Inhaltsverzeichnis
Der vollkommene Kapitalmarkt war u. a. dadurch ausgezeichnet gewesen, dass Soll- und Habenzinsen gleich sind – man legt Geld zu jenem Zinssatz an, zu dem man auch Geld aufnimmt. Im unvollkommenen Kapitalmarkt wird diese – wirklichkeitsfremde – Prämisse fallengelassen, Soll- und Habenzins können unterschiedlich sein. Es gilt also hinfort $\ s \neq h $. Dies bedeutet, dass wir einige zusätzliche Verfahren haben.
Die Finanzierung eines Investitionsprojekts hat einen entscheidenden Einfluss, nämlich konkret über die Höhe des Sollzinses und darüber hinaus über die Art der Tilgung, die nun explizit einbezogen werden muß. Dies geschieht in vollständigen Finanzplänen.
Investitions- und Finanzierungsprogrammplanung
Wenn man Investitions- und Finanzierungsprogramme simultan planen möchte, dann ist insbesondere auch zu unterscheiden,
- ob Kapital absolut knapp ist (Investitions- und Finanzierungsprogrammplanung bei absoluter Budgetgrenze, das Rangfolgeprogramm),
- oder ob es nur relativ knapp ist (Investitions- und Finanzierungsprogrammplanung bei relativer Budgetgrenze, das Dean-Modell ).
- Wenn man schließlich die Zinsstruktur einbezieht, lassen sich auch unterschiedliche Zinsen in Abhängigkeit der Zeit betrachten (Marktzinsmodell)
- Schließlich lassen sich auch Konsequenzen von Steuern in das Modell einbeziehen, was hier ausführlich geschehen soll. Wir gehen insbesondere auch auf das geltende Steuerrecht in Deutschland ein.
Weitere Interessante Inhalte zum Thema
-
Abschluss der Bestandskonten
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Abschluss der Bestandskonten (Buchführung) aus unserem Online-Kurs Externes Rechnungswesen interessant.
-
Verfahren bei absoluter und relativer Budgetgerade
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Verfahren bei absoluter und relativer Budgetgerade (Investitions- und Finanzierungsprogrammplanung) aus unserem Online-Kurs Investitionsrechnung interessant.
-
Verwendungsrechnung
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Verwendungsrechnung (Berechnungen) aus unserem Online-Kurs Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) interessant.