Inhaltsverzeichnis
Aufgabe 1:
Erläutere den Unterschied zwischen Auszahlungen, Ausgaben, Aufwendungen und Kosten.
Vertiefung
Lösung:
Auszahlungen: Abgang liquider Mittel
Ausgaben: Zugang von Gütern und Dienstleistungen
Aufwand: Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen
Kosten: Verbrauch, der periodenrichtig, betriebszweckbezogen und nicht außerordentlich ist.
Der Unterschied zwischen Auszahlungen und Ausgaben liegt (einzig und allein) in der Zeit. Eine Auszahlung, die noch keine Ausgabe ist, liegt bei einer Anzahlung vor. Eine Ausgabe, aber keine Auszahlung, liegt bei einem Zielkauf vor. Auszahlung und Ausgabe gleichzeitig ist der Barkauf (so z.B. an der Supermarktkasse – Gut gegen Geld und Geld gegen Gut).
Aufgabe 2:
Inwiefern handelt es sich bei den folgenden Geschäftsvorfällen um Auszahlungen, Ausgaben, Aufwendungen oder Kosten bzw. um Einzahlungen, Einnahmen, Erträge oder Betriebserträge? Wenn Aufwendungen vorliegen, ist insbes. zu bestimmen, ob neutrale Aufwendungen vorliegen, bei den Kosten ist insb. einzugehen auf Grundkosten, Anders- oder Zusatzkosten. Machen Sie sich also die Abgrenzung insb. auch anhand der folgenden Tabelle klar.
Auszahlung | Ausgabe | Aufwand | Kosten | Einzahlung | Einnahme | Ertrag | Betriebsertrag | |
1 | ||||||||
2 | ||||||||
... |
1. In der Produktionshalle – Abteilung Fertigung – wird Material im Werte von 3.000 € verbraucht, welches in derselben Periode auch zuging und bezahlt wurde.
2. Für die Arbeit des Geschäftsführers wird 5.000 € kalkulatorischer Unternehmerlohn verbucht.
3. Im Februar 2007 wird für das Jahr 2006 ein Betrag von 3.000 an Gewerbesteuernachzahlung fällig.
4. Eine Spezialmaschine, die noch mit 7.000 € in den Büchern steht, wird zu einem Preis von 4.000 € verkauft.
5. Bezahlung der monatlichen Stromrechnung durch Überweisung am Ende des Monats.
6. Auf einen Firmenwagen werden 1.500 € kalkulatorische Abschreibungen verrechnet.
7. An eine Kfz-Werkstatt werden 5.000 € überwiesen, nämlich 4.000 € für die Reparatur eines Unfallschadens an einem Lieferwagen und zusätzlich 1.000 € für dessen Inspektion.
8. An die Caritas spendet die Unternehmung 500 €.
9. Eine Maschine wird für 20.000 € gekauft.
10. Überweisung der Fertigungslöhne an alle Mitarbeiter der Produktion in Höhe von 60.000 €.
11. Ein Angestellter überweist 500 € Zinsen an sein Unternehmen, welches ihm vor längerer Zeit 6.000 € geliehen hatte.
12. Fritz H ist Geschäftsführer einer kleinen GmbH. Seine Ehefrau arbeitet unentgeltlich im Betrieb mit, bekäme aber im Falle einer tariflichen Entlohnung ein Gehalt von 4.000 € ausbezahlt.
13. Eine Finanzanlage wurde zu Spekulationszwecken angeschafft. Wegen eines ungeplanten Wertverlusts werden nun 3.500 € Abschreibungen hierauf verrechnet.
Vertiefung
Lösung:
Bei der Unterscheidung zwischen Aufwendungen und Kosten ist es stets wichtig, den Aufwand dahingehend zu überprüfen, ob er
betriebszweckbezogen,
periodenrichtig und
nicht außerordentlich
ist.
1. Es handelt sich zunächst um Aufwendungen (Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen). Da dieser Verbrauch gleichzeitig auch betriebszweckbezogen, periodenrichtig und nicht außerordentlich ist, handelt es sich bei dem Verbrauch zusätzlich um Kosten. Speziell liegen also Grundkosten vor.
2. Dem kalkulatorischen Unternehmerlohn stehen keine Aufwendungen gegenüber. Er ist im externen Rechnungswesen nicht ansetzbar wegen des Prinzips der Pagatorik. Insofern handelt es sich um Zusatzkosten.
3. Es liegen Aufwendungen vor, die zwar betriebszweckbezogen, aber nicht periodenrichtig sind. Insofern sind es neutrale Aufwendungen.
4. Beim Verkauf unter Buchwert kommt es zu einer Aufwendung. Diese Aufwendung ist betriebszweckbezogen und periodenrichtig, aber nicht ordentlich, sondern außerordentlich. Insofern liegt neutraler Aufwand vor.
5. Die Stromrechnung (bzw., genauer gesagt, der Verbrauch des Stroms) ist als Aufwendung zu sehen. Diese ist betriebszweckbezogen, periodenrichtig und nicht außerordentlich, sondern vielmehr ordentlich. Insofern liegen Grundkosten vor, ferner Auszahlungen und Ausgaben.
6. Kalkulatorische Abschreibungen sind Anderskosten, denn es liegen bilanzielle Abschreibungen (= Aufwendungen) in anderer Höhe vor.
7. Man muss hier die beiden Positionen getrennt behandeln. Der Unfallschaden führt zu einer Aufwendung, die betriebszweckbezogen ist (denn es ist ein Firmenwagen), zusätzlich periodenrichtig (es ist nichts anderes in der Aufgabenstellung gesagt), nicht aber ordentlich. Weil die Aufwendung außerordentlich ist, liegen neutrale Aufwendungen vor in Höhe von 4.000 €. Bei den Inspektionskosten von 1.000 € hingegen liegen ordentliche Aufwendungen vor (betriebszweckbezogen und periodenrichtig sind sie ohnehin), so dass hier von Grundkosten in Höhe von 1.000 € gesprochen werden muss.
8. Eine Geldspende ist eine Aufwendung, die aber nicht betriebszweckbezogen ist. Insofern liegen neutrale Aufwendungen vor.
9. Eine Aufwendung ist etwas erst dann, wenn ein Verbrauch vorliegt. Da die Maschine noch nicht benutzt wurde, liegt auch kein Verbrauch vor. Kosten scheiden also aus, weil insbesondere auch keine kalkulatorischen Kosten vorliegen. Selbst eine Auszahlung liegt nicht vor, denn das Geld für die Maschine floss noch nicht ab. Ebenso ist die Ausgabe noch nicht erfolgt, denn die Maschine ging noch nicht zu. Insofern liegen weder Auszahlungen, Ausgaben, Aufwendungen oder Kosten vor.
Man beachte hier, dass man ein Verpflichtungsgeschäft von einem Erfüllungsgeschäft nach juristischer Nomenklatur unterscheiden muss. Das (hier vorliegende) Verpflichtungsgeschäft beinhaltet nur die Übereinkunft, dass die Maschine irgendwann geliefert wird und irgendwann bezahlt. Die tatsächliche Lieferung und damit das Erfüllungsgeschäft (also die dann folgende Ausgabe) erfolgt aber erst später.
10. Aufwendungen (da die Arbeitsleistung der Mitarbeiter „verbraucht“ wurde) liegen vor, die zusätzlich betriebszweckbezogen, periodenrichtig und nicht außerordentlich, sondern ordentlich, ist. Mithin liegen Grundkosten vor.
11. Es handelt sich um Erträge, nicht Kosten. Der Ertrag ist aber nicht betriebszweckbezogen und insofern neutral.
12. Es handelt sich um kalkulatorischen Unternehmerlohn. Da diesen keine Aufwendungen gegenüberstehen, liegen Zusatzkosten vor.
13. Aufwendungen liegen vor (nämlich ein Verbrauch von Gütern oder Dienstleistungen), die auch betriebszweckbezogen und nicht periodenfremd sind, aber eben nicht ordentlich, sondern außerordentlich. Insofern liegt neutraler Aufwand vor.
Die folgende Tabelle gibt die Informationen nochmals an (in Tsd. Euro):
Vorfall | Auszahlg. | Ausgabe | Aufwand | Kosten | Einzahlung | Einnahme | Ertrag | Betriebsertrag |
1 | 3 | 3 | 3 | 3 | ||||
2 | 5 | 5 | ||||||
3 | 3 | 3 | ||||||
4die | 3 | |||||||
5 | x | x | x | x | ||||
6 | 1,5 | |||||||
7 | 5 | 5 | 4 | 1 | ||||
8 | 0,5 | 0,5 | ||||||
9 | ||||||||
10 | 60 | 60 | 60 | 60 | ||||
11 | 0,5 | 0,5 | ||||||
12 | 4 | |||||||
13 | 3,5 |
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