Inhaltsverzeichnis
Gesamtkostenverfahren
Die Bewertung der Mengeneinheiten erfolgt, wie o.e., zu der erforderlichen Mindesthöhe:
Positionen | Rechnung | Betrag |
Materialeinzelkosten | 60.000/300 | 200 |
Fertigungseinzelkosten | 45.000/300 | 150 |
Wertuntergrenze Herstellungskosten | 350 |
Die Bestandserhöhung, die in der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren auf Teilkostenbasis als Ertrag verbucht wird, errechnet sich demnach als (300-220)·350 = 28.000 €. Die Umsatzerlöse sind unabhängig von der gerechneten Methode der GuV bei 220·3.000 = 660.000 €. Die Materialaufwendungen errechnen sich als Summe aus Fertigungsmaterial (also Materialeinzelkosten) und Betriebsstoffen. Der Personalaufwand wiederum ist Fertigungslöhne (also Fertigungslöhne) und sonstige Personalkosten. Danach fehlen nur noch die Abschreibungen, die schließlich auch noch abgezogen werden. Dies zeigt die folgende Übersicht:
Gewinn- und Verlustrechnung nach GKV | ||
Berechnung | Betrag | |
Umsatzerlöse | 220·3.000 | 660.000 |
Bestandserhöhung | 80·350 | 28.000 |
Materialaufwand | 66.000+100.000 | 160.000 |
Personalaufwand | 45.000+120.000 | 165.000 |
Abschreibungen | 120.000 | |
(davon außerplanmäßig) | (30.000) | |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | - | |
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 243.000 |
Umsatzkostenverfahren
Da dieses Verfahren ebenfalls auf Teilkostenbasis ist, werden die 220 verkaufen Fahrräder ebenfalls mit 350 € bewertet (siehe Kalkulation weiter oben). Von den Umsatzerlösen von 660.000 € werden die sog. umsatzbezogenen Herstellkosten abgezogen, d.h. es werden zunächst nur solche Kosten als Aufwendungen zugelassen, die sich auf die abgesetzten Mengeneinheiten beziehen und nicht lediglich auf produzierte, aber nicht verkaufte. Die Differenz ist das Betriebsergebnis vom Umsatz. Danach werden sämtliche Gemeinkosten abgezogen, nämlich jene für Verwaltung und Vertrieb sowie jene für Material und für Fertigung.
Methode
Man erhält als Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit dasselbe Ergebnis wie nach dem Gesamtkostenverfahren, weil dasselbe Mengengerüst unterstellt wurde.
Das Ergebnis hält die folgende Übersicht fest:
Gewinn- und Verlustrechnung nach UKV (Teilkostenbewertung) | ||
Posten | Berechnung | Betrag |
Umsatzerlöse | 220·3.000 | 660.000 |
umsatzbezogene Herstellkosten | 220·350 | 286.000 |
Betriebsergebnis vom Umsatz | 583.000 | |
Vertriebskosten | 25.000 | |
Verwaltungskosten | 25.000 | |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 50.000+240.000 | 290.000 |
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 243.000
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