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Aus der Sicht des Gläubigers sind wir nun am Ziel. Der Wechsel ist fällig geworden und kann eingelöst werden. Buchungstechnisch ist dies relativ unproblematisch und erinnert an die Verbuchung von erfüllten Forderungen:
Wenn der Wechselinhaber schon so lange auf sein Geld gewartet hat, soll er wenigstens bei der Verbuchung von uns als erster genannt sein.
Er bucht:
Kasse | 348 | an | Besitzwechsel | 348 |
(Denkbar ist selbstverständlich auch die Erfüllung durch den Bezogenen durch Überweisung auf ein Bankkonto.)
Der gleiche Buchungsvorgang stellt sich aus Sicht des Bezogenen wie folgt dar:
Schuldwechsel | 348 | an | Kasse | 348 |
Die Einlösung eines Wechsel über die Bank
Es existiert fast keine Finanztransaktion bei der nicht auch die Bank eine Dienstleistung anzubieten hat. Während wir zuvor den Fall der Wechseldiskontierung besprochen haben, ist bei der Einlösung von Wechseln auf das Inkasso einzugehen.
Merke
Nicht besonders erwähnt werden muss, dass dafür Spesen anfallen. (Wie bei der Wechseldiskontierung können Spesen nicht von der Mehrwertsteuerverbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt abgezogen werden.) Deshalb bucht man:
Buchung:
Bank | 318 | an | Besitzwechsel | 348 |
Wechselspesen | 30 |
Auf die Buchung des Bezogenen hat diese Vorgehensweise keine Auswirkungen. Ihm berechnet die Bank keine Wechselspesen.
Im nächsten Abschnitt haben wir uns abschließend mit dem Vorgehen zu beschäftigen, wenn ein Wechsel trotz Fälligkeit nicht eingelöst werden kann.
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