Neben den speziellen Vorschriften für bestimmte Rechtsformen und Größenklassen, gibt es eine weitere Differenzierung hinsichtlich der Branche. An dieser Stelle soll nur darauf hingewiesen werden, dass es solche speziellen Vorschriften gibt. Eine detaillierte Betrachtung erfolgt nicht.
Es gibt branchenspezifische Vorschriften für die Bilanzgliederung, u.a. bei Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft. Darüber hinaus gibt es bei Kreditinstituten (siehe § 340ff HGB) und Versicherungsnehmern (siehe § 341ff HGB) spezielle handelsrechtliche Vorschriften, die die allgemeinen Vorschriften teilweise stark abändern.
Beispiel
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