Wichtig ist, dass die die Mütter unabhängig voneinander sind und dass Entscheidungen über die Tochter gemeinschaftlich getroffen werden. Die Unabhängigkeit ist gegeben, denn die drei Mütter gehören unterschiedlichen Konzernen an. Die gemeinschaftlichliche Führung ist bei a) der Fall, bei b) jedoch nicht, denn hier kann ein Mutterunternehmung durch die beiden anderen überstimmt werden.
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