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Hat man Verluste zu verzeichnen, könnte man davon ausgehen, dass man außer keine Steuern zu zahlen keine weiter Konsequnenzen zu erwarten sind. Doch in Realität stellt es sich etwas anders da, denn es gibt die Möglichkeit der Verlustverrechnung für Steuerpflichtige , also die Verluste der Gegewart auch mit anderen Perioden zu verrechnen.
Verrechnung steuerlicher Verluste
Dabei gibt es allgemein verschiedene Möglichkeiten steuerliche Verluste zu verrechnen.
Man kennt drei Arten der Verlustverrechnung:
- die sofortige Verlustverrechnung
- Die sofortige Verlustverrechnung führt zu einer (unterstellten) Steuererstattung
- Die sofortige Verlustverrechnung führt zu einer (unterstellten) Steuererstattung
- den Verlustrücktrag
- Beim Verlustrücktrag wird die fiktive Verlustverrechnung nicht in die Zukunft, sondern in die Vergangenheit vorgenommen.
- Beim Verlustrücktrag wird die fiktive Verlustverrechnung nicht in die Zukunft, sondern in die Vergangenheit vorgenommen.
- den Verlustvortrag.
- Beim Verlustvortrag hingegen genau umgekehrt. Verluste der Gegenwart mindern in der Zukunft liegende Gewinne.
- Beim Verlustvortrag zieht man den Verlust des Jahres t in die nächste Periode t+1, bzw. in die nächsten Perioden t+1, t+2, t+3 usw. und unterstellt in t einen Verlust von 0 €.
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