Um Zuge des BilMoG (BilanzrechtsModernisierungsGesetzes) aus dem Jahre 2009 und des Inkrafttretens zum 01.01.2010 wurde die umgekehrte Maßgeblichkeit aufgehoben. Das hat zur Folge, dass die Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz größer wurden bzw. werden.
Zunächst muss man sich klar sein, dass die Handelsbilanz eine Bilanz nach den Vorschriften des HGB ist. Die Steuerbilanz folgt nicht (immer) diesen Vorschriften. Demnach muss ein Unternehmen eine Bilanz nach HGB und nach Steuerrecht erstellen. Gleiches gilt somit für die GuV.
Solange beide Bilanzen bzw. GuV identisch sind, gibt es aus Rechnungslegungssicht keine Besonderheiten zu beachten. In der Praxis ist dies aber zunehmend nicht mehr der Fall.
Beispiel
Beispiel:
Das Unternehmen Clever AG kauft eine Maschine für 100.000 €. Die Nutzungsdauer hierfür wird auf 10 Jahre festgesetzt und linear abgeschrieben. In der Steuerbilanz wird aber eine Nutzungsdauer von 20 Jahren festgelegt. Dies bedeutet, dass nach HGB die jährlichen Abschreibungen sich auf 10.000€ belaufen und den Gewinn somit um 10.000€ reduzieren (Aufwand). Steuerrechtlich wird nur ein jährlicher Abschreibungsbetrag i.H.v. 5.000€ zugrundegelegt.
Unter der (vereinfachten) Annahme, dass ansonsten nur 1 Mio € Erträge in der Periode anfallen, sind nach Handeslrecht ein Gewinn i.H.v. 990.000 € zu versteuern. Nach Steuerrecht wäre aber ein höherer Gewinn i.H.v. 995.000 € zu versteuern.
Maßgeblich für die zu entrichtende Steuer ist die Steuerbilanz. Somit muss aus Sicht der Handelsbilanz zu viel Steuern bezahlt werden.
Diese steuerlichen Differenzen werden als latente Steuern beschrieben. In der Regel gleichen sich diese Differenzen im laufe der Zeit wieder aus. Permanente Differenzen werden dahingehend nicht als latente Steuern erfasst, weil ein Ausgleich mit der Zeit nicht möglich ist.
Grundsätzlich stellt sich bei latenten Steuern die Frage ob sich diese Differenzen zeitlich ausgleichen und somit in Form der Bilanzposition "latente Steuern" in der Handelsbilanz erfasst werden oder nicht. Hierbei kann es sich um aktive sowie um passive latente Steuern handeln.
Es gibt verschiedene Ermittlungsmethoden für die latenten Steuern (z.B. Bilanzorientiert). Die Entstehung ist aber immer auf Grund von Abweichungen zwischen dem Ansatz oder Bewertung nach HGB und Steuerrecht zurückzuführen.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Wirkungsweise latenter Steuern
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Wirkungsweise latenter Steuern (Besonderheit: Latente Steuern) aus unserem Online-Kurs Konzernabschluss IFRS interessant.