Güter, die in einem Unternehmen für sich selbst hergestellt werden, erhöhen dessen Vermögen. Aus diesem Grund sind sie aktivierungspflichtig. Man spricht dann von aktivierten Eigenleistungen.
Aktivierte Eigenleistungen werden auf 3 verschiedene Konten gebucht:
1) Bestandsveränderungen bei eigenen Erzeugnissen:
Zugrunde liegen die beiden Konten „fertige Erzeugnisse“ und „unfertige Erzeugnisse“. Die Veränderung des Bestands der jeweiligen Konten, d.h. die Differenz zwischen Anfangs- und Schlussbestand, wird auf das Konto „Bestandsveränderungen bei eigenen Erzeugnissen“ gebucht. Bestandserhöhungen werden so als Ertrag und Bestandsminderungen als Aufwand festgestellt.
2) Bestandsveränderungen bei Handelswaren:
Ein ähnliches Verfahren gilt auch für die Bestandsveränderungen bei Handelswaren. Die Bestandsveränderungen werden jedoch erfolgswirksam durch die Verbuchung mit dem Konto „Wareneinsatz“ in der GuV erfasst.
3) Andere aktivierte Eigenleistungen:
Das Konto „andere aktivierte Eigenleistungen“ wird dazu verwendet die in einem Unternehmen selbst hergestellten Anlagegüter, die aktiviert werden müssen, als Gegenkonto zu nutzen und so erfolgswirksam zu machen.
Die Erstellung eines Wirtschaftsgutes führt zu erheblichen Kosten, die im Zeitpunkt der Erstellung im Unternehmen erfolgswirkend verbucht sind. Den verursachten Kosten der Eigenleistung muss jedoch der gezogene Nutzen gegenübergestellt werden. Es würde einen unverhältnismäßig großen Aufwand darstellen jeden einzelnen Kostenpunkt, der im Verlauf der Herstellung angefallen ist, gesondert zu verbuchen.
Aus diesem Grund nutzt man das Konto „aktivierte Eigenleistungen“ als Gegenkonto für die Aktivierung einer selbsterstellten Anlage. Die Mehrung auf diesem Ertragskonto (die das Eigenkapital erhöht) wird im Haben gebucht.
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