In den vorherigen Kapiteln wurde ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer gebucht. Allerdings ist diese bei den Buchungen im Unternehmen zu berücksichtigen. Denn die Lieferungen (z.B. Verkauf von Waren) und sonstigen Leistungen (z.B. Dienstleistungen) die ein Unternehmen gegen Entgelt anbietet unterliegen der Umsatzsteuer.
Das Unternehmen trägt allerdings nicht die gesamte Umsatzsteuerlast eines Produktes bzw. einer Dienstleistung sondern den Mehrwert, der dem Produkt bzw. der Dienstleistung durch Weiterverarbeitung oder Weiterveräußerung zugeführt wird.
Merke
In diesem Beispiel wird gut sichtbar, dass die einzelnen Unternehmen Umsatzsteuer in Höhe des entstandenen Mehrwerts abführen müssen. Allerdings wird die Umsatzsteuer von den Unternehmen auf den Verkaufspreis aufgeschlagen, es entsteht demnach keine zusätzliche Belastung für die Unternehmen. Am Ende muss der Verbraucher die gesamte Umsatzsteuer tragen. Wie genau die Umsatzsteuer innerhalb des Unternehmens verbucht werden muss und welche Konten betroffen sind, wird im Weiteren kurz erläutert.
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