Neben den Pflichtbestandteilen gibt es weitere Elemente, die die Qualität eines Jahresabschlusses steigern können.
Unternehmen, die eine Rechnungslegung nach IFRS durchführen, nehmen häufig weitere Elemente in den Abschluss nach HGB mit auf. Wahrscheinlich kann man sich das schon daraus herleiten, dass diesen Unternehmen schlicht gewisse Kennzahlen vorliegen, die dann in vielen Fällen auch publiziert werden.
Die Rechnungslegung nach IFRS kennt u.a. die folgenden weiteren Elemente:
- Gesamtergebnisrechnung
- Eigenkapitalveränderungsspiegel
- Segmentberichterstattung
Nicht selten werden diese Elemente freiwillig zu einem nach handelsrechtlichen Vorschriften erstellten Jahresabschluss ergänzt.
Ein weiterer Grund für weitergehende Elemente im Jahresabschluss ist der Wettbewerb um Investoren. Umso mehr ein Investor an Informationen über ein Unternehmen erhält, desto größer ist tendenziell die Wahrscheinlichkeit einer Beteiligung.
Merke
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Aufgabe: Pflichtbestandteile nach HGB und IFRS
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