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Buchführung - Wechseldiskontierung

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Buchführung

Wechseldiskontierung

"Sofortige Verfügung über den Gegenwert von Wechseln, die Sie von Ihren in- und ausländischen Geschäftspartnern für Lieferungen und Leistungen erhalten haben."

So beschreibt die Stadtsparkasse Düsseldorf (wahlloses Beispiel), was ihre Geschäftskunden von der Wechseldiskontierung zu erwarten haben.

Buchführungstechnisch werden wir uns die Folgen hier genauer ansehen. Denn im Gegensatz zum Verkauf des Wechsels an einen eigenen Gläubiger muss der Buchungssatz hier etwas erweitert werden. Die Bank - sogar die Stadtsparkasse Düsseldorf - verlangt für Ihre Leistung nämlich Geld.

Wechseldiskont und Wechselspesen

Wenn die Bank den Gegenwert des Wechsels sofort zur Verfügung stellt, dann hat man das Geld noch vor der Fälligkeit des Wechsels. Insofern ist es verständlich, dass die Bank Zinsen für die vorzeitige Bereitstellung des Wertes berechnet.

Die Zinsen die die Bank berechnet, werden Wechseldiskont genannt.

Hinzu kommen wie bei fast jeder Transaktion Gebühren.

Bei der Diskontierung anfallende Gebühren werden als Wechselspesen bezeichnet.

Nachfolgend angegebener Wechseldiskont und die Wechselspesen sind zufällig gewählt.

Bank250anBesitzwechsel348
Wechseldiskont70
Wechselspesen28

Leider gibt es hierzu noch eine Sonderregelung in Bezug auf die Umsatzsteuer. Auf eine genaue Erläuterung der gesetzlichen Vorschrift (siehe Link) wird hier verzichtet. Zu merken ist, dass der Wechseldiskont für den Aussteller eines gesetzlich anerkannten Wechsels umsatzmindernd wirkt. (Er verzichtet auf einen Teil des im Warenwechsel verbrieften Umsatzes.) In entsprechender Höhe wird er von der Mehrwertsteuerverbindlichkeit befreit.

Mehrwertsteuer13,30anWechseldiskont13,30

Der Staat würde aber insgesamt auf erhebliche Umsatzsteuereinnahmen verzichten, wenn er dem Bezogenen weiterhin die volle Geltendmachung der Vorsteuer erlauben würde. Denn der Bezogene hat eine Forderung in Höhe von 38 € (Beispiel aus vorherigem Dokument). Der Aussteller hat seine Verbindlichkeit durch vorangegangenen Buchungssatz aber auf 26,80€ reduziert. Das ist nur zulässig, wenn er den Bezogenen informiert, der seinerseits dann buchen muss:

Außerordentlicher Aufwand13,30anVorsteuer13,30

Bitte beachten Sie die beiden hier erstmals verwendeten Aufwandkonten.

Denkbar ist, dass der Aussteller den Diskont und gegebenenfalls sogar noch zusätzliche Spesen dem Bezogenen berechnet. Zu merken ist lediglich, dass diese Entgelte umsatzsteuerpflichtig wären.