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Externes Rechnungswesen - Lagebericht

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Externes Rechnungswesen

Lagebericht

Der Lagebericht ist ein weiteres Element im handelsrechtlichen Jahresabschluss. Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (sowie gewissen weiteren Gesellschaftsformen) ist dieser ein Pflichtbestandteil.

Merke

Hier klicken zum AusklappenSinn und Zweck des Lageberichts ist zum einen, die zukünftigen Chancen und Risiken des Unternehmens aufzuzeigen. Zudem müssen nach § 289 Abs. 1 HGB der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so dargestellt werden, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

Die maßgeblichen Vorschriften sind die §§ 289 und 289a HGB.

Der Lagebericht kann in die folgenden Bestandteile weiter unterteilt werden:

  • Wirtschaftsbericht
  • Nachtragsbericht
  • Prognosebericht
  • Risikomanagementbericht
  • Forschungs- und Entwicklungsbericht
  • Finanzrisikobericht
  • Zweigniederlassungsbericht
  • Vergütungsbericht
  • Bericht zur Übernahmesituation
  • Weitere rechtsformspezifische Berichte
  • Erklärung zur Unternehmensführung
  • Ggf. Umwelt- und Arbeitnehmerbericht (soweit dies erforderlich ist)

Die in den Berichten jeweils zugrunde gelegten Annahmen sind anzugeben.