erste Quartal des Folgejahres im Voraus bezahlt hat:

Mieterträge3.000anPRAP3.000

Auch der PRAP erscheint zwar in der Bilanz, nicht jedoch in der GuV!

Merke

PRAP - transitorische Abgrenzung - Einnahme im Voraus - erscheint nicht in GuV