Unter Kapitalkonsolidierung versteht man die Aufrechnung des Buchwertes der Beteiligung bei der Mutter mit dem anteiligen Eigenkapital bei der Tochter, die konsolidiert werden soll. Dies bedeutet also, dass der Buchwert der Beteiligung aus der Einzelbilanz der Mutter und das anteilige Eigenkapital der Tochter in der Konzernbilanz beide nicht mehr auftauchen.
Beispiel
In der Einzelbilanz der Mutter beträgt der Beteiligungsbuchwert 500 € in der Einzelbilanz der Tochter steht das Eigenkapital mit 500 € zu Buche. Beides bedeutet inhaltlich dasselbe – und wird später im Rahmen der Kapitalkonsolidierung „wegkonsolidiert“.
Nun kann es allerdings auch passieren, dass der Beteiligungsbuchwert und das anteilige Eigenkapital der Tochter nicht dieselbe Höhe aufweisen. Man spricht dann von einem sog. Konsolidierungsausgleichsposten, der den Unterschiedsbetrag ausweist:
Konsolidierungsausgleichsposten = Beteiligungsbuchwert
abzgl. anteiliges Eigenkapital.
Der Konsolidierungsausgleichsposten kann nun
aktivisch als auch
passivisch
sein.
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