Inhaltsverzeichnis
01. Welches Ziel verfolgt das Kritikgespräch?
Hauptziel des Kritikgesprächs ist die Überwindung des fehlerhaften Verhaltens eines Mitarbeiters in der Zukunft. Es gilt, sich nicht in der Vergangenheit aufzuhalten, sondern positiv nach vorne zu schauen. Um dieses Hauptziel zu erreichen, werden zunächst die folgenden zwei Unterziele verfolgt:
Die Ursachen des fehlerhaften Verhaltens werden im gemeinsamen Vier-Augen-Gespräch sachlich und nüchtern erforscht. Dabei ist mit emotionalen Reaktionen auf beiden Seiten zu rechnen. Der Mitarbeiter wird die Kritik nur dann akzeptieren, wenn seine Gefühle vom Vorgesetzten ausreichend berücksichtigt werden und das Gespräch in einem allgemein ruhigen Rahmen verläuft.
Bewusstwerden und Einsicht in das fehlerhafte Verhalten durch den Mitarbeiter zu erreichen, ist das nächste Unterziel. Eine besonders schwierige Führungsaufgabe im Kritikgespräch ist es, die Affekte zu bewältigen und Einsicht in die notwendige Verhaltensänderung zu erzielen.
02. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit das Ziel des Kritikgespräches erreicht werden kann?
Der Maßstab für das kritisierte Verhalten muss o. k. sein, d. h.
er muss existieren: z. B.:
Gleitzeitregelung aufgrund einer Betriebsvereinbarunger muss bekannt sein: z. B.:
dem Mitarbeiter wurde die Gleitzeitregelung ausgehändigter muss akzeptiert sein: z. B.:
der Mitarbeiter erkennt die Notwendigkeit dieser Regelungendie Abweichung ist eindeutig: z. B.:
der Mitarbeiter verstößt nachweisbar gegen die Gleitzeitregelung (Zeugen, Zeiterfassungsgerät).
Kritik muss mit Augenmaß erfolgen (sachlich, angemessen, konstruktiv, zukunftsorientiert).
Das Kritikgespräch muss vorbereitet und strukturiert geführt werden.
Nicht belehren, sondern Einsicht erzeugen (fragen statt behaupten!).
Kritik
an der Sache/nicht an der Person
sprachlich einwandfrei (keine Beschimpfung)
nicht vor anderen
nicht über Dritte
nicht bei Abwesenheit des Kritisierten
nicht per Telefon.
Die Wirkung des negativen Verhaltens aufzeigen.
Bei der Sache bleiben, nicht abschweifen! Keine ausufernde Kritik! Keine „Nebenkriegsschauplätze“, z. B.: „… und überhaupt, was ich immer schon mal sagen wollte …“).
03. Welche Formen der Kritik sind denkbar?
Nicht jede unerwünschte Verhaltensweise erfordert eine ausführliche Kritik in Verbindung mit einem Kritikgespräch. Oft wird die Verhaltenskorrektur mit „einfachen Mitteln“ erreicht:
„Bitte noch einmal überarbeiten!“; „Am Werkstück X ist die Toleranz zu groß!“; „Beim Kunden … ist die Reklamation noch nicht bearbeitet. Bitte sofort erledigen!“
Sprachliche bzw. arbeitsrechtliche Sonderformen der Kritik sind: Ermahnung, Abmahnung, Verweis, Betriebsbuße aufgrund einer Arbeitsordnung.
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