Inhaltsverzeichnis
Zunächst ist also zu klären, ob die beteiligten Personen Kaufleute i.S.d. HGB sind.
Kaufmannsbegriff
Überblick
Ein Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 1 II HGB).
Wir unterscheiden
Vollkaufleute
nicht eingetragene Kleingewerbetreibende
kleiner Handelsvertreter
kleiner Handelsmakler
kleiner Kommissionär
Kannkaufleute
Kaufleute kraft Eintragung
Kaufleute kraft Rechtsform
Formkaufleute.
Ein Vollkaufmann hat die o.e. Eigenschaft, nämlich nach Art oder Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb zu erfordern. Die Eintragung ins Handelsregister hat für Vollkaufleute nur deklaratorische Wirkung, d.h. rechtsbezeugende Wirkung, keine konstitutive.
Art von Kaufleuten
Wir reden über
Kleingewerbetreibende
Kaufmann kraft Eintragungsfähige
Kaufmann kraft Rechtsschein
Formkaufmann.
Ein Kleingewerbetreibender ist zunächst nicht Kaufmann. Er kann aber einer werden, und zwar durch Eintragung ins Handelsregister! Die Eintragung ist dann konstitutiv (= rechtsbegründend). Durch die Eintragung gelten dann alle Vorschriften des HGB für ihn.
Wenn sich der Kleingewerbetreibende wieder aus dem Handelsregister löschen lässt, verliert er die Kaufmannseigenschaft (§ 2 S. 3 HGB). Dies gilt allerdings dann nicht, wenn er zwischenzeitlich ein vollkaufmännisches Unternehmen betreibt, so ist dieser Schritt weg von der Kaufmannseigenschaft – klarerweise – nicht mehr möglich (§ 2 S. 3 Alt. 2 HGB).
Wenn allerdings ein ursprünglich vollkaufmännisches Unternehmen lediglich noch kleingewerblichen Umfang hat, so ist der Schritt weg von der Kaufmannseigenschaft doch möglich.
Zum Kaufmann kraft Eintragung. Ein Gewerbetreibender, welcher ins Handelsregister eingetragen ist, gilt als Kaufmann (§ 5 HGB).
Zum Kaufmann kraft Rechtssein. Wenn jemand nicht ins Handelsregister eingetragen ist und gegenüber Dritten eine Kaufmannseigenschaft vortäuscht, so muss er sich wie ein Kaufmann behandeln lassen, man redet von einem sog. Scheinkaufmann.
Schließlich zum Formkaufmann.
Juristische Personen (AG, GmbH, KGaA) sind kraft Rechtsform stets Kaufleute (§ 6 II HGB), egal ob ein Gewerbe besteht und egal wie groß der Betrieb ist.
Beispiel
Die Friedel-GmbH hat einen Jahresumsatz von 10.000 € erzielt. Sie gilt kraft Rechtsform als Kaufmann, nämlich Formkaufmann.
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