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Rechnungswesen (Fachwirte) - Gewinn- und Verlustrechnung

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Rechnungswesen (Fachwirte)

Gewinn- und Verlustrechnung

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Zunächst ein Video zur Übersicht:

In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden die Erfolgsbeträge des Unternehmens gesammelt, es werden Aufwendungen und Erträge einander gegenüber gestellt. Die Aufgaben einer GuV sind damit zum einen, den Periodenerfolg zu berechnen, und zum anderen, die Quellen des Periodenerfolgs darzustellen. Man unterscheidet verschiedene Möglichkeiten von Gewinn- und Verlustrechnung in Abhängigkeit der folgenden Kriterien:

Kontoform

Bei der Kontoform werden Aufwendungen und Erträge einander gegenübergestellt wenn die Aufwandsseite ertragsmäßig größer als die Ertragsseite ist, so erhält man einen Jahresfehlbetrag. Im umgekehrten Fall ergibt sich ein Jahresüberschuss. In der folgenden Abbildungen wird eine Gewinn- und Verlustrechnung in Kontoform dargestellt, hierbei bilden Umsatzerlöse und Erträge aus Beteiligungen die Erträge, Löhne und Gehälter, Abschreibungen und Zinsen die Aufwendungen. Die Erträge seien größer als die Aufwendungen, sodass schließlich ein Jahresüberschuss entsteht.

Gewinn- und Verlustrechnung

Aufwendungen

Erträge

  • Löhne und Gehälter

  • Umsatzerlöse

  • Abschreibungen

  • Erträge aus Beteiligungen

  • Zinsaufwendungen

Jahresüberschuss

 Gewinn- und Verlustrechnung in Kontoform

Staffelform

Bei der Staffelform werden Aufwendungen und Erträge skontiert vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass Erträge und Aufwendungen untereinander weg geschrieben werden. Sowohl in § 275 II HGB und § 275 III HGB wird eine skontierte Form zwingend dargestellt. In der folgenden Abbildungen wird eine Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform dargestellt, hierbei bilden Umsatzerlöse und Erträge aus Beteiligungen die Erträge, Löhne und Gehälter, Abschreibungen und Zinsen die Aufwendungen. Die Erträge seien größer als die Aufwendungen, sodass schließlich ein Jahresüberschuss entsteht.

Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge

Umsatzerlöse

Erträge aus Beteiligungen

Aufwendungen

Löhne und Gehälter

Abschreibungen

Zinsaufwendungen

= Jahresüberschuss

Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform

Saldierung

Nach der Art der Saldierung unterscheidet man eine GuV nach Brutto- und nach Nettorechnung. Bei einer Bruttoerfolgsrechnung werden Aufwendungen und Erträge grundsätzlich unsaldiert ausgegeben. Beide Arten der Darstellung von Gewinn- und Verlustrechnung in § 275 II HGB und § 275 III HGB gehen nach diesem Bruttoprinzip vor, verbieten also weitestgehend die Saldierung von Aufwendungen mit Erträgen. Nach der Art des Umgangs mit Bestandserhöhungen unterscheidet man Gewinn- und Verlustrechnungen

  • nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV) und

  • nach dem Umsatzkostenverfahren (UKV).

Gesamtkostenverfahren

Bei dem Gesamtkostenverfahren werden alle Umsatzerlöse als Erträge gebucht, darüber hinaus jedoch werden Bestandserhöhungen als Ertrag, d.h. als Erfolg, gebucht. Der Gesamtertrag der Unternehmung setzt sich deswegen aus Umsatzerlösen und Bestandserhöhungen zusammen. Sollte es zu Minderung des Bestandes an unfertigen oder fertigen Erzeugnissen und Eigenleistungen kommen, so würden diese von den Umsatzerlösen abgezogen werden. § 275 II HGB beschreibt die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren vor. Er erwähnt sieben Arten von Erträgen, nämlich

  • Umsatzerlöse

  • Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen oder fertigen Erzeugnissen

  • andere aktivierte Eigenleistungen

  • sonstige betriebliche Erträge

  • Erträge aus Beteiligungen

  • Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

  • sonstige Zinsen und ähnliche Erträge.

Die Aufwendungen gliedern sich in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren in

  • Materialaufwendungen

  • Personalaufwendungen

  • Abschreibungen

  • Sonstige betriebliche Aufwendungen

  • Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

  • Zinsen und ähnliche Aufwendungen

  • Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Das Ergebnis hier ist nun das sog. "Ergebnis nach Steuern". Von diesem werden noch die 

  • sonstigen Steuern

abgezogen, so dass man insgesamt den Jahresüberschuss bzw. den Jahresfehlbetrag erhält. Die Bewertung der Bestandserhöhung bzw. Bestandsminderung bei der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren ist lediglich am Jahresende vonnöten. Hierzu muss stets eine körperliche Bestandsaufnahme vorgenommen werden. Es ist nicht notwendig, fortlaufend die Zugänge an fertigen und unfertigen Erzeugnissen zu ermitteln und zu bewerten, dies erfolgt lediglich beim Umsatzkostenverfahren.

Umsatzkostenverfahren

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren werden als Ertrag nur die Umsatzerlöse ausgewiesen. Bestandserhöhungen werden nicht positiv bewertet. Auch die Aufwandsseite erfolgt beim Umsatzkostenverfahren anders als beim Gesamtkostenverfahren. Hier werden nicht sämtliche Aufwendungen der Periode erfasst, sonder lediglich jene, welche im Zusammenhang mit verkauften Produkten anfallen, so genannte Umsatzaufwendungen.  

Merke

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 Beide Verfahren der Errechnung einer Gewinn- und Verlustrechnung, also Umsatzkostenverfahren als auch das Gesamtkostenverfahren, gelangen schließlich zum identischen Jahresüberschuss, wenn die Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie der bezogenen Waren auf die gleiche Art und Weise bewertet werden.  

Nach § 275 I HGB existiert ein Wahlrecht, die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren oder nach dem Gesamtkostenverfahren aufzustellen. Die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren hat nach § 275 III HGB folgendes Aussehen:

GUV nach dem Umsatzkostenverfahren

1.

Umsatzerlöse

2.

Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

3.

Bruttoergebnis vom Umsatz

4.

Vertriebskosten

5.

allgemeine Verwaltungskosten

6.

sonstige betriebliche Erträge

7.

sonstige betriebliche Aufwendungen

8.

Erträge aus Beteiligungen davon aus verbundenen Unternehmen

9.

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

davon aus verbundenen Unternehmen

10.

sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

davon aus verbundenen Unternehmen

11.

Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

12.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

davon an verbundene Unternehmen

13.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

14.

Ergebnis nach Steuern

15.

sonstige Steuern

16.

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

GuV nach UKV

Grobgliederung

Die Grobgliederung einer GuV lautet damit wie folgt:

Zwischenergebnisse

Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit

+ finanzwirtschaftliches Ergebnis

– Steuern vom Einkommen und Ertrag

= Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag

Der erste Teil, also die betriebliche Tätigkeit, wird zunächst mit dem Umsatz- oder Gesamtkostenverfahren ermittelt. Danach schließen sich die anderen Komponenten an, die unabhängig von UKV oder GKV sind.

Es lassen sich folgende Vorgehensweisen bei der Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung unterscheiden:

  • GuV auf Teilkostenbasis

    • nach Umsatzkostenverfahren

    • nach Gesamtkostenverfahren

  • GuV auf Vollkostenbasis

    • nach Umsatzkostenverfahren

    • nach Gesamtkostenverfahren.

Beispiel

Wir besprechen die einzelnen Möglichkeiten anhand von einem Beispiel:

Beispiel

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Gegeben sei der folgende BAB der Mertes AG, einem Produzenten von Luxus-Fahrrädern. In der Abrechnungsperiode 2006 wurde eine Menge von 300 produziert, jedoch tatsächlich nur 220 abgesetzt. Der Verkaufspreis liegt derzeit bei 3.000 € pro Fahrrad.

  1. Gesamtkostenverfahren und nach dem

  2. Umsatzkostenverfahren,

    und zwar jeweils auf Vollkosten- und auf Teilkostenbasis.

Zunächst errechnet man die relevanten Summen aus obigem BAB.

Kostenarten

Summen

Kostenstellen

Material

Fertigung

Verwaltung

Vertrieb

Einzelkosten

Materialeinzelkosten

60.000

60.000

Fertigungseinzelkosten

45.000

45.000

Summe Einzelkosten

105.000

Gemeinkosten

Sonstige Personalkosten

120.000

20.000

80.000

10.000

10.000

Betriebsstoffe

100.000

10.000

80.000

5.000

5.000

Abschreibungen

- planmäßig

90.000

20.000

50.000

10.000

10.000

- außerplanmäßig

30.000

30.000

Summe Gemeinkosten

340.000

50.000

240.000

Summe Gesamtkosten

445.000

110.000

285.000

25.000

25.000

Betriebsabrechnungsbogen

Hiervon ausgehend lassen sich nun die unterschiedlichen Arten der GuV erstellen: Bei einer Rechnung auf Teilkostenbasis werden die Herstellungskosten der produzierten, aber nicht abgesetzten Mengeneinheiten nach Maßgabe der mindestens anzusetzenden Werte berechnet, hier also in Höhe der Materialeinzel- und Fertigungseinzelkosten (§ 255 II HGB). In einem Verfahren auf Vollkostenbasis hingegen wird die Höchstgrenze für die Bewertung dieser Mengeneinheiten maßgeblich, d.h. man rechnet Einzelkosten und aktivierungsfähige Gemeinkosten (also gerade nicht die Vertriebsgemeinkosten).