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Buchführung - durchlaufende Steuern

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Buchführung

durchlaufende Steuern

Bei durchlaufenden Steuern handelt es sich um Steuern, die wirtschaftlich von anderen (z.B. von unseren Arbeitnehmern oder Kunden) getragen, von uns einbehalten bzw. vereinnahmt und später von uns an das Finanzamt abgeführt werden müssen. Diese Steuern trägt also nicht unser Unternehmen. Deshalb wirken sich diese Steuern nicht auf unseren Gewinn aus.

Beispiel

Unter die durchlaufenden Steuern fallen z.B. die vom Arbeitslohn einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer der Arbeitnehmer sowie die Umsatzsteuer.