Wie schon zuvor erwähnt, gibt es auch im Steuerrecht Vorschriften, die die Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses vorschreiben und in einigen Aspekten beeinflussen können. Hierfür maßgeblich relevant sind die Abgabenordnung (AO) und das Einkommensteuergesetz (EStG). Für Kapitalgesellschaften ist entsprechend auch das Körperschaftssteuergesetz (KStG) relevant.
Für die reine Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschluss ist das Steuerrecht nur sekundär notwendig. Später werden wir das Thema „latente Steuern“ genauer betrachten, bei dem die steuerrechtlichen Vorschriften relevant sind.
Beispiel
Beispiel
Der handelsrechtliche Jahresabschluss bildet die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung.
Neben dem handelsrechtlichen Abschluss (Handelsbilanz) gibt es auch eine Bilanz nach steuerrechtlichen Vorschriften. Zwar ist es grundsätzlich möglich, dass nur eine einheitliche Handels- und Steuerbilanz ("Einheitsbilanz") erstellt wird (die dann gleichzeitig beiden Regelwerken, d.h. dem Handelsrecht und dem Steuerrecht, entspricht), dies ist aber auf Grund der neuesten gesetzlichen Entwicklungen nur noch selten vorzufinden. In der Praxis werden daher zunehmend getrennte Handels- und Steuerbilanzen erstellt. Es kann nämlich im Ansatz (selten) und bei der Bewertung (häufig) der einzelnen Vermögensgegenstände zu Unterschieden zwischen Handels- und Steuerrecht kommen.
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