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Buchführung - Indossierung

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Buchführung

Indossierung

Ein Wechsel ist eine Form von schuldrechtlichem Wertpapier. Wie auch andere Forderungen kann ein Wechsel auf Andere übertragen werden. Dieser Vorgang wird als Indossierung bezeichnet.

Die hier beteiligten Personen haben wieder besondere Bezeichnungen:

Merke

Der Indossant ist Inhaber der Forderung. Wenn er die Wechselweitergabe an eine andere Person vornehmen möchte, unterschreibt er auf der Wechselrückseite. Das Unterschreiben wird als indossieren bezeichnet. (Die Unterschrift übrigens als Indossament .) Der neue Wechselinhaber wird Indossatar genannt.

Vorstellbar ist, dass der Indossant einen Wechsel zugunsten einer Person indossiert, weil er selbst bei diesem Indossatar Verbindlichkeiten hat. Doch nicht nur an Gläubiger kann man einen Wechsel verkaufen. Auch Banken decken hier einen Geschäftsbereich ab.

Wird ein Wechsel an eine Bank verkauft, so nennt man diesen Vorgang Diskontierung. Bevor wir uns mit der Diskontierung näher beschäftigen, soll auf die Verbuchung einer Indossierung zugunsten eines Gläubigers des Indossanten eingegangen werden.

Der Gläubiger (des Wechsels) erfüllt seine Verbindlichkeit durch die Übereignung des Wechsels. Er kann daher die Verbindlichkeit ausbuchen, muss aber auch die Forderung, die bisher der Wechsel für ihn darstellte, streichen:

Verbindlichkeiten348anBesitzwechsel348

Der Gläubiger des Indossanten - wir nennen ihn Indossatar - kann den Wechsel in seine Bücher eintragen. Dafür fällt seine Forderung gegenüber dem Indossanten weg:

Besitzwechsel348anForderung348