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Rechnungswesen (Fachwirte) - GuV auf Teilkostenbasis

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Rechnungswesen (Fachwirte)

GuV auf Teilkostenbasis

Gesamtkostenverfahren

Die Bewertung der Mengeneinheiten erfolgt, wie o.e., zu der erforderlichen Mindesthöhe:

Positionen

Rechnung

Betrag

Materialeinzelkosten

60.000/300

200

Fertigungseinzelkosten

45.000/300

150

Wertuntergrenze Herstellungskosten

350

Die Bestandserhöhung, die in der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren auf Teilkostenbasis als Ertrag verbucht wird, errechnet sich demnach als (300-220)·350 = 28.000 €. Die Umsatzerlöse sind unabhängig von der gerechneten Methode der GuV bei 220·3.000 = 660.000 €. Die Materialaufwendungen errechnen sich als Summe aus Fertigungsmaterial (also Materialeinzelkosten) und Betriebsstoffen. Der Personalaufwand wiederum ist Fertigungslöhne (also Fertigungslöhne) und sonstige Personalkosten. Danach fehlen nur noch die Abschreibungen, die schließlich auch noch abgezogen werden. Dies zeigt die folgende Übersicht:

Gewinn- und Verlustrechnung nach GKV

Posten

Berechnung

Betrag

Umsatzerlöse

220·3.000

660.000

Bestandserhöhung

80·350

28.000

Materialaufwand

66.000+100.000

160.000

Personalaufwand

45.000+120.000

165.000

Abschreibungen

120.000

(davon außerplanmäßig)

(30.000)

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

243.000

Umsatzkostenverfahren

Da dieses Verfahren ebenfalls auf Teilkostenbasis ist, werden die 220 verkaufen Fahrräder ebenfalls mit 350 € bewertet (siehe Kalkulation weiter oben). Von den Umsatzerlösen von 660.000 € werden die sog. umsatzbezogenen Herstellkosten abgezogen, d.h. es werden zunächst nur solche Kosten als Aufwendungen zugelassen, die sich auf die abgesetzten Mengeneinheiten beziehen und nicht lediglich auf produzierte, aber nicht verkaufte. Die Differenz ist das Betriebsergebnis vom Umsatz. Danach werden sämtliche Gemeinkosten abgezogen, nämlich jene für Verwaltung und Vertrieb sowie jene für Material und für Fertigung.  

Methode

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 Man erhält als Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit dasselbe Ergebnis wie nach dem Gesamtkostenverfahren, weil dasselbe Mengengerüst unterstellt wurde.

Das Ergebnis hält die folgende Übersicht fest:

Gewinn- und Verlustrechnung nach UKV (Teilkostenbewertung)

Posten

Berechnung

Betrag

Umsatzerlöse

220·3.000

660.000

umsatzbezogene Herstellkosten

220·350

286.000

Betriebsergebnis vom Umsatz

583.000

Vertriebskosten

25.000

Verwaltungskosten

25.000

Sonstige betriebliche Aufwendungen

50.000+240.000

290.000

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

243.000