Der Lagebericht ist ein weiteres Element im handelsrechtlichen Jahresabschluss. Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (sowie gewissen weiteren Gesellschaftsformen) ist dieser ein Pflichtbestandteil.
Merke
Die maßgeblichen Vorschriften sind die §§ 289 und 289a HGB.
Der Lagebericht kann in die folgenden Bestandteile weiter unterteilt werden:
- Wirtschaftsbericht
- Nachtragsbericht
- Prognosebericht
- Risikomanagementbericht
- Forschungs- und Entwicklungsbericht
- Finanzrisikobericht
- Zweigniederlassungsbericht
- Vergütungsbericht
- Bericht zur Übernahmesituation
- Weitere rechtsformspezifische Berichte
- Erklärung zur Unternehmensführung
- Ggf. Umwelt- und Arbeitnehmerbericht (soweit dies erforderlich ist)
Die in den Berichten jeweils zugrunde gelegten Annahmen sind anzugeben.
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Aufgabe: Pflichtbestandteile nach HGB und IFRS
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