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Die allgemeine Aufgabe des (betrieblichen) Rechnungswesens ist die vollständige Erfassung und Auswertung aller im Unternehmen angefallenen Daten. Hierbei kann das Rechnungswesen in zwei Bereiche aufgeteilt werden:
Internes Rechnungswesen | Externes Rechnungswesen | |
Ziel | Dokumentation, Planung, Steuerung, Kontrolle | Informationsfunktion, Zahlungsbemessungsfunktion |
Unternehmensinterne, z.B. Unternehmensleitung | Unternehmensexterne, z.B. Anteilseigner, Gläubiger, Lieferanten | |
Gesetzliche Regelungen | i.d.R. keine gesetzlichen Regelungen | Beachtung von handels- und steuerrechtlichen Regelungen |
Basisgröße | Kosten (auch kalkulatorische)/Erlöse, | Aufwendungen (rein pagatorisch)/Erträge, Einzahlungen / Auszahlungen |
Bezugsobjekt | Einzelner Unternehmensbereich oder gesamtes Unternehmen/Konzern | Gesamtes Unternehmen |
Bezugszeitraum | Anhängig vom jeweiligen Rechnungszweck, z.B. unterjährig in der Kosten- und Leistungsrechnung, mehrjährig in der Investitionsrechnung | i.d.R. ein Jahr |
Instrumente | Kosten- und Leistungsrechnung, Investitionsrechnung, Finanzrechnung etc. | Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung, Anhang, Eigenkapitalspiegel, Segmentberichterstattung, Lagebericht |
Internes Rechnungswesen
Das interne Rechnungswesen wird im Wesentlichen in Form der Kosten(erlös)rechnung (hierzu bieten wir einen separaten Kurs an) betrieben. Bei der Kosten(erlös)rechnung sollen primär alle anfallenden Kosten ermittelt und verursachungsgerecht den entsprechenden Kostenstellen in Verbindung mit den Kostenträgern (Produkten) zugerechnet werden. Hierbei unterliegt das interne Rechnungswesen kaum gesetzlichen Regelungen und ist eine kalkulatorische Rechnung, die sich auf Informationen aus der Vergangenheit und Zukunft (Planrechnung) stützt. Auf Basis dieser gesammelten Daten werden unter anderem Preisbestimmungen oder Wirtschaftlichkeitskontrollen in Form von Kennzahlen vorgenommen, sowie z.B. der Betriebserfolg ermittelt.
Beim internen Rechnungswesen wird eine Zielgruppe angesprochen, die sich innerhalb des Unternehmens befindet, z.B. Kontrollorgane und die Unternehmensleitung. Es gibt aber auch Situationen, in denen externe Dritte mit Informationen aus dem internen Rechnungswesen (auch Betriebsbuchhaltung genannt) in Berührung kommen. Beispielsweise kann eine Bank, vor der Vergabe eines hohen Kredites an das Unternehmen, Einsicht in die internen Unterlagen fordern.
Merke
Das interne Rechnungswesen unterliegt kaum gesetzlichen Regelungen und dient vor allem dem Unternehmen zugehörigen (internen) Adressaten. Im Vordergrund steht die Kontrolle des Unternehmensprozesses hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit.
Externes Rechnungswesen
Das externe Rechnungswesen unterliegt im Gegensatz zum internen Rechnungswesen gesetzlichen Vorgaben, wie zum Beispiel denen des Handelsgesetzbuches (HGB). Dabei werden unter anderem die Ertrags-, die Vermögens- und die Finanzlage anhand der Instrumente des Jahresabschlusses (wie der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung etc.) dargestellt. Adressaten sind hier unter anderem das Finanzamt, Banken, Gläubiger und mögliche Investoren.
Dabei ist für die Adressaten auch wichtig, einen Vergleich mit weiteren Unternehmen vornehmen zu können. Dies kann nur möglich sein, wenn bei der Erstellung des Überblicks bestimmte Regeln eingehalten werden. Dies beginnt bei der verwendeten Darstellung, Bezeichnungen, Zahlen sowie deren Entstehen bis hin zu weiteren Angaben.
Darüber hinaus wird es auch staatlichen Prüfern (z.B. Finanzamt) erleichtert, sich in den Abschlüssen zurecht zu finden, da alle Abschlüsse das selbe Schema haben.
Merke
Das externe Rechnungswesen unterliegt gesetzlichen Regelungen, insbesondere um externen Dritten eine verlässliche Informationsquelle zu bieten. Außerdem sorgen die Regelungen auch für eine geregeltere Zahlungsbemessung.
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