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Buchführung - Verbuchung

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Buchführung

Verbuchung

Betrachten wir zur Verdeutlichung der notwendigen Verbuchungen, das Beispiel eines Warenwechsels:

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen Beispiel:
Der Käufer (K) hat beim Verkäufer (V) Waren im Wert von 300 Euro (netto) auf Ziel gekauft.

Zuerst der Buchungssatz, den K in seinen Büchern aufnehmen muss:

Wareneinkauf300anVerbindlichkeiten357
Vorsteuer57

Spiegelbildlich nimmt der Buchhalter bei V folgendes auf:

Forderung357anWarenverkauf300
Mehrwertsteuer57

Leider muss K (worüber eigentlich vor allem V sehr unglücklich ist) feststellen, dass er die Verbindlichkeit kurzfristig nicht erfüllen kann. Er einigt sich mit V darauf, die Zahlung in 3 Monaten (häufig übliche Laufzeit) zu leisten und akzeptiert einen Wechsel, den V zur Sicherung seiner Forderung ausstellt. V ist in diesem Beispiel der Aussteller und K Bezogener des Wechsels.

Für 3 Monate hat K jetzt erst einmal Ruhe. Er muss die Verbindlichkeit auf ein separates Konto umbuchen. Als Bezogener bedeutet der Wechsel für ihn auch weiterhin nichts anderes als eine Verbindlichkeit. Der Wechsel stellt sich für ihn als Schuldwechsel dar.

Verbindlichkeiten357anSchuldwechsel357

V muss auf sein Geld 3 Monate länger warten. Er muss solange seine Forderung in voller Höhe auf ein separates Konto umbuchen. Als Aussteller besitzt er die im Wechsel verbriefte Forderung. Er nennt das Dokument daher Besitzwechsel. Außer der anderen Bezeichnung ist aber alles spiegelbildlich zur Verbuchung bei K:

Besitzwechsel357anForderung357

Wenn V tatsächlich bis zum Ende der Laufzeit des Wechsels auf sein Geld warten kann, dann wird er den Wechsel üblicher Weise bis zu seiner Fälligkeit behalten. Im nächsten Abschnitt wird die Möglichkeit der Wechselweitergabe erläutert.